Erste Hilfe bei Vertragsabzocke

Regine12

Administratorin
Aboabzocke Hier könnt ihr Euch die Antworten auf Eure Fragen anhören.
http://www2.katzenjens.tv/telefon/index.html

Wer es lieber lesen möchte kann hier http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/ nachlesen.

Hier noch einmal von der Verbraucherzentrale mit Musterbriefe. http://www.vz-berlin.de/UNIQ127474233908145/link511751A.html

Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags - mit Musterbriefe http://www.vz-berlin.de/UNIQ12747431770 ... 0161A.html


Lastschriften http://www.vz-berlin.de/UNIQ12747431770 ... eitungsabo
Ob Zeitungsabo oder Stromrechnung: Die fälligen Kosten lassen sich schnell und bequem vom Konto abbuchen. Doch nicht immer muss man sich darauf einlassen. Bei falschen Abbuchungen ist zudem Eile angesagt.
 

Regine12

Administratorin
schufa

Viele haben Angst von einen Schufa Eintrag.

Quelle des Berichtes http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/schufa-eintrag-widerruf-fernabsatzgesetz.html
Kein Schufa-Eintrag bei bestrittenen und/oder unklaren Forderungen
AG Plöhn, Urt. v. 10.12.2007 - Az.: 2 C 650/07 = MIR 01/2008

kein Schufa-Eintrag bei Widerruf nach Fernabsatzgesetz
AG Mainz, Beschl. v. 14.07.2006 - Az.: 84 C 107/06

t-online” was Interessantes : “Gericht straft Abo-Abzocker ab”
Quelle http://www.verbraucherschutz.tv/2009/12/14/drohung-mit-schufa-eintrag-nicht-zulaessig
Die Drohung mit einem negativen Schufa-Eintrag ist unzulässig. Wir zitieren das t-Online-Portal: “Das hat nun das Amtsgericht Halle entschieden, nachdem sich ein Opfer gegen die Erpresser-Taktik zur Wehr gesetzt hatte. Das Gericht untersagte der IContent GmbH per einstweiliger Verfügung, über das Opfer einen Eintrag bei der Schufa oder anderen Wirtschafts-Auskunfteien zu veranlassen (AZ 105 C 4636/09). Das Unternehmen steckt unter anderem hinter dem Angebot Outlets.de. Sollte IContent gegen die einstweilige Verfügung verstoßen, droht den Abo-Abzockern die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro.
“Schon die Androhung eines Schufa-Eintrages bei einer bestrittenen Forderung ist rechtswidrig”, teilte Rechtsanwalt Peter Knöppel nach dem Urteil mit.

Da meine Tochter auch schon mal Probleme wegen unrechten Eintrag hatte, hier mal ein wenig Aufklärung.
15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief: „Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der SCHUFA“
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/beratung/verbraucherrecht/probleme_schufa.html

Schufa Selbstauskunft kostenlos - Schritt für Schritt
Quelle http://www.existenzgruendung-portal.de/schufa-selbstauskunft-kostenlos-schritt-fur-schritt
Aufgrund des großen Interesses und der häufigen Nachfragen in den Kommentaren möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf den Bestellprozess zur kostenlosen Selbstauskunft eingehen. Hierbei wurde deutlich, dass scheinbar nicht alle Verbraucher auf Anhieb das richtige Formular auf den Seiten der Schufa gefunden hatten.........weiter im link
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1
Habe schon einmal die Sache durchgeklickt.

Aber Vorsicht auch hier sind die Abzocker schon wieder am wirken.
Quelle http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,688737,00.html
Die Selbstauskunft über die eigene Zahlungsfähigkeit kann teuer werden: Zahlreiche Internetseiten bieten den Dienst laut Verbraucherschützern gegen Bezahlung an - obwohl er eigentlich kostenlos ist. Hunderte sind bereits auf die Abzocke reingefallen.

