EL-INKASSO MAHNBESCHEID PROBENFIEBER

Hallo ich habe folgendes Problem, ich habe am 18.06.08 einen Brief von el-Inkasso bekommen in dem steht das ich unter meiner E-mail Adresse auf der Internetseite ***.probenfieber.de (Betreiber: Pressevertrieb Trave GmbH) einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen und den Service in Anspruch genommen hätte.

ERSTENS: DIE EMAIL ADRESSE EXISTIERT SEID CA 2 1/2 JAHREN NICHT MEHR

Trotz schriftlicher Aufforderung der Firma Pressevertrieb Trave GmbH bin ich den Zahlungsverpflichtungen aus der Vertragsverlängerung nicht nachgekommen. Gemäß Ziffer 4 der AGB hat sich der Vertrag auf Grund nicht erfolgter kündigung stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert.

ZWEITENS: ICH HABE NIE EINE SCHRIFTLICHE AUFFORDERUNG ZUR ZAHLUNG BEKOMMEN

Ich soll nun folgendes bezahlen:

Hauptforderung: 59,88 €
Zinsen: 15,83 €
Auskunftskosten: 2,00 €
Inkassokosten: 39,00 €
KTO-führungsgebühren: 5,00 €

Zahlbetrag bis 24.06.08 121,71 €

Desweiteren heißt es das Zahlungen, Regulierungsvorschläge oder anderweitige Rücksprachen ab sofort nur an die Inkasso Firma gerichtet werden sollen.

Mal abgesehen davon sind wir im November 2007 umgezogen und die Anschrift ist schon die Neue auf dem schreiben, das würde ja bedeuten das ich die Adresse auf der Seite auch geändert haben müsste oder?


Wie soll ich darauf nun reagieren???

lg gmx21
 
K

Krennz

Guest
@ GMX

guck mal bei "Internetangebote mit versteckten Kosten" nach. Da habe ich einige Verhalternsregeln und Musterbriefe gepostet.

Ich würde den Musterbrief an den Anbieter per Einschreiben mit Rückschein schicken und EL-Inkasso mitteilen, dass ich den Vertrag angefochten habe und die Forderung streitig (nicht strittig, streitig heisst geht ggf. vor Gericht) stelle.(per EmR)

Alle weiteren Mahnungen, Anrufe etc. würde ich ignorieren und dem Mahnbescheid , falls er kommt(gelber Brief vom Amtsgericht Ülzen oder anderem Gericht) widersprechen.

Grüsse

Klaus

geändert: Muss in ICH-Form schreiben, da sonst Beratung
 
ich habe heute auch so einen brief bekommen!

bzw. mein sohn! er ist 13jahre alt.

er war auch mit seiner email-adresse bei powerload.de und wurde angeschrieben. die adresse hatten die auch gefunden.

es ist eine rechnung von 161euro!

was mache ich, auch ignorieren???
 
danke für die schnelle antwort!

aber muss ich denn es per einschreiben wegschicken oder kann ich mir das geld sparen und einfach alles ignorieren?


ich selbst habe seit einem halben jahr auch etwas laufen mit powerloads. habe auch schon anzeige erstattet und ignoriere alles bzw. leite es weiter an die polizei.

die sagt auch ignorieren und wenn wirklich ein echter mahnbescheid vom gericht kommt, den soll ich denn zur polizei geben.
 
K

Krennz

Guest
Hi Wienerle,

den minderjährigen Brief würde ich per Einschreibven mit Rückschein schicken, sicher ist sicher. Es sei denn, Du bist Österreicher, dann reicht Einwurfeinschreiben.

Bei einem Mahnbescheid gebe ich den nicht an die Polizei, sondern widerspreche durch ankreuzen auf dem beiliegenden Formular. Schicke den Widerspruch ans entsprechende Amtsgericht per Einschreiben mit Rückschein und harre der Dinge die da kommen werden. Danach kann ich das der Polizei geben. Aber immer erst widersprechen!!

