K
Krennz
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Der Bundestrat hat dem Gesetz zur Deckelung der abmahnjosten zugestimmt.
Ab sofrt gilt:
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 82577.html
Ab sofrt gilt:
Bei einer ersten Abmahnung durch Anwälte - etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in Online-Tauschbörsen - soll künftig ein Gebühren-Höchstbetrag von rund 150 Euro gelten. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Dazu kamen häufig noch die wesentlich höheren Forderungen von Firmen der Film- oder Musikindustrie, die durch die Kanzleien vertreten wurden. Die Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass sich Kanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrecht-Verstößen ein Geschäft aufbauen.
Die Neuregelungen sehen auch vor, dass Anwaltskanzleien künftig genau aufschlüsseln müssen, wofür sie die Abmahnzahlungen einfordern.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mei ... 82577.html