Leipzig - Einmal im Jahr ist die Selbstauskunft kostenlos, doch manche Anbieter kassieren schon beim ersten Mal ab: Im Internet werden die Formulare für die Auskunft über die eigene Bonität gegen Bezahlung angeboten, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. So biete etwa die Internetseite meineselbstauskunft.de die Formulare von Schufa, Creditreform und ICD für jeweils 5,60 Euro an. Die Schufa bestätigte laut Verbraucherzentrale, dass bereits mehr als 900 Anträge auf kostenlose Selbstauskunft auf diesem Wege bei ihr eingegangen seien..............weiter im link
 

Regine12

Administratorin
??????? automatische Verlängerung des Vertrages bei Probeabo

????? automatische Verlängerung des Vertrages bei Probeabo

Quelle http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/532.html
Das AG Düsseldorf (Az.: 41 C 1538/07, Urteil vom 16.05.2007) hatte in einem aktuellen Fall darüber zu entscheiden, ob sich ein abgeschlossenes Probeabonnement, nach Ablauf der vereinbarten Zeit, automatisch verlängern kann oder nicht. Dies ist nach Ansicht des Gerichts nur dann der Fall, wenn ausdrücklich auf die Möglichkeit der weiteren vertraglichen Bindung hingewiesen wurde............
Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Diensteanbieters fand sich der Hinweis auf die automatische Verlängerung des Vertrages, sofern nicht zum verabredeten Zeitpunkt eine Kündigung erfolgt. Das AG sah darin jedoch eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c BGB. Eine solche ist rechtlich unwirksam, da derjenige der den Vertrag abschließt, nicht damit rechnen konnte und sich somit bei Vertragsschluss darüber im Unklaren war......................................

Fazit:
Anbieter von Abo-Dienstleistungen sollten deswegen darauf achten, deutlich auf eine mögliche Vertragsverlängerung hinzuweisen. Finden sich im jeweiligen Angebot außerhalb der AGB keine klaren Hinweise auf eine automatische Verlängerung des Abonnements, dass oftmals dann mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, kann der Getäuschte dagegen rechtlich vorgehen.
weiter im link

Man könnte es vielleicht einmal gebrauchen. :D
 

Regine12

Administratorin
Leider kann ich den Link oben nicht austauschen.

Schufa Formular, https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3

Aber den wollte ich schon hier haben. Denn ----
Schufa nutzt Gesetzesänderung zu Abzocke bei Selbstauskünften
Quelle http://www.pixelpainter.de/schufa.html
Die Schufa wirbt mit dem Slogan "Wir schaffen Vertrauen". Ein Test bei der Schufa-Geschäftsstelle in Stuttgart konnte dies nicht bestätigen. Ausgelegt sind nur Formulare für die kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Einen gesonderten Hinweis auf die kostenlose Variante sucht man vergeblich. Das Personal vor Ort macht nur auf eine geänderte Gesetzteslage aufmerksam. Selbst bei einer direkten Nachfrage zum zwischenzeitlich fast dreifachen Preis von 18,50 Euro, wurden die Testpersonen nicht auf die kostenlose Variante aufmerksam gemacht. Auch bei einer Verwunderung über den hohen Preis erfolgt keine Beratung oder ein Hinweis. Das Formular zur kostenlosen Datenübersicht gibt es nur auf Nachfrage. Dabei muss gezielt angesprochen werden, dass es einmal pro Jahr möglich ist, eine kostenlose Datenübersicht zu erhalten. Personen die sich nicht mit der Thematik im Vorfeld auseinandergesetzt haben, werden hierdurch gezielt getäuscht.

Auf der Internetseite der Schufa wird der Bürger geschickt so geführt, dass das kostenlose Angebot nicht richtig wahrgenommen wird. Auch die verwendeten Begriffe verwirren. Dass die Datenübersicht nach § 34 BDSG auch formlos schriftlich bestellt werden kann, wird von der Schufa komplett verschwiegen. Der Verdacht der bewussten Abzocke der Bürger drängt sich förmlich auf.
 
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