Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Iphone)

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Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

:recht: :recht: :recht: :recht: :recht:
Ok:
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
Verkündet am 06.12.2012
Geschäfts-Nr.: 23 C 219/12

Öffentliche Sitzung

Ich müsste hier sehr viel schreiben, wenn ich das ganze Urteil mit Begründung aufführen würde.
Ich denke das Geschäftszeichen wird den Anwälten reichen.
Grundsätzlich lässt sich das Urteil vermutlich auf die ganzen iPhone-Fälle anwenden.

Bietet ihm die Stirn! Es lohnt sich.
Ich hatte gottseidank Rechtsschutz, allerdings mit 150€ Selbstbeteiligung. Egal, das ist mir sowas immer Wert.
Weiterhin hat mein Anwalt einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt.
Das Geld holen wir uns also wieder, auch die Ra-Kosten,
Freu mich schon.... :lol:
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

.....ach so: Ich hätte es schon eher hier gemeldet aber er hat einen Antrag eingereicht, somit wurde das Urteil erst verkündet als ALLE den Gerichtssaal verlassen hatten. Die Anwälte erhielten dann das Urteil per Post. Über die Feiertage und so weiter kam es bei mir erst im Januar irgendwann an. Ich wusst zwar schon vorher von meinem gewonnenen Verfahren, musste aber erst das schriftliche Urteil abwarten.
Er kämpft halt mit allen Tricks.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Man mag mir bitte mal helfen, aber was nützt denn das Geschäftszeichen eines AG-Urteils?

Das Urteil selbst wird wohl kaum so spektakulär sein, dass es es ins Internet schaffen wird.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Notfalls werde ich das Urteil anfordern.

Wenn es echt ist, bekomme ich es in etwas 2 bis 3 Wochen. Wäre nicht das erste Urteil. Habe damals bei EL auch zwei Urteile gegen EL vom AG und LG Hannover bekommen und es hier veröffentlicht. Hat uns sehr weitergeholfen.

Hoffe, dass das Urteil des AG Gelsenkirchen-Buer auch hilfreich ist.

Suche gerade die Stelle wo ich es anfordern kann.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Es ist ein "echtes"-Urteil und ich denke es wird euch auch weiterhelfen.
Ich habe nur dieses "Geschäfts- bzw. Aktenzeichen".
Dieses steht jedenfalls auf meinem Urteil oben links drauf, also wird es auch das Richtige sein.
Der Streitwert wurde mit 433,- Euro festgesetzt.
Ich hoffe es hilft euch.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Wenn es hier einen "Danke" button gäbe hätte ich ihn jetzt angeklickt.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Feurix schrieb:
Es ist ein "echtes"-Urteil und ich denke es wird euch auch weiterhelfen.
Ich habe nur dieses "Geschäfts- bzw. Aktenzeichen".
Dieses steht jedenfalls auf meinem Urteil oben links drauf, also wird es auch das Richtige sein.
Der Streitwert wurde mit 433,- Euro festgesetzt.
Ich hoffe es hilft euch.

Sieh doch mal bitte, ob Du Dir nicht dir Mühe machen willst und den Tenor und die Entscheidungsgründe des Urteils hier einstellst.
Das wird den hilfesuchenden und ihren Anwälten mit Sicherheit sehr effektiv weiterhelfen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hallo.

Ich habe bei Ebay gestern ein iPhone5 eingestellt mit einer Laufzeit bis zum 14.2.2013.

In kurzer Zeit gingen auch schon Gebote ein. Leider habe ich dann bemerkt, das die Laufzeit doch etwas zu lang ist und da man die Laufzeit nur ändern kann wenn man die Auktion beendet, tat ich dies. Das höchste Gebot lag bei 223 € und die Restlaufzeit waren noch über 6 Tage.

Ich änderte die Auktion und stellte sie wieder erneut ein, allerdings mit nur mit einer Laufzeit von einem Tag, da ich das Geld aus der Auktion schnell benötige.

Jetzt hat sich der Bieter gemeldet, der die 223 € geboten hatte und möchte das Handy haben, weil der ja der Höchstbietende war in der alten Auktion.

Ich erklärte ihm, das ich die Endzeit der Auktion ändern musste aufgrund Persönlichen Gründen.

Wie gesagt, ich habe die Auktion ja direkt ein paar Minuten später nach dem Beenden neu eingestellt ohne böse Absichten.

