Call-by-Call-Anbieter 010040: Rechtsanwalt droht Verbrauchern
http://www.vz-bawue.de/call-by-call-anb ... hern-----1
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... l?nn=64836
http://www.vz-bawue.de/call-by-call-anb ... hern-----1
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..................Doch damit nicht genug. Verbraucher, die die Rechnung beanstandeten und die Bundesnetzagentur hierüber informierten, erhalten nun per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg. Er fordert sie auf, die der Bundesnetzagentur mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel weist er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassung und Schadensersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Pikant: Raoul Sandner war bis Anfang Juli 2012 selbst Geschäftsführer der Gesellschaft.
Diese Einschüchterungsversuche sind aus Sicht der Verbraucherzentrale geradezu unglaublich. Jemand abzumahnen, der sich begründet bei einer Behörde beschwert – dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Wer seine Telefonrechnung nach bestem Wissen und Gewissen beanstandet hat, für den gibt es nach Meinung der Verbraucherzentrale keinen Grund, die geforderte Erklärung abzugeben.
Um effektiv gegen die Firma vorzugehen, sind die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale auf Beschwerden von Verbrauchern angewiesen. Am Ende des bereits von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verfahrens kann für die 010040 GmbH ein Verbot stehen, die Bezahlung solcher Rechnungen zu fordern.
Die jetzt verlangten Erklärungen würden dies erschweren oder sogar verhindern. Zudem: Wer der Aufforderung des Rechtsanwalts nachkommt und die Erklärung abgibt, hat kaum Chancen, sich gegen die hohe Telefonrechnung zur Wehr zu setzen.
Empfänger überhöhter Rechnungen der 010040 GmbH können diese innerhalb von acht Wochen begründet beanstanden. Dabei helfen unsere Musterbriefe................................weiter im link
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... l?nn=64836
http://www.bild.de/ratgeber/verbraucher ... .bild.html
Die Preiserhöhung um das Hundertfache „halten wir für Wucher“, sagte Verbraucherzentrale-Chef Klaus Müller der „Rheinischen Post”. Wie die Zeitung berichtete, hatte Nutzer der Vorwahl Abrechnungen in Einzelfällen von 500 Euro und mehr erhalten..................
Verbraucherzentrale NRW-Chef Klaus Müller rät, zusätzlich per Einschreiben gegen die Forderung Beschwerde einzulegen. Klingt nach Aufwand, eine andere Möglichkeit gibt es aber nicht. Bedenken Sie: Der Anbieter setzt darauf, dass dies vielen Geschädigten zu mühselig ist...
http://www.biallo.de/finanzen/Telefon_Internet/call-by-call-vorsicht-falle---teure-fehler-beim-telefonieren-2.php
Bundesnetzagentur bittet weiter um Mithilfe
Die Bundesnetzagentur bittet die Telefonkunden auch weiterhin, sie über Verstöße gegen die Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen zu informieren. Verbraucher erreichen die Bundesnetzagentur unter Telefon: 0291 / 9955-206, jeweils Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag von 9 bis 16 Uhr. Die Telefax-Verbindung lautet: 06321 / 934-111; E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de