Doch so ein Mahnbescheid ist seltener als ein 6er mit Superzahl im Lotto. Was sagte gestern der Redakteur im Markt-Magazin:
Die wollen keine Gerichtsurteile, die wollen nur einschüchtern und hoffen, dass ein Unbedarfter bezahlt.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid MUSS ich immer reagieren, sonst kann es passieren, dass ich ein Versäumnisurteil einheimse und zahlen muss.

Alles Andere kann und sollte ich ignorieren.

Das w3as ich machen kann, steht schon oben in meinem Link zur Verbraucherzentrale Hamburg vzhh
 

Regine12

Administratorin
Ok. Dein Sohn ist minderjährig und kann da ohne die Zustimmung der Eltern nichts einkaufen.
Ich würde machen was Krennz geschrieben hat.

ich selbst habe seit einem halben jahr auch etwas laufen mit powerloads. habe auch schon anzeige erstattet und ignoriere alles bzw. leite es weiter an die polizei.

die sagt auch ignorieren und wenn wirklich ein echter mahnbescheid vom gericht kommt, den soll ich denn zur polizei geben.

Ich weiss zwar nicht was du da am laufen hast und wofür du bezahlen musst.
Aber diese Seite powerload.de ist nicht das, was wir als Abzocke bezeichnen.
Da muss ich ja kein Abo bezahlen !! Ich bezahle doch das was ich für die Spiele oder so kaufe.
Es liegt doch hier an den User ob er was kauft.
Könntest ja mal schreiben wo hier die Abzocke versteckt ist. Dann finde ich die vielleicht auch. :(

Einen Mahnbescheid gibt man nicht zur Polizei.
Wer hat dir denn das gesagt ? :recht:
 
Hallo!

also powerload.de ist auch abzocke. google mal nach!
ich hatte was gesucht und bin über diese seite gestossen, was ausgefüllt mit falschen namen und wieder weg.

einige zeit später kam die rechnung von der firma payment gmbh über 96euro für mein abo was ich gekauft haben sollte!

das ist auch die reine abzocke und einschüchterung!
daher habe ich mich im internet schlau gemacht und auch diverse foren gefunden.
habe dieses abo auch nicht anerkannt und es ihnen mitgeteilt. gezahlt habe ich nichts sonder nur bei der polizei betrugsanzeige erstattet in leipzig. wurde mir auch so geraten. die bankenaufsicht habe ich auch informiert.

trotzdem bekomme ich weiter mahnungen und der preis steigt. es wird immer mit gericht gedroht und nichts passiert.
leite alles an meinen polizeibeamten weiter, und der sagt eben nichts machen! nur wenn vom gericht was kommt, denn melden!
war vielleicht etwas falsch von mir ausgedrückt! ;-)

da dies aber die selbe masche ist wie hier wollte ich fragen obs echt sinn macht da noch ein einschreiben hinzuschicken!

die haben genausowenig nichts in der hand, reine abzocke!
 
K

Krennz

Guest
Also,

bei mir warnt AVIRA-Antivir Premium vor powerloads dot de als "Gefährliche Seite" die gesperrt wurde. Habe bei Google auch so einiges gefunden was auf Abofallen hindeutet.

Das heisst für mich, dass hier was im Argen liegt und ich von Abofalle ausgehen muss.

Deshalb werde ich NICHT ZAHLEN, NICHT REAGIEREN und ABWARTEN ob was vom Gericht kommt.

Wenn ich meine Nerven behalte, die Ruhe bewahre und mich nicht einschüchtern lasse kann ich mein Geld behalten.

Bei dem Minderjährigen schicke ich den Brief bei Minderjährigkeit und habe dann wahrscheinlich meine Ruhe.
 
sorry, habe was vergessen!

mein sohn hat sich ja mit der adresse von meiner ex-frau angemeldet, dort war er auch!

aber ist doch egal wer dann antwortet per einschreiben, kann ich ja auch machen, oder?


und geht das einschreiben an das inkasso-unternehmen welche die rechnung geschickt hatte oder an powerloads.de ?
 
K

Krennz

Guest
Sorry, hatte vergessen den entscheidenden Buchstaben dranzuhängen.

POWERLOADS Eine Tipfehlerdomain, die die Leutz in eine Abofalle lockt.