Es kann auch nicht sein, das Ebay eine solche Falle einbaut, oder ? Man wird ja nicht drauf hingewiesen, das der Höchstbietende automatisch dann den Zuschlag erhält,
sonder kann ja noch wählen zwischen "Gebote streichen" und "An höchstbietenden verkaufen".

Bei den BGH Urteilen ging es doch darum, das Verkäufer die Auktion beendet haben und den Artikel woanders verkauft haben weil sich dadurch mehr Geld bekommen haben, oder ?

Ich habe die neue Auktion mit einverständiss der Höchbieters bereits auch beendet, da ich die Sachlage erstmal geklärt haben möchte.

Der Bieter "Rotzoll" ist übrigens kein Unbeschriebenes Blatt.

Hier hat der selbe Bieter geklagt und sich hinterher Aussergerichtlich geeinigt.

http://www.1erforum.de/allgemeines/ebay ... 14-10.html

Ausserdem hier mal sein Bietverhalten:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... e_ViewLink

Kann man dem Bieter unterstellen, das er ohne Kaufabsicht bietet ?
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Eine Unterstellung also Behauptung muss man schon beweisen. Das sollte aber nicht ganz so schwer sein, wenn der, wie bei Dir auf eine erhebliche Zahl von Angeboten bietet, vorausgesetzt er ist privat handelnd.

Setzt Dich doch mal mit denen in Verbindung, die gegen einen professionellen "Aufkäufer" vor Gericht gewonnen haben. Mit diesem Urteil kannst Du ja Deinen Käufer konfrontieren.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Ich habe dem Käufer erstmal geschrieben das er wohl schon recht bekannt ist
im Internet mit seiner Masche.
Da ich ihm erstmal nichts nachweisen kann, hab ich ihm angeboten das iphone für
500 € zu kaufen. Das sind 300 € unter Neupreis.
Und er solle sich bitte melden ob er darauf eingeht oder nicht.

Es waren übrigens genau 3 Gebote auf meiner Auktion bevor ich diese beendete.

Dieser hier ist auch sehr auffällig. Vielleicht ein Bekannter von "Rotzoll" ?

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... 8957684486
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hab dem jetzt erstmal den Kaufvertrag angefochten. Vielleicht höre ich ja
jetzt nicht mehr von dem Käufer. Seit gestern ist der unheimlich still, obwohl
der immer weiter auf iPhones bietet.... Gestern hatte der 254 Gebote und heute schon
fast 260.

Hallo rotzoll,

Hiermit ziehe ich das Angebot zurück den Artikel an Sie zu verkaufen.
Nachdem ich meinen Anwalt telefonisch um Rat gebeten habe, fechte ich Ihre Forderung an nach §119 BGB.

Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, das ich die Endzeit der
Auktion aus Privaten Gründen ändern musste, da ich bei der Einstellung
der Auktion einem Irrtum unterlag.
Ausserdem unterstelle ich Ihnen das Sie auf meine Auktion geboten haben ohne eine Kaufabsicht.
Oder wie erklären Sie sich, das Sie als Privater Anbieter innerhalb von 30 Tagen auf mehrere Auktionen immer nur 1 Gebot angeben haben und
das in über 240 Fällen ! Das wären 8 Gebote pro Tag auf 8 verschiedene Auktionen.

Hier schön zu sehen:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V ... 9011208079

Diese E-Mail lasse ich auch meinem Anwalt zukommen.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Dass Urteil gegen röschen ist interessant, besonders die Begründung, dss röschen nicht davon ausgehen kann ein iphone für 22 oken zu bekommen. hier verweist der richter auf treu und glauben und auf die marktüblichkeit. Ausserdem verweist er auf 242 bgb rechtsmissbrauch.

wenn das schule macht muss räschen bald arbeiten gehen :lol: :recht: :recht:

entscheidungsgründe

die zulässige klage ist unbegründet. hierbei kann dahinstehen, ob überhaupt ein wirksamer kaufvertrag gemäss §433 abs. I bgb zwischen den parteien geschlossen wurde. Denn selbst wenn ein kaufvertrag geschlossen wurde, steht der durchsetzbarkeit des anspruchs auf herausgabe des telefons oder auf schadenersatz der einwand des § 242 bgb abgeleiteten instituts des rechtsmissbrauchs entgegen
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Krennz schrieb:
...
entscheidungsgründe

die zulässige klage ist unbegründet. hierbei kann dahinstehen, ob überhaupt ein wirksamer kaufvertrag gemäss §433 abs. I bgb zwischen den parteien geschlossen wurde. Denn selbst wenn ein kaufvertrag geschlossen wurde, steht der durchsetzbarkeit des anspruchs auf herausgabe des telefons oder auf schadenersatz der einwand des § 242 bgb abgeleiteten instituts des rechtsmissbrauchs entgegen

