drive2u.de / Live2Gether.de

Regine12

Administratorin
Ich mache hier mal eine neue Seite für drive2u.de / Live2Gether.de auf.

Denn das Abzockportal nimit.de wird abgelöst von drive2u.de der Firma OPM Media GmbH.Hier mal das was wir schon bei "nimit.de " mitgeteilt haben. http://www.loving.de/forum/viewtopic.php?f=3&t=99&sid=11d36260e0891150beb2b008ede1d271

Zur Zeit berichten wieder viele User in den Foren, dass sie Mahnungen bekommen haben.

Infos zur OPM Media GmbH / drive2u.de / Live2Gether.de http://www.adressbuchbetrug-info.ne...-Firmenliste/332-opm_media/332-Drive2u_de.htm

Stelle das Video hier mal mit ein.
20. Mai 2009 — Drank Frescher, Betreiber des nimimit.de kann es nicht lassen, er hat gerade die nächste Abzockseite drive2u.de ...http://www.youtube.com/watch?v=uNule1jTMSM

Lasst euch von dem beigefügten Schreiben Schreiben vom Amtsgericht Tuttlingen bitte keine Angst machen.
Das ist ein Anerkenntnisurteil. Das heisst, der Beklagte hat den Vertrag im Prozess anerkannt. :recht:
Um auch richtig viele User Angst machen zu können wird auch im Internet von den Abzockern über das Urteil geschrieben. Amtsgericht München bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de
Man geht hier bei den Abzockern davon aus, dass sich ein Freund angemeldet hat ,sich auch noch hat verklagen lassen und nun im Prozess den Vertrag anerkannt hat.
Wenn man sich die Listen der Anwälte und Inkasso ansieht findet man nur Anerkenntnisurteile - Versäumnisurteile - Vollstreckungsbescheide.
Versäumnisurteile.http://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil
Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.
Vollstreckungsbescheid Wenn man auf den Mahnbescheid nicht reagiert. Wer würde das aber schon machen.
 

Regine12

Administratorin
Muss mal einen Post im Forum verteilen.


Die Firma OPM Media GmbH. schreibt selber viele Pressemitteilungen und stellt sie im Internet.
Diese Pressemitteilungen sind immer mit Links zu ihren Seiten versehen. Nur das es was Kostet steht auf diesen Seiten nicht. Wer nun die Links anklickt denkt es ist gratis und übersieht dann den Preis im Fliesstext.

Andere Pressemitteilungen werden so geschrieben das die Kunden aus Angst zahlen.
Es werden die Urteile die sie gewonnen haben mitgeteilt. Hier mal ein Post über diese Urteile.

http://www.echte-abzocke.de/10641-post155.html

Hier noch ein Link. http://www.recht-frech.de/2010/09/11/frank-drescher-bittet-zum-interview/

Es ist echt zum K......n. Überall werden jetzt schon diese Mitteilungen eingestellt.
Das ist ja wohl die Härte pur.http://www.press1.de/ibot/db/press1.mr_1284621849.html und auch gleich der link zur Inkasso mit den Urteilen.
Dieser Inkassolink wird den Usern auch in der Mahnungen mitgeschickt. :recht:

Darum auch hier mein Lieblinksvideo. Bitte schaut es Euch bis zum Ende an. Was ein Richter vom OLG dazu sagt. http://www.dailymotion.com/video/xe0tex_das-dubiose-geschaft-mit-mitfahrgel_news?start=2#from=embed
 
K

Krennz

Guest
Das ist das bei den Abofallenstellern so beliebte Spiel. Einem Freund Geld geben, damit er sich verklagen lässt und ein posotives Urteil für den Abofallensteller dabei rauskommt. Die negativen Urteile, die es aquch gibt, werden einfach unter den Teppich gekehrt.

Tatsache ist, dass, wenn der Preis versteckt im Fliesstext lauert, dies eine versteckte Klausel ist und kein rechtsgültiger Vertrag mit mir zustande kommt. Ich bin dann nicht verpflichtet irgendwelche Zahlungen zu leisten.

Im Gegenteil, jeder, der Zahlungen leistet, tut dies freiwillig und nicht, weil er gezwungen werden könnte. Und jeder, der Zahlungen leistet, unterstützt die Abofallensteller und ermöglicht ihnen ein Leben im Luxus, denn darum geht es den Abofallen-
stellern. In meinen Augen sind das Kriminelle.

Klaus
 

Regine12

Administratorin
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht

Man Leute ihr könnt Euch gar nicht vorstellen wie ich mich freue. :lol: :lol: :lol:

OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
Donnerstag, 18. November 2010 um 17:23 Uhr

Grauenhaft Grandios
Negative Feststellungsklage hatte Erfolg
Quelle : http://www.kanzlei-thomas-meier.de/inte ... nicht.html

Die OPM Media GmbH des X wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010) in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg vom Februar 2010 (siehe Abofallen-Urteilsdatenbank)
 
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