Und Wienerle, es ist egal, wer schreibt. Wenn ich das alleinige, oder zusammen mit meiner Frau das gemeinsame Sorgerecht habe ist egal wer seine Zustimmung verweigert. Es kommt kein Vertrag zustande.
 
Hallo erstmal,

ich bin neu in dem Forum, habe aber auch ein Problem mit el-Inkasso bzw. powerloads,
hab auch schon die 2.Mahnung in der mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wird.
Meine Frage wäre , ob ich auf dieses Schreiben Antworte , bisher hab ich auf diese Zahlungsaufforderungen
nicht reagiert ??
 

Regine12

Administratorin
powerloads.de --Firma Service und Payment GmbH

Diese Seite wird auch hier als Abzockerseite in deren Liste genannt. http://www.computerbild.de/internet-abzocke/powerloads.de
Auch in der Liste der Verbraucherzentrale wird die Seite geführt http://webcache.googleusercontent.c...pzig&cd=10&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox
Anbieter: service und payment GmbH, Leipzig
Hier mal ein Bericht über diesen Anbieter http://www.abzocknews.de/2009/05/11...geboten-der-service-payment-gmbh-aus-leipzig/

Hier im Bericht findet ihr noch mehr Seiten von
Die Firma service und payment GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Margit Aßmann, ist die hinter der Domain http://www.ratgeberrecht.eu/abzocke...eipzig-mediafinanz-ag-fuer-tattootube.de.html
 
K

Krennz

Guest
Ob ich denen was schreibe, oder ner Strassenlaterne das jodeln beibringen will ist das selbe, beide sind total lernbefreit .

Irgendwann geht denen die Lu(s)(f)t aus und die hören auf zu nörgeln.
 
so, neue nachrichten!

nachdem in dem einschreiben auf die minderjährigkeit meines sohnes verwiesen habe kam nun ein antwortschreiben!

sie wollen nun eine kopie des ausweisen oder der geburtsurkunde!

aber eigentlich ist das doch egal darauf zu antworten, oder?


falls es eskalieren sollte kann man eh noch alles nachreichen, wobei eh nichts kommen wird.

oder habe ich mich mit meiner aussage da auf ne auffahrt zur autobahn begeben????

was denkt ihr?
 
Du bist denen in keinsterweise Nachweispflichtig...
D.h.:
Sie haben nicht das Recht eine Ausweis bzw. eine Geburtsurkundenkopie zu verlangen....

gebe denen keine Daten, die sie noch irgendwie ausschlachten können...

Sie können nur ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten (was sie mit Sicherheit niemals tun werden) um die Minderjährigkeit Deines Kindes nachweisen zu lassen...
aber mehr können sie nicht tun...

wenn Du denen nun nachgibst , dann verlangen sie als nächstes von Dir eine Aufwandsentschädigung für die Stornierung oder eine Schadenserssatzleistung für den Schaden das Dein Kind angestellt hat...

also: sich zurückhalten und alles was von denen kommt einfach ignorieren....

wenn die merken, das Du Dich nicht einschüchtern lässt, dann werden sie die Sinnlosigkeit irgendwann mal einsehen und keine Briefe mehr verschicken...

Nur wenn die in Dir ein potenzielles Opfer sehen , das man eventuell irgendwie noch schröpfen kann, werden die Drohungen lauter und unverschämter....


mfG
Wanda
 

Regine12

Administratorin
Da schliesse ich mich doch @ Wanda an. :D

Wenn du viel schreibst ,glauben sie das du unsicher bist !!! Dann geht es erst richtig los. Dann fängt das Drohen an.
Lass Dir auch nicht einreden das hier der Taschengeldparagraph in Kraft tritt. Das machen die A.......er auch gerne.

Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant http://www.verbraucherrechtliches.d...paragraph-bei-internet-abo-fallen-irrelevant/

So oder ähnlich könnte es im Schreiben einer Zahlungsaufforderung aussehen.
[...] Ihr Kind hat auf unserer Webseite einen gültigen Vertrag abgeschlossen, den es nach § 110 BGB mit seinen eigenen Mittel aus seinem Taschengeld bestreiten kann. Daher ist hier eine Zustimmung der Eltern nicht erforderlich und ein Widerspruch der Eltern zum Vertragsabschluss nicht möglich. [...]
 
