Erste Jahr bezahlt ! Jetzt Rechnung für das 2 Jahr

Regine12

Administratorin
Wer eine Rechnung bezahlt, erkennt die Forderung an?

Quelle http://www.ferner-alsdorf.de/2010/0...-an/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/
13. Juli 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)


Immer wieder gehört, wird durch die ständige Wiederholung aber nicht richtiger: “Wer auf eine Rechnung hin bezahlt, erkennt damit die Forderung an”. Insbesondere bei fortlaufenden Zahlungen, versucht man gerne damit einen Vertragsschluss zu rechtfertigen. Dazu sagt der BGH (VII ZR 265/07) ganz kurz und treffend:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
 

Regine12

Administratorin
Re: Erste Jahr bezahlt ! Anwalt holt Kosten zurück.

Da zur Zeit wieder viele User Rechnungen für das zweite Jahr bekommen, möchte ich mal einen Bericht eines Anwalts einstellen.
Da kommt doch echt Freude auf. :lol:

Anwalt holte das Geld für das erste Jahr zurück. Leider gibt es kein Urteil darüber Der Betreiber hat gekniffen :recht: und bezahlt. :lol:

Quelle : http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/archives/8109
Ich wurde mandatiert, schickte ein Forderungsschreiben an den Herrn aus Niedersachsen. Der erwiderte sinngemäß: Gibt nix. Und im Übrigen habe der Mandant die Forderung durch Zahlung anerkannt. Wenn es genehm sei, möge man doch den Rechtsweg bestreiten.

Das taten wird dann auch. Ich hätte so gerne vom Amtsgericht Mannheim gewußt, ob eine ausdrücklich unter Vorbehalt geleistete Zahlung ein vorbehaltloses Anerkenntnis ist. Leider wurde nichts draus. Nun kam ein Herr aus M. und zeigte die Verteidigungsbereitschaft an und – schwupps wurde die eingeklagte Forderungssumme zurückgezahlt. Wir erklärten für erledigt und stellten Kostenantrag. Keine mündliche Verhandlung, kein Urteil, die Gegenseite wollte nicht.

Heute kam der Kostenfestsetzungsbeschluss. Immerhin: Der Mandant hat sein Geld wieder und die Kosten des unsinnigen Rechtsstreits trägt die Gegenseite.

Vielleicht beim nächsten Mal....................den Anfang davon im link
 
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