Bundesrat billigt Gesetz gegen Telefon-Abzocke

K

Krennz

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Daneben wurden die Gesetze gegen Telefonabzocke und die Deckelung der Abmahngebühren vom Bundesrat bestätigt.

Verbraucher in Deutschland sollen künftig besser vor Abzocke am Telefon und im Internet geschützt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt.

Folgendes wurde damit beschlossen

So muss beispielsweise die Teilnahme an Gewinnspielen vom Verbraucher künftig schriftlich bestätigt werden. .....

Bei einer ersten Abmahnung durch Anwälte - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Online-Tauschbörsen - soll künftig ein Gebühren-Höchstbetrag von rund 150 Euro gelten. .....

Die Neuregelungen sehen auch vor, dass Anwaltskanzleien künftig genau aufschlüsseln müssen, wofür sie die Abmahnzahlungen einfordern. ....

Auch Inkassounternehmen müssen künftig detailliert ersichtlich machen, worauf sich ihre Geldforderungen beziehen und im Auftrag welcher Firma eine Forderung durchgesetzt wird

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 82577.html

Bin nmal gespannt, was die Abzocker daruas machen.

Denn: Die Bußgeld-Obergrenzen für unseriöse Unternehmen wurden, zum Teil, verzehnfacht.

Bei unerlaubten Werbeanrufen von bis zu 50.000,- auf bis zu 300.000,-- €
Bei Inkassounternehmen von 5000,- auf bis zu 50000,-- €
 
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