K

Krennz

Guest
Da schliesse ich mich Wanda und Regine an.

der Taschengeldparagraf regelt die Geschäfte eines Minderjährigen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs, wie Schreibhefte, ne CD oder ne Jacke, für die das Kind das Geld z.B. zweckgebunden von den Eltern oder Verwandten bekommen hat. Eine längerfristige Verpflichtung, wie sie ein ABO darstellt, gehört definitiv nicht dazu und wurde bereits Höchstinstanzlich ausgeschlossen. Ebenso gehören Zeitungsabos und andere längerfistige Verbindlichkeiten zum genehmigungspflichtigen Bereich. Solange die Sorgeberechtigten nicht zugestimmt haben ist ein Vertrag zwischen einem Anbieter und dem Minderjährigen schwebend unwirksam.

Bei den Abofallen ergehen regelmässig Urteile gegen die Abofallensteller, da der Minderjährige von der Kostenlosigkeit des Angebots ausgehen konnte. Daher werden die Abofallensteller zwar mit gerichtlichen Massnahmen, sowie Eintrag in eine "Erziehungsliste" oder ähnlichem rechtlichem Schwachsinn drohen, wahrmachen werden sie das jedoch nie, da der Schuss gewaltig nach hinten losgehen kann und auch bereits ist.
 
wieder einmal was neues von der payment-bande:

Guten Tag Herr .....,

Ihre Anmeldung auf powerloads.de - offene Rechnung vom 12.02.2010.
Sie haben unser Angebot in Anspruch genommen.
Ausreichende Schriftwechsel wie Rechnung, Mahnung, etc. hat es bereits dazu gegeben.
Da Sie sich mit falschen Daten bewusst Zugang zu unseren Leistungen erschlichen haben, liegt hier Computerbetrug /Eingehungsbetrug vor.
Ihre E-Mailadresse und oder Ihre Handynummer wurden bei der Anmeldung durch Versendung eine Codes verifiziert.
Ihre IP Adresse des Anmeldezeitpunktes wurde gespeichert.
Dadurch haben wir jetzt die Möglichkeit, gezielt gegen Ihre Person trotz der falschen Adressdaten in Form einer Strafanzeige vorzugehen.
Mit der Übernahme der uns entstandenen Kosten in Höhe von 50,- Euro sind wir jedoch bereit,auf weitere Maßnahmen wie polizeiliche Anzeige etc. zu verzichten und die Daten aus unseren System zu löschen.
Sollten Sie mit der Vorgehensweise einverstanden sein, bitten wir um kurzfristige Überweisungder Kostenpauschale unter Angabe des Verwendungszweckes auf u.g. Konto.
Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 50,- Euro
Zahlungsfrist: 7 Tage auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
service und payment GmbH
Kontonummer: 1121585900
BLZ: 43060967
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG
Verwendungszweck: Z117013

Nur für Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: DE28430609671121585900BIC-/SWIFT-Code: GENODEM1GLS
Andernfalls behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen Eingehungsbetruges zu erstatten,und eine gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen service und payment GmbH

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Kundenhotline von Montag bis Donnerstag von 08.00-16.30 Uhr und am Freitag von 07.00-15.00 Uhr zur Verfügung.
Kundenhotline: 0341-3928736Fax: 0341-39287369
service und payment GmbH, Muldentalstraße 97, 04288 Leipzig, Deutschland
HRB 25020 Amtsgericht Leipzig, Steuer-Nr.: 231/118/09720Geschäftsführer: Daniel Rosenke
 
K

Krennz

Guest
Empfehlung der Verbraucherzentrale Hamburg:
Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.

Mit freundlichem Gruß“

Alles weitere ignorieren.

