EuGH: Bildschirm- und Cachekopien keine Urheberrechtsverletzung -

Regine12

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EuGH: Bildschirm- und Cachekopien keine Urheberrechtsverletzung -




Die Frage nach der urheberrechtlichen Zulässigkeit der kurzfristigen Datenspeicherung auf dem Computer ist nicht nur in Deutschland aktuell. Hier sorgte zuletzt die große „Redtube“- Abmahnwelle durch „The Archive AG“ hinsichtlich der Legalität des „Streaming“ für Unsicherheit. Doch auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich jetzt zu dieser Thematik geäußert. Mit Urteil vom 5. Juni 2014 (C-360/13) hat er entschieden, dass das bloße Betrachten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Hierunter fällt neben dem „Streaming“ auch das „Caching“, was eine technisch bedingte Zwischenspeicherung von Daten bezeichnet.............................................................





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