EliteParter.de Vertrag kündigen?Urteil hilftt Verbraucher

Regine12

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EliteParter.de – Vertrag kündigen? Urteil unterstützt Verbraucher

http://kanzlei-lachenmann.de/eliteparte ... erbraucher
Derzeit beschweren sich Mandanten, die sich bei ElitePartner.de für ein 1-monatiges Probeabo online anmelden und den Vertrag fristgerecht online kündigen, dass sie trotz eines neuen Urteils die Mitteilung erhalten, dass die Kündigung auf Grund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sei, weil sie hätte schriftlich erfolgen müssen. Es wird Ihnen weiter mitgeteilt, dass sich der Vertrag um 6 Monate verlängert habe. Pro Monat werden € 69,90 brutto fällig.

Die AGB von ElitePartner.de sehen vor:

„Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (PM und Urteil) war der Auffassung, dass diese Einschränkung des Kündigungsrechts für die Kunden verwirrend und damit unzulässig sei und klagte vor dem LG Hamburg. Das LG Hamburg gab der Klägerin in seinem Urteil vom 30. 04. 2013 (Az: 312 O 412/12) Recht........................mehr im link

Kündigungsklausel von Onlinedienstanbieter unwirksam – Kündigung per E-Mail muss akzeptiert werden

http://blog-it-recht.de/2013/05/16/kund ... ert-werden
 
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