BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer

Regine12

Administratorin
BGH fällt wichtiges Urteil für alle eBay-Nutzer

http://computer.t-online.de/ebay-bgh-ur ... 5884/index

Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht, kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht. Grund des Streits war ein "schönes Wanderboot", dass sich jedoch bei genauerem Hinsehen als vermodertes Wrack entpuppte.

"Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).,,,,,,,,,,,weiter im link
 
Oben