bwr media

Wer von euch arbeitet mit Rechnungswesen aktuell, Steuern aktuell ,Arbeitsrecht aktuell, vor 6 Monaten, hatte ich mir mal ein Probeheft zuschicken lassen, vergaß es aber nach 30 Tagen zurückzuschicken und habe ein Abo am Hals, dass ich erst zum 31.12. kündigen für 8 Scheiß DIN A4 Seiten die mir nichts neues bringen, monatlich 19.90 EUR + MwSt. + Porto und versandt. Die sagen einem ja, dass man es stornieren kann, wie aber nicht, nachdem ich das Fax bekam und stornierte, bekam ich trotzdem nach 30 Tagen eine Mahnung mit der Begründung "Sie haben die Kündigung nicht erhalten" ... man sollte dem Unternehmen die Gurgel anlegen und vielleicht auch die Verbraucherzentrale einschalten.

Nebenbei rufen die mich alle 2 Wochen an ob ich nicht ein Heft zum Thema Unternehmenssteuern will - eine reine Drückerbande - wenn ich deren Call-Center erw ... mit einer sauberen 0180 Nummer ...

Ich kann euch nur warnen geht man BWR Media / Verlag für die Deutsche Wirtschaft / VNR / Rechnungswesen aktuell ...

keine Geschäfte ein!
 
K

Krennz

Guest
Ich würde denen eine Anfechtung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Sobald ich den unterschriebenen Rückschein habe ist bewiesen, dass die meine Anfechtung erhalten haben. Musterbriefe findest Du unter "Verhalten bei Abofallen"

Klaus
 
K

Krennz

Guest
Habe nochmal ein bischen in den Veröffenlichungen des BMJ (Bundesministerium der Justiz) gestöbert.

Da steht in Themen/Verbraucherschutz/ Unerwünschte Telefonwerbung eindeutig, dass "Zitat"

*können Verbraucher/innen, die nicht ordnungsgemäss über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle telefonisch oder im Internet geschlossenen Verträge über Dienstleistungen (also auch Zeitschriftenabos) noch BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG widerrufen. Dies gilt AUCH DANN WENN DAS UNTERNEHMEN BEREITS MIT DER DIENSTLEISTUNG BEGONNEN HAT. "Zitat Ende"

Hierauf kann ich mich ggf. berufen. Sollen die Abzocker sich doch mit dem BMJ anlegen. Für mich ist das eindeutig.

Also werde ich, unter Berufung auf dieses Zitat, auch meine Zeitschriftenbestellung bei BWR Media widerrufen und nicht kündigen. Wo ist die ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung?

Und wenn der Anbieter gegenüber mir oder einem Richter behauptet sie hätten doch eine Rechnung geschickt, auf deren Rückseite kleingedruckt die Widerrufsbelehrung gestanden hätte kann ich immer noch sagen "Welche Rechnung"

Grüsse Klaus
 
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