Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Ges

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Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung von angeblichen R-Gesprächen

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_191 ... l?nn=65116

Die Bundesnetzagentur hat für bestimmte Forderungen im Zusammenhang mit angeblichen R-Gesprächen ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde unter anderem gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen und gilt rückwirkend für den Zeitraum ab dem 18. Februar 2012.

""Die Verbraucher werden durch das ausgesprochene Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot nachhaltig geschützt. Durch die Unterbindung der Zahlungsströme zu den Verantwortlichen lohnen sich die rechtswidrigen Anrufe und unlauteren Geschäftspraktiken nicht mehr"", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.,...............mehr im link

Schlappe für R-Gespräch Vermittler


http://strafverfahren.blogspot.de/2010/ ... ttler.html

Das Amtsgericht Lahnstein (Aktenzeichen 20 C 665/09) hat mit Urteil vom 01.06.2010 die Klage der 08/15 GmbH abgewiesen

3. Ein Recht auf Widerruf der auf Abschluss eines Vertrages über die Her*stellung eines R-Gesprächs gerichteten Willenserklärung besteht gemäß § 312d Abs. 3 BGB nicht, wenn der Angerufene das Gespräch durch Wahl einer Tastenkombination am Telefonapparat annimmt.

Urteil BGH III ZR 152/05 v. 16.3.2006 - R-Gespräche

http://www.rechtliches.de/urteile/BGH_R-Gespraeche.html
R-Gespräche von Minderjährigen

http://www.vz-nrw.de/UNIQ13395768862935 ... d=1057351A

Kosten für R-Gespräche, die Minderjährige annehmen, mussten Eltern nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.03.2006 – III ZR 152/05) bislang meist nicht bezahlen. Denn bis vor kurzem gab es für Eltern noch keine allgemeine Möglichkeit, ihren Anschluss vor R-Gesprächen zu schützen. Dies hat sich nun aber geändert!
 
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