DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH / DOZ Deutsche Zentral Inka

Regine12

Administratorin
DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH / DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Da die OPM Media Gmbh mit den Urteilen Druck und Angst bei den Kunden erzeugen will, hier mal Beispiele was man davon zu halten hat.
Da auf der Seite der Inkasso auch mit diesem Urteil ,
15.09.2010 | Outlets.de - Amtsgericht Witten Urteil:
.Dieses Urteil befasst sich nämlich NICHT mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht.

DOZ Deutsche-zentral-inkasso.de :Geschäftsführung Bernhard Soldwisch
http://antiabzockenet.blogspot.com/2010/09/bernhard-soldwisch-ein.html
Bernhard Soldwisch selbst erlangte zweifelhaften Ruhm für seine “Aktivitäten” als Inhaber des Abzockangebotes : Onlinequiz.de http://www.tz-online.de/nachrichten...cker-muss-mio-euro-auszahlen-meta-613200.html

iContent und outlets.de - die nächste Ebene ist erreicht (Urteil AG Witten, Az. 2 C 585/10)http://klawtext.blogspot.com/2010/09/icontent-und-outletsde-die-nachste.html

Hier geht es darum ob man auf der Seite zahlen muss.

Quelle: http://www.test.geldsparen.de/sparen/Handy_Telefon/internetabzocke-zumeist-unwirksame-vertraege.php
Erneuter Dämpfer für Internetabzocker: Der Anbieter einer Internetseite, auf der „Outlets“, also Fabrikverkäufe, nachgewiesen werden, muss die Kosten für die Nutzung der Seite deutlich machen und hat es zu unterlassen, Verbraucher in Kostenfallen zu locken. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden...
Dillinger Beraterin der Verbraucherzentrale rät, trotz Urteil und Mahnung nicht zu zahlenhttp://www.pfaelzischer-merkur.de/a...llingen-Saarlouis-outlets-de;art26719,3452393

Ich habe mir jetzt mal auf der Seite von der "" Deutsche-zentral-inkasso.de"" die Urteile angesehen .
Hier mal meine Meinung über die Urteile. Muss aber nicht so sein. Bin ja kein Anwalt. http://www.echte-abzocke.de/10641-post155.html
 
K

Krennz

Guest
M.E. sind das abgesprochene Urteile, die die Verlierer selber nicht zu zahlen brauchen.
 

Regine12

Administratorin
Deutsche Inkasso -- Eine Rückmeldung des Kammergerichts

Deutsche Inkasso und Internetabzocke: Eine Rückmeldung des Kammergerichts
Quelle : http://blog.beck.de/2011/01/02/deutsche ... ergerichts

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt im Briefkopf als vom Kammergericht zugelassen auf und legt "erfolgreiche" Urteile bei (meist eines vom Amtsgericht Witten).

Eine Rückfrage von mir beim Kammergericht ergab: Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet; es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Dame vom KG berichtete, daß man hereingefallen sei. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.

Wichtig ist nur eins: nie zahlen! Auch nicht auf Druck der sog. Inkassostelle. Die beigefügten Urteile sind dubios und haben nichts mit Zahlungsklagen zu tun.
 
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