Erlischt das Widerrufsrecht nach Login?
http://www.vzhh.de/recht/117357/login-u ... ischt.aspx
Sollte das bei der Verbraucherzentrale mal wieder weg sein, hier noch einmal von wo anders.
http://antiabzockenet.blogspot.de/2012/ ... login.html
http://www.vzhh.de/recht/117357/login-u ... ischt.aspx
Die Rechtslage ist eigentlich klar: Wird ein Vertrag übers Internet geschlossen, steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Egal, ob die Dienstleistung bereits in Anspruch genommen wurde oder nicht. Aber das scheint einige Firmen nicht zu interessieren. Sie versuchen, den Verbrauchern ihr Widerrufsrecht auszureden.
Zum Hintergrund
Bis August 2009 galt: Das Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn ein Unternehmen auf Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Wurde Ihnen im Rahmen eines unerwünschten Werbeanrufs beispielsweise ein Wechsel des Telefonanbieters aufgeschwatzt, und wollten Sie diesen am nächsten Tag widerrufen, so hieß es oft: „Tut uns leid, aber wir haben den Antrag auf Portierung der Rufnummer schon gestellt“. Das Ergebnis: ein neuer - ungewollter - Telefonvertrag für zwei Jahre.
Aktuelle Rechtslage
Dem hat der Gesetzgeber inzwischen einen Riegel vorgeschoben. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB nur dann vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wird. Der Verbraucher muss also bezahlt und der Unternehmer die gesamte Leistung erbracht haben. Das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrecht kommt daher bei Verträgen, bei denen der Verbraucher zum Beispiel ein Single-Portal ein Jahr nutzen oder eine Telekommunikationsleistung wahrnehmen kann, gar nicht in Betracht. Denn der Unternehmer hat erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit seine Leistung vollständig erbracht.
Widerrufsrecht ignoriert .........................weiter im Link
Sollte das bei der Verbraucherzentrale mal wieder weg sein, hier noch einmal von wo anders.
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