Sehr interessant, hat aber leider keinen richtungsweisenden Charakter, da dieses eine Auslegungssache des Richters ist.
Dennoch sollten die Betroffenen auf dieses Urteil referenzieren, damit es die Richter leichter mit der Urteilsfindung haben.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

ich habe mich über die urteile (habe jetzt 2) auf auktionshilfe.info mit einem bigboss unterhalten. das hier zitierte urteil ist, nach seiner meinung, nicht richtungweisend, aber interessant. das andere urteil, dass sich auf die tausende gebote bezieht aber schon.

Ich hoffe, dass sich hioer noch mehr leute melden, die über einen erfolg berichten können.

Bitte per pn nachfragen. ich speichere die urteile und stelle sie ggf. betroffenen zur verfügung.

Wenn ihr die Namen unkenntlich macht, lasst bitte die anfangsbuchstaben des klägers und des ortes stehen.

Wie z.B. Mxxxxxxxxxxx Rxxxxxxxxxx Lxxxxxxxxxxx

Danke an Alle, die zu diesem Erfolg beigetragen haben und hoffentlich noch weiter helfen.

wie heisst das immer "gemeinsam sind wir stark"
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hier mal ein Urteil
 

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Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

und hier das andere (das erste ist auf der vorseite)
 

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Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Hallo,
bin neu hier, aber nicht selbst betroffen. Frage für meine türkische Haushaltshilfe nach. Ihr jüngerer Bruder hat kürzlich bei EBAY für ein Euro ein neues im Karton eingepacktes Handy angeboten. Da es ihm kaputtgegangen ist, hat er es vorsichtshalber rausgenommen, weil es sonst noch 6 Tage gelaufen wäre und er es ja so nicht mehr verkaufen konnte. Er wollte ehrlich sein und die kaputte Ware keinem Verkäufer verkaufen (um keinen Ärger zu kriegen). Laut seiner Schwester hat sich kurz danach einer gemeldet und geschrieben, dass er ihm das Handy nun für 63 Euro verkaufen muss, weil er den höchsten Betrag geboten hätte! Der Bruder hat nichts gemacht, weil er dachte der spinnt und will ihn veräppeln. Als der sich aber dran gehalten und gefragt hat wie das genau passiert ist, hat er ihm gesagt wie das Handy kaputt gegangen ist. Der Kerl glaubte ihm das aber nicht und wollte das belegt haben, was nicht geht, weil das Handy nicht mehr da ist. Jetzt hat er Post vom Anwalt bekommen, dass der Spinner Recht hätte und jetzt soll er Schadenersatz bezahlen, fast so hoch wie das neue Handy im Laden gekosten hätte. Schlimm finde ich dass. Der Bruder kommt gerade so über die Runden und jetzt kommt so ein Betrüger. Meine Putzfrau würde dem Bruder gern helfen, er ist zwar im Rechtsschutz, hat aber Angst, dass man ihn da rauswirft, weil er noch eine Unfallsache am Laufen hat. Habe jetzt in verschieden Foren nachgelesen, was man da tun kann und hier jetzt das mit dem neuen Urteil gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich das richtig verstehe, weil das so kompliziert ist: Der Grund warum jemand bei EBAY sein Angebot zurückgezogen hat ist also jetzt völlig egal (der Bruder musste den eigentlich gar nicht angeben)? Reicht es jetzt aus, wenn man zurückschreibt, dass der das neue Handy gar nicht für 63 Euro wirklich kaufen wollte, sondern von Anfang nur auf das Geld aus war??? Ich meine auch, dass der wohl ein Betrüger sein muss, wo kriegt man denn ein neues Handy für so wenig Geld, zumal der sogar selbst weit als das doppelte geboten haben soll. Ob der aber einer von den Typen (von denen hier die Rede ist) ist, weiß ich nicht. Meine Bekannte will erst mal wissen, ob ihr Bruder überhaupt durch das neue Urteil einfach aus der Sache rauskommen könnte, oder wie andere das sehen. Lese hier, das Sie, Herr Krennz Beziehungen haben. Können Sie den einen oder andern Fachmann da vielleicht mal fragen. Sage schon mal Danke für Ihre Hilfe. :roll:
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Frag mal den Bruder deiner hilfe um wen es sich handelt und schreib mir den namen mal per persönlicher nachricht. (PM)

Auf der anderen seite. wenn das handy zerstört wurde hat er ein gesetzliches rücktrittsrecht, das sogar der BGH bejaht. Und das mit seiner rechtsschutz dürfte i.o. gehen, da er eine hohe wahrscheinlichkeit hat einen evtl. prozess zu gewinnen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Nach welchem Urteil soll ich bei google suchen, wo genau steht, dass der Bruder das kaputte Handy gar nicht verkaufen muss?

