Quelle
http://www.vol.at/news/vorarlberg/a...en-tuerkei-urlauber/cn/news-20100819-11390726
In Vorarlberg wurden bereits mehrere Betrugsversuche angezeigt, in welchen unbekannte Anrufer mit Privatpersonen telefonisch Kontakt aufgenommen haben, welche in den Vorjahren bei Reisen in die Türkei Schmuck und Teppiche gekauft hatten. Nach Nennung der vollständigen Kundendaten wird den kontaktierten Personen mitgeteilt, dass für die damals in der Türkei gekaufte Ware die Zollgebühren durch den Käufer nicht ordnungsgemäß entrichtet worden sind. Jetzt finde in diesen türkischen Verkaufsgeschäften eine behördliche Zoll- und Finanzprüfung statt. Die damaligen Käufer seien in den firmeneigenen Kundendateien mit den durch sie gekauften Waren erfasst und somit den Kontrollbehörden bekannt. Die Käufer hätten mit zoll- und finanzstrafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen. Zudem seien auch bei einer allfälligen Wiedereinreise in die Türkei allenfalls Schwierigkeiten zu erwarten. Um eben der zu erwartenden behördlichen Strafverfolgung zu entgehen, sei es notwendig den damaligen Kaufpreis sofort in voller Höhe nochmals im Wege der Western Union Bank an die durch den unbekannten Anrufer bekannt gegebene Personen zu überweisen. Solcherart sollen die Kontrollbehörden über das Kaufdatum und die Fälligkeit der Zollgebühren getäuscht werden, um dadurch eine entsprechende Strafverfolgung zu vermeiden.