Filesharing – 10 EUR Schadensersatz je Lied (AG Köln 125 C 495/13)
Aus Köln kommen bei Urheberrechtsstreitigkeiten des Öfteren mal interessante Schlagzeilen. Erst genehmigt das Landgericht reihenweise Auskunftsansprüche bei der Streaming-Abmahnwelle um diese dann wieder aufzuheben, dann fällt es ein nicht annähernd nachvollziehbares Urteil zur Nennung des Urhebers bei der Verwendung von Bildern auf Webseiten. Insgesamt gilt die Kölner Gerichtsbarkeit als eher abmahnfreundlich. Eine sehr erfreuliche Entscheidung gab es aber im März diesen Jahres. Darin erachtete das Landgericht in einer Filesharing-Angelegenheit einen Schadensersatz von 10 EUR je Lied als angemessen.
Was war passiert?..................................