Frage meine Hilfe wenn sie das nächste mal kommt, ob der Bruder den Namen rausgibt. Er ist sehr misstrauisch, weil er schon oft schlechte Erfahrungen gemacht hat.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

SCHADE dass ich hier bis Heute von keinem eine Antwort auf meine Frage wegen dem Urteil erhalten habe. :(
Hatte am Wochenende Zeit und gerne nach dem Urteil gegoogelt, wo der BGH - wie sie "krennz" schreiben - ein gesetzliches Rücktrittsrecht bejaht, wenn ein Handy zerstört wurde.
Hatte extra hier um Hilfe angefragt, weil in anderen Foren in denen ich auch gelesen habe immer nach einem Abbruch-Grund gefragt wird und die meisten dann schreiben, das man nur abbrechen darf, wenn man einen berechtigten Grund hatte. Was soll das genau heißen? :?: Wenn ich Sie aber richtig verstehe, ist der Grund nach den neuen Urteilen hier doch eigendlich egal, weil man das Gericht nur davon überzeugen muss, das ein Käufer die Ware gar nicht wirklich haben wollte, sondern nur zur Bereicherung durch Schadenersatz bietet! Was ist denn nun richtig? Oder sollte der Bruder meiner Hilfe nicht doch besser zahlen, wenn das alles so kompleiziert ist?
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Das BGH hat in einem falle, wo ein unverhofter schaden aufgetreten ist, den Abbruch bejaht.

Da das iPhone zuerstört ist, kann er also das Angebot zurückziehen und die Auktion beenden.

Er kann sich aber auch auf die hier geposteten Urteile beziehen.

Ich würde auf keinen Fall bezahlen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Krennz schrieb:
Frag mal den Bruder deiner hilfe um wen es sich handelt und schreib mir den namen mal per persönlicher nachricht. (PM)

Auf der anderen seite. wenn das handy zerstört wurde hat er ein gesetzliches rücktrittsrecht, das sogar der BGH bejaht. Und das mit seiner rechtsschutz dürfte i.o. gehen, da er eine hohe wahrscheinlichkeit hat einen evtl. prozess zu gewinnen.

Wie ist denn nun der Schaden entstanden?

@fatima39

Grundsätzlich müsste man erst einmal nachweisen, daß der Bieter keine Kaufabsicht hatte. Das gelingt aber meist nur dann, wenn man z.B. feststellt, daß er auf viele andere angebotene Handys ein Gebot abgegeben hat.
Gelingt das aber, so kann er das Urteil der beiden Amtsgerichte verwenden und auch ruhig den Rechtschutz in Anspruch nehmen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

@ krennz und Heiner12
Habe versprochen beim Rechtschutz anzurufen um zu fragen, ob die wenigstens die Kosten für eine Beratung und ein Schreiben durch einen Anwalt übernehmen würden. Wenn jedoch keine Zusage zugesichert werden kann, wäre es gut telefonisch wenigstens das von Ihnen <krennz> genannte BGH-Urteil zu erwähnen, nach dem ja nach ihren Worten in jedem Fall bei einem zerstörten Handy ein gesetztliches Rücktrittsrecht besteht.

@ Heiner12 (zu Ihrer Frage wie der Schaden entstanden ist): Laut <krennz> ist es doch unerheblich wie das Handy zerstört wurde, oder könnte das aus Ihrer Sicht bei einem eventuellen Rechtstreit doch vom Gericht nachgefragt werden und wichtig sein, eben weil der Typ ja die Geschichte nicht glaubt, das das Handy kaputt ist und wie es laut dem Bruder meiner Putzhilfe passiert ist.

Die beiden hier eingestellten Urteile kann ich ja noch zusätzlich anführen. Wenn Sie beide das BGH-Aktenzeichen nicht kennen, muss ich mich weiter umhören, habe mich schon vorsorglich bei auktionshilfe.de angemeldet um da deswegen weiter nachfragen zu können. Ich dachte nur Sie <krennz> hätten da (weil Sie das hier irgendwo erwähnten) gute Beziehungen oder sogar das Aktenzeichen selbst im Kopf. Wenn ich schreibe, das es laut Ihnen dieses auf ein zerstörtes Handy passende Urteil gibt, wird man mir dort sicher das genaue AZ nennen können, dass ich trotz googeln in dieser Form nicht gefunden habe.Trotzdem erstmal vielen Dank und schönen Abend.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

es ist wichtig, dass er dem gericht darlegen kann, weshalb das Handy kaputt ging. am besten schriftlich festhalten und evtl. zeugen benennen.

