K
Krennz
Guest
Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die VSR Verlags Service GmbH aufgefordert unwahre Behauptungen in Verbindung mit Zeitschriftenwerbung zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung verlangt. Diese wurde nicht abgegeben.
Nun trafen sich die Kontrahenten vor Gericht.
Das Ergebnis:
Hier der Link zur vzhh : http://www.vzhh.de/recht/106241/ende-de ... tunde.aspx
Eigentlich müsste doch jetzt der PVZ als Vertriebspartner die Reissleine ziehen. Eigentlich!!!!!!
Nun trafen sich die Kontrahenten vor Gericht.
Das Ergebnis:
.................Doch die Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung blieb aus, so dass wir Klage einreichten. Nach der mündlichen Verhandlung, in der zwei Zeugen eindrucksvoll das Vorgehen der VSR Verlags schilderten, knickte das Unternehmen ein und erkannte unseren Anspruch an.
Was folgt daraus? Wenn Mitarbeiter der VSR Verlag Service GmbH weiterhin behaupten, Verbraucher könnten sich nach Ablauf der zwei Monate Gratisbezug frei entscheiden, ob sie ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollen oder die Verbraucher würden mit der Bestellung ein Projekt gegen Arbeitslosigkeit unterstüzten, wird es für die Firma teuer.
Hier der Link zur vzhh : http://www.vzhh.de/recht/106241/ende-de ... tunde.aspx
Eigentlich müsste doch jetzt der PVZ als Vertriebspartner die Reissleine ziehen. Eigentlich!!!!!!