Wer eine Rechnung bezahlt, erkennt die Forderung an?
Quelle http://www.ferner-alsdorf.de/2010/0...-an/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/
13. Juli 2010 eingestellt von Rechtsreferendar Jens Ferner (Diplom-Jurist)
Immer wieder gehört, wird durch die ständige Wiederholung aber nicht richtiger: “Wer auf eine Rechnung hin bezahlt, erkennt damit die Forderung an”. Insbesondere bei fortlaufenden Zahlungen, versucht man gerne damit einen Vertragsschluss zu rechtfertigen. Dazu sagt der BGH (VII ZR 265/07) ganz kurz und treffend:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines “tatsächlichen” Anerkenntnisses der beglichenen Forderung