Es ging gamals nicht um ein handy, sondern ein kaputt gegangenes auto.

Habe das wohl auf auktionshilfe gelesen.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

fatima39 schrieb:
...
@ Heiner12 (zu Ihrer Frage wie der Schaden entstanden ist): Laut <krennz> ist es doch unerheblich wie das Handy zerstört wurde, oder könnte das aus Ihrer Sicht bei einem eventuellen Rechtstreit doch vom Gericht nachgefragt werden und wichtig sein, eben weil der Typ ja die Geschichte nicht glaubt, das das Handy kaputt ist und wie es laut dem Bruder meiner Putzhilfe passiert ist.
....
Es ist grundsätzlich wichtig, ob der Anbieter den Schaden am Kaufgegenstand verschuldet, also zu vertreten hat, das fängt beim fallenlassen an und geht bis zur absichtlichen Beschädigung. In diesem Fall hat er nicht die angebrachte Sorgfalt walten lassen und wird damit dem Bieter schadenersatzpflichtig.
Die Behauptung, daß Gerät sei beschädigt, muß er als Beklagter beweisen. Meist kommt natürlich dann die Ursache zur Sprache.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

@Heiner12
vielen Dank für Ihre Antwort. Habe auch eher auch die Vermutung, das es für den Bruder meiner Aushilfe nicht ganz so einfach wird schadlos aus der Nummer raus zu kommen. Seine Geschichte hörte sich auch in meinen Ohren und denen seiner Verwandschaft nicht ganz koscher an. Meine Putzfrau, ihr Mann,die Schwägerin und ein weiterer Bruder haben ihn jetzt am Wochenende gehörig in die Zange genommen und ihm klar gesagt, das sie sich von ihm nicht in die Sache reinziehen lassen wollen, ob der Köufer nun ein Abzocker ist oder nicht. Da ihm das ganze jetzt vor allem wegen dem Schaden für Frau und Kinder leid tut, möchte ich wissen, was es mit dem von <krennz> angedeuteten BGH-Urteil auf sich hat. Wenn es stimmen sollte, das es bei einem kaputten Gegenstand (egal ob nun Handy oder Auto) tatsächlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt auf das man sich berufen kann, hat der Bruder vielleicht mehr Glück als Verstand....(!) Werde wie angekündigt bei dem andern Forum nachfragen, ob da jemand weiß welches BGH-Urteil (Aktenzeichen) wohl gemeint sein könnte.
 
K

Krennz

Guest
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Wenn ich, sagen wir mal, in einem Wutanfall das Teil gegen die Wand geklatscht hat, mache ich mich dem Käufer gegenüber Schadenersatzpflichtig. Ist jedoch beim normalen Betrieb der Akku durchgebrannt oder der Bildschirm kaputtgegangen entfällt ein Schadenersatz.

Doch dass muss ich glaubhaft nachweisen. Hilfreich wäre, wenn das Teil noch vorhanden wäre.

Be idem Urteil ging es um einen höherwertigen PKW, bei dem im normalen Gebrauch die Servopumpe für die Zentralverrigelung kaputt ging. Daraufhin hat der Anbieter die Auktion abgebrochen, den -wagen reparierenlassen, bzw. nach Kauf der Ersatzteile bei Ebay selber repariert und erneut in eine Auktion gestellt.

Hier Urteilte der BGH als letzte Instanz, dass der Anbieter die Auktion, auch unter Berufung auf die AGB §10 von ebay abbrechen durfte. Der Kläger ging leer aus.

Eine Chance habe ich, wenn ich nachweisen kann, dass der bieter auf hunderte oder tausende von gleichen Teilen geboten hat und damit offensichtlich kein Rechtsbindungswille vorlag, zumal er auf Grund seines Vermögens garnicht in der Lage ist allen Verbindlichkeiten nachzukommen. Bzw. das GEbot wirschaftlich unmöglicvh war, wie 33€ für ein 600€ Handy .Darauf berufen sich u.a. auch die von mir hier reingestellten Urteile.