Hier der ganze Beitrag: http://xxx.vzhh.de/telekommunikation/30 ... enhtm.aspx
(Berichtigung: Die VZHH hat von "Dornröschen" vom Frankfurter Kreisel eine einstweilige Verfügung bekommen diese Empfehlung nicht mehr auszusprechen / 1.11.12)
 
K

Krennz

Guest
Die Inkassierer für Probenfieber werden wieder unangenehm aktiv.

Aus dem PC-Praxis Forum/ Provider erreichen mich wieder Anfragen.

Nun ist ein Uniscore Inkassobutze für die Pressevertrieb Trave (Probenfieber)tätig.

Sofern die Forderungen aus 2007 oder früher sein sollten sind sie nach allgemeiner Auffassung verjährt. Deshalb reicht für mich dann nur der Hinweis:

Die nicht anerkannte Verbindlichkeit stammt aus dem Jahre ........... und ist spätestens seit 31.12.10 verjährt.

Ich mache daher von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch.

Zahlungen auf ihre Forderung werde ich nicht leisten.

Unterlassen Sie alle weiteren Belästigungen, sonst werde ich, kostenpflichtig für Sie, dagegen angehen.

Wenn ich dies per EmR rausschicke dürfte ich Ruhe haben.
 
K

Krennz

Guest
Hier schreibt ein alter Hase im Verbraucherschutz einen netten Beitrag.

http://www.netzwelt.de/forum/vermeintli ... ost1403468

Besonders wenn die Forderungen verjährt sind könnte man, wie vorgeschlagen, den Mahnbescheid direkt in ein streitiges Verfahren überleiten, dann müssen die Uniscorer einiges blechen. Ob sie das dann öfter machen? :recht: :recht:
 
Hallo, bei mir kommt es nun ganz dicke, nachdem ich schon sehr lange von dieser Bande nix mehr gehört habe, flatterten mir nun gleich zwei Mahnbescheide des uniscore Inkassounternehmens ein.
Einmal soll ich für 2005 188,44 € , und für 2006 182,70€ ,zahlen.Nach einem Anruf dieser Herren, habe ich, schriftlich und mit Einschreiben,diesen widersprochen.
Nun bekam ich wieder Post,mit folgendem Inhalt:
...in oben genannter Forderungsangelegenheit beziehen wir uns auf ihre Mitteilung und überreichen Ihnen in der Anlage eine Kopie des Begrüßungsschreibens, das am 15.06.2004 um 15:29:37 Uhr per E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihrer Mandantschaft (meine E-Mail-Adresse) verschickt wurde.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass es sich hier um einen Diesntleistungsvertrag handelt,der von Ihrer Mandantschaft am 15.07.2004 um 18:30:05 Uhr mit einem Log in unter der IP-Adresse......... anerkannt wurde. Gleichzeitig bestätigte Ihr Mandant damit den Erhalt des Begrüßungsschreibens,welches die für einen Log in nötigen Zugangsdaten sowie die angegebene Bankverbindung beinhaltet.Außerdem wurde von Ihrer Mandantschaft bereits ein Jahresbeitrag bezahlt, (stimmt, wurde am 16.06.2004 -47,88€ abgezogen), wodurch zusätzlich ein konkludentes Anerkenntnis besteht.Für die vorliegenden Forderungen liegen unserem Auftraggeber keine fristgerechten Kündigungen vor.Da ....bei seinem Log in in die AGB unserer Mandantschaft akzeptiert hat, gehen wir davon aus, dass er über sein Widerruf recht sowie die Kündigungsfrist informiert ist.
...dann Aufforderung zur Zahlung.....

Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen,sind wir gehalten, die Angelegenheit unseren Rechtsanwälten zu übergeben,die dann das gerichtliche Mahnverfahren einleiten werden.

....die haben dann nach 04 noch mal was von dem Konto abgebucht, das hab ich mir aber gleich wieder zurückgeholt.

Was soll ich denn nun machen, bin ganz irritiert und verzweifelt Kan mir dabei bitte bitte jemand helfen ?Das sind knapp 400,-€ , ich krieg ne EU Rente, weil ich 08, mit 48 Jahren , einen Schlaganfall hatte. Ich kann schon nicht mehr schlafen deswegen. Danke schon mal im voraus.
 
Oben