Schicke ich dir die Urteile als PDF

ich muss dann per Screenshot das Bietverhalten des Bieters nachweisen und dem RA (ohne geht es hier nicht)inclusive der Urteile zwecks Einreichung beim Gericht in der Klageerwiderung zur Verfügung stellen.

Einen Erfolg kann ich nicht garantieren, aber er ist schon sehr wahrscheinlich.
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

@krennz
erst mal vielen Dank für Ihren Nachtrag von gestern. Ein Vergleich mit dem Problem des Bruders meiner Putzhilfe kann ich aber leider nicht wirklich erkennen. Wenn ich das (ohne sonderlich Ahnung von Jura zu haben) richtig verstehe, handelt es sich bei den beiden Amtsgerichts-Urteilen eventl. um den gleichen Kläger (wenn nicht, klären sie mich bitte auf!), der nur mit Hilfe von Steuergeldern klagen konnte. Dann wird er die Prozeßkostenhilfe wohl beim Gericht beantragt haben (woher sollten die das denn sonst wissen?). Wenn einer schon nicht mal Geld für die Klagen hatte, hat man wohl daraus geschlossen, daß er dann auch logisch auf keine (und schon gar nicht auf so viele) Handys hätte bieten dürfen, weil er hohe Summen gar nicht hätte bezahlen können. Wie aber soll bitteschön der Bruder meiner Putzhilfe denn jetzt schon wissen, geschweige denn nachweisen, ob sein Bieter genauso arm wie eine Kirchenmaus ist oder wie hoch sein Vermögen (Sie meinen sicher Sparguthaben) ist? Oder muss der Mann (Kläger) seine Verdienste und sein Sparguthaben beim Gericht vorlegen, auch wenn er keine Hilfe für Prozeßkosten beantragt?
Und den Fall mit der Beta-Software (was immer das genau ist) verstehe ich so, das der Verkäufer solche Ware überhaupt nicht hätte anbieten dürfen und deshalb die Auktion auf jeden Fall berechtigt abbrechen mußte und dem kläger (auch wenn er nicht der Prozeßkostenantragssteller sein sollte) hätte schon deshalb klar sein müssen, daß er so ein Handy nicht für 33 Euro hätte kriegen können, aber wohl auch nicht (weil verboten) für 600 Euro. (Wenn ich das mißverstehe, können sie es mir bitte gern erklären. )

Wie ich geschrieben hatte war das Handy um das es hier geht (und das ja eben nicht mehr da ist) erstens neuwertig, und zweitens hatte es der leichtsinnige junge Mann bei EBAY (warum kann weder ich noch seine Familie verstehen) für ein Euro angeboten! Habe zwischenzeitlich die EBAY-Geschäftsbedingungen etc. gegoogelt, er hätte doch auch sicherheitshalber für einen Mindestpreis anbieten können! Und drittens hat er (deswegen schämt sich seine Familie inzwischen mehr als er selbst) nicht nur dem Anspruchsteller, sondern auch seinen eigenen Leuten versucht Märchen zu erzählen. Was soll er denn da noch für Screenshots (?)ziehen, ob und auf wie viele andere Handy sein Bieter scharf war und ob er die auch alle billig kaufen wollte und bezahlen konnte oder nicht? Wenn viele so blöd abbrechen wie der Bruder meiner Putzhilfe und sich dann noch schlau vorkommen, kann man nur sagen: Wird ihm und andern hoffetlich eine Lehre sein. Ich habe inzwischen einiges in den Foren gelesen und bemerkt, das sie offensichtlich immer nur glauben oder nachweisen wollen, das nur der Bieter ein Abzocker ist. Nichts für ungut, aber machen sie es sich da nicht etwas einfach??? Nach meiner Meinung sind wohl hier, wie viellicht in vielen andern Fällen auch, eher zwei Zocker aufeinander gestoßen!!! Wenn der Bruder nicht für ein Euro angeboten und dann abgebrochen hätte, hätte er jetzt kein Problem und seine Familie auch nicht (da hätte jeder Schnäppchenjäger oder Abzocker bieten können bis er schwarz wird). Helfen würde ihm nur das BGH-Urteil, von dem Sie eingangs gesprochen haben (aber das Aktenzeichen nicht kennen), wonach ein Verkäufer im Schadensfall generell ein gesetzliches Rücktrittsrecht hat und die Gründe und Ursachen deshalb eher Nebensache sind. Werde bei Auktionshilfe gezielt danach fragen, wenn die Familie noch Interesse hat zu helfen .
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

Grundsätzlich gilt es auch, daß sich der Anbieter an das Angebot, welches er via eBay gemacht hat, halten muß.

Hier den Verkäufer als Zocker zu bezeichnen, weil er das Anfangsgebot bei einem Euro angesetzt hat, trifft die Sache nur dann, wenn er von vorneherein nicht bereit ist, den angebotenen Kaufgegenstand unter einem bestimmten Preis nicht zu verkaufen.
Im vorliegenden Fall hätte der Käufer eben mit einem höheren Preis, die Herausgabe verlangt.

Andersherum ist es aber so, daß eben diese Bieter, die auf mehrere hundert Angebot gleicher Kaufgegenstände bieten, soweit sie keinen gewerblichen Hintergrund haben, eben nur auf den Angebotsabbruch spekulieren, um damit einen finanziellen Vorteil per Schadenersatz zu erlangen.
Dieser Schadenersatz ergibt sich aber nur aus der Tatsache, wenn ein Kaufvertrag vorliegt, der nicht erfüllt wird.
Damit aber dieser Kaufvertrag erfüllt werden kann, bedarf es zweier Willenserklärungen. Die des Verkäufers besagt, den angebotenen Kaufgegenstand zu den Bedingungen und dem zuletzt am höchsten Gebotenen Preis nach Ablauf oder vorzeitiger Beendigung des Angebotes an den Höchstbietenen zu verkaufen.
Die Erklärung des Käufers beinhaltet auf der anderen Seite den angebotenen Kaufgegenstand zu dem gebotenen Preis und den vereinbarten Bedingungen zu kaufen. Gerade dieser Wille liegt aber nicht vor und kann am einfachsten nachgewiesen werden, in dem man per Beweis der dazu ungeeigneten, finanziellen Situation des Käufers eine Unmöglichkeit aufzeigt.

Sollte also ein solcher Käufer hier aktiv geworden sein, liegt kein Kaufvertrag vor und dann eben auch keine Lieferpflicht des Verkäufers.

P.S.:
Respekt für Ihren Einsatz für eine Mitarbeiterin
 
Re: Ebay Abzocke bei vorzeitigem Beenden einer Auktion (Ipho

@heiner12
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nachdem ich mich mit dem mir vorher nicht bekannten EBAY-Thema und den Probemen in den letzten Tagen sehr beschäftift habe, geht mir das ganze irgendwie immer im Kopf herum und ich versuche, es mal ganz neutral zu sehen und richtig zu verstehen.
An Ihren Argumenten sehe ich, daß Sie offensichtlich Erfahrungen mit Jura, bzw. speziel mit dem Abschluß von Kaufverträgen haben. Wie verhält es sich aber mit Kaufverträgen speziel aus EBAY-Auktionen? Da in dem Anwaltsbrief auf die EBAY-Geschäftsbedingungen (Paragraph 10) verwiesen wurde, die dann wohl gelten, habe ich mir diesen § durchgelesen. Verstehe ihn aber eigentlich so,daß sich der Verkäufer bei Einstellung seiner Ware (Willenserklärung = z.B. ein Euro) auch verpflichtet, seinen Artikel notfalls sogar auch zu diesem Preiis abzugeben. Wohl auch dann, wenn er einfach abbricht ohne berechtigen tatsächlichen Grund. Oder muß sich kein Verkäufer nach dem einen Amtgerichtsurteil mehr an diese Spielregel halten? Dann müßte ja ab sofort jeder Verkäufer sein Angebot nur noch bei EBAY (ohne Gebühren) aushängen und dann möglichst früh nach Lust und Laune beenden, und könnte ohne kaufvertragliche Verpflichtung seine Ware z.B. anderweitig verkaufen. Ein Schelm der böses dabei denkt. :lol:

Warum gibt aber realistisch nach meiner Überlegung nicht jeder ehrliche Verkäufer der solche Preisungerechtigkeiten von Anfang an vermeiden und nicht notfalls für ein Euro verkaufen will, einen "Mindestpreis" ein? Stelle mir das mit dem Mindestgebot so vor: Ich will eine Marken-Uhr bei EBAY verkaufen, die nach meiner Meinung mindestens 400 Euro wert ist. Damit ich nicht gezwungen bin diese wertvolle Uhr z.B. unter 300 Euro abgeben zu müssen, stelle ich sie für den Mindestpreis von 300 Eur ein (nicht für 1 Euro). Oder stellen viele Verkäufer nur wegen Einsparen von Gebühren für ein Euro ein?

Angenommen ich stelle aber meine Uhr für ein Euro ein. Wenn ich die Auktion dann abbreche (weil z.B. ein Kollege Interesse hat ) und mache dem Bieter dann weiß, daß die Uhr z.B. im Treppenhaus auf die Fliesen gefallen ist und dann (weil total kaputt) sofort weggeworfen wurde, habe ich ein Problem. Nehmen wir weiter an die Uhr stand beim Abbruch bei 48 Euro und der Bieter, der zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter war und später die Uhr zu diesem preis haben möchte, hätte bereits auch schon maximal 150 Euro geboten (ob er wenn ich nicht abbgebrochen hätte sein Gebot weiter erhöht hätte, weiß ich ja nicht). Trotzdem will er auch in diesem Fall natürlich nicht mehr als 48 Euro zahlen. Müßte er bei einer richtigen Auktion im einem Auktionshaus aber auch nicht wenn der Hammer gefallen ist, oder? Nehmen wir weiter an, ich hätte die Uhr aber nicht mehr und kann auch nicht vorweisen, daß sie tatsächlich zerstört ist. Dann kann der Bieter wenn er will Schadensersatz verlangen. Er stellt fest wie hoch der preis für eine Uhr, wie von mir beschrieben z.B. im Laden kostet, zieht die 48 Euro von diesem peis ab und die Diffrerenz ist der Schadensersatz (sozusagen zur Strafe dafür dass ich die Uhr für 48 Euro nicht liefern kann oder will). Wenn sich dann aber heraustellt, das der Bieter (weil er z.B. Prozeßkostenhilfe beantragt hat) gar keine Uhren bezahlen kann, kann man (da er trotzdem dauernd auf teure Uhren bietet), dem Gericht beweisen, daß er gar nicht viele Uhren kaufen, sondern von Anfang an nur den Schadenersatz für möglichst viele Uhren habe wollte. In diesem Fall würde es dann auch keine große Rolle mehr spielen, warum der Verkäufer seine Auktion wirklich abgebrochen hat, da die Abzockerei den eigenen Schwindel überbietet.

Wenn dem so wäre, hätte der Bruder meiner Putzfrau tatsächlich gute Aussichten einen Prozeß zu gewinnen. Noch besser wäre es natürlich, wenn es auch noch zusätzlich ein wie von <krennz> beschriebenes BGH-Urteil (das mit dem gesetztlichen Rücktrittsrecht im Schadensfall) gäbe. :wink:

Nehmen wir an, der Bieter (von der Auktion des Bruders meine Putzhilfe) hat einen gewerblichen Hintergrund. Dann wird er das aber wohl nachweisen können und hat beantragt sicher auch keine Prozeßkostenhilfe. Was wäre aber, wenn der Bietern privat Handys haben möchte (warum auch immer und sie auch bezahlen könnte), aber keine Prozeßkosteenhilfe beantragt? :?:

Weiß jemand hier, auf wie viele Auktionen normale Leute privat bei EBAY bieten dürfen? (habe da in den Geschäftsbedingungen und sonst in Foren nichts gefunden bzw. ob es da ein Limit gibt). Oder ab welcher Zahl kann man sicher davon ausgehen, daß einer unmöglich so viel Geld für so viele Einkäufe haben könnte? Oder müßte man dann verlangen, das vor Gericht Verdienstbescheingungen oder Sparbücher vorgelegt werden, wenn man die Vermutung hat, daß einer nicht so viel bezahlen könnte? Was aber ist, wenn sich dann rausstellt, das Geld genug für Einkäufe vorhanden ist (spielt dann doch wieder der Abbruchgrund eine Rolle und man verliert den Prozeß)? Oder dürfen bei EBAY überhaupt nur gewerbliche Käufer auf so viele Waren bieten wie sie wollen? (Habe auch hierüber nichts gefunden). :?:

Der Familienrat meiner Putzhilfe tagt noch, ob man beim Rechtsschutz wegen einem Anwalt anrufen sollte oder doch bezahlt damit alles nicht noch teurer wird, ist ja noch etwas Zeit bis zum Fristablauf.

@krennz
Ich hoffe Sie sind mir nicht böse, weil ich geschrieben habe, das sie das Thema meiner Meinung nach vielleicht etwas zu einseitig sehen.Sie meinen es sicher gut für alle ehrlichen Verkäufer. Aber die können doch auch spätestens vorm Gericht ihre rechtmäßigen Günde beweisen und haben doch diese Probleme hier (wie oben) gar nicht und der kläger bekommt so oder so keinen Schadensersatz.
 
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