B2B-Abzocke über Facebook: Technologies Chemnitz GmbH .usw.

Regine12

Administratorin
B2B-Abzocke über Facebook: Das Wirken der B2B Technologies Chemnitz GmbH des David J***
http://www.abzocknews.de/2013/12/02/b2b ... vid-jaehn/

Nach dem kurzen Verweis auf einen Lagerverkauf von H&M auf Facebook, welcher zur B2B Technologies Chemnitz GmbH führt (und nach der Veröffentlichung binnen 30 Minuten auf wundersame Weise verschwunden ist), erhielt ich eine Zuschrift mit Hinweisen auf weitere aktuelle Facebook-Seiten, die unter Markennamen wie z.B. Esprit, Lacoste, Diesel etc. auch zur B2B Technologies Chemnitz GmbH führen. Nachfolgend eine Übersicht dazu, sowie weiterführende Informationen und Verweise für Betroffene und Interessierte.

Facebook-Seiten die mit Markennamen zur B2B Technologies Chemnitz GmbH führen:....................................dazu weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Re: B2B-Abzocke Technologies Chemnitz beauftragt RA. Olaf T*

Die B2B Technologies Chemnitz (vorher Melango.de, JW Handelssysteme) beauftragt Olaf T**k

http://www.abzocknews.de/2014/01/16/die ... olaf-tank/

RA. Olaf T.....
http://antiabzockenet.blogspot.de/searc ... laf%20Tank


Die B2B Technologies Chemnitz (vorher JW Handelssysteme, vorher Melango.de) des David Jähn teilt auf B2B-Urteile.de (eine Seite für sogenannte Trophäenurteile, identisch mit Zivilurteile.de des Michael Burat / Frankfurter Kreisel) mit, dass die Kanzlei Tank von RA Olaf Tank (langjähriger “Inkassoanwalt” bspw. der Gebrüder Schmidtlein) mit der gerichtlichen Durchsetzung von eigenen Forderungen beauftragt wurde. Im Gespräch mit RA Tank wurde das Mandat mit dem expliziten Verweis darauf bestätigt, dass es sich nicht, so wie früher, um anwaltliches Mengeninkasso handelt. Damit wird RA Tank erstmals nach über 3 Jahren wieder für einen einschlägigen Anbieter aktiv, wobei es noch andere Berührungspunkte gibt.

Erst jüngst konnte Olaf Tank noch einen Erfolg vor dem LG Osnabrück verzeichnen, bzw. sein Anwalt Bernhard Syndikus, der, wie auch sein Freund Michael Burat, im Februar 2012 vor dem LG Osnabrück, wegen Abmahnungsbetrug verurteilt wurde – die obligatorische Revision wurde im April 2013 vom Bundesgerichtshof erwartungsgemäß verworfen. ....................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Technologies Chemnitz GmbH -Post von Solvenza Inkasso 24 G

Solvenza Inkasso jetzt für B2B Technologies Chemnitz (JW Handelssysteme) unterwegs

http://www.legal-webhosting.com/1/post/ ... rwegs.html

Unfreiwillige Kunden der B2B Technologies müssen sich nach nerv tötenden Mahnschreiben und Androhungen von Gerichtsverfahren darauf einstellen, dass ihnen nun durch die Solvenza Inkasso 24 GmbH weitere Schreiben ins Haus flattern.


Viel heiße Luft.........................mehr im link
 
K

Krennz

Guest
Re: B2B-Abzocke über Facebook: Technologies Chemnitz GmbH .u

Melange etc. versucht immer noch angebliche Kunden abzuzocken.

Bitte wenden sie sich an die VZHH Verbraucherzentrale Hamburg. Dort wird ihnen geholfen.
 

Regine12

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B2B Technologies Chemnitz GmbH (JW Handelssysteme GmbH)

AG Chemnitz weist Klage der B2B Technologies Chemnitz GmbH als unzulässig ab – Klage der B2B ohne Klageantrag


Örtliche Unzuständigkeit des AG Chemnitz und eine Klage der B2B ohne Klageantrag: Hier gibts was auf die Ohren!

AG Chemnitz, Urteil vom 14.04.2014 – 21 C 375/14

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Jähn, hatte unseren Mandanten vor dem Amtsgericht Chemnitz auf Zahlung in Höhe von 240,00 Euro für die Nutzung von onlybusiness48.de verklagt (allerdings ohne einen Klageantrag zu stellen; mehr dazu im Folgenden).----------------weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Chemnitzer Firma droht Anklage
Zitat:
Die Ermittlungen gegen die beiden Inhaber einer virtuellen Handelsplattform stehen kurz vor dem Abschluss. Der Vorwurf: Betrug in etwa 100 Fällen.

Zwar hatten die sächsischen Verbraucherschützer den "Prellbock 2013" medienwirksam im Chemnitzer Solaris-Hochhaus an die B2B Technologies übergeben wollen - weil die Hintermänner dieser Firma auf ihren Internet-Seiten Abofallen gestellt und Scheinangebote unterbreitet haben sollen, um Kunden abzuzocken. Aber es öffnete niemand die Tür: Deshalb konnte die Negativ-Auszeichnung nicht überreicht werden.

B2B-Geschäftsführer David Jä** hatte schon als 24-Jähriger mit Millionen-Umsätzen im Internet von sich reden gemacht. Damals hießen seine Online-Marktplätze Handelshaus Deutschland, Uhren-Importhandel oder Funny-Price. Heute landen Schnäppchenjäger, die Internetseiten wie lagerware24.de, mega-Einkaufsquellen.de oder discount-lagerverkauf.de ansteuern, automatisch auf Jäh** B2B-Beschaffungsplattform.de.

Der Firmenname hat sich zwar häufig geändert. Binnen zweier Jahren wurde aus Melango erst JW Handelssysteme, dann B2B Technologies Chemnitz. Auch ist der einstige Mitgeschäftsführer laut Jä** nur noch stiller Gesellschafter. Das Geschäftsmodell ist aber dasselbe geblieben: Händler dürfen gegen einen Mitgliedsbeitrag selbstständig anderen Händlern auf einem virtuellen Marktplatz Waren anbieten. "Besonders bei Geschäftsauflösungen, Waren aus Insolvenzen, Restposten, Lagerräumungen oder anderen Produkten, die schnell abgesetzt werden sollen, können Einkäufer oft von sehr niedrigen Preisen profitieren", verspricht Jähn. Bis zu 90 Prozent Ersparnis seien drin..................mehr im link
 

Regine12

Administratorin
Ein Beitrag vom Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.
Warnung: Abofalle der B2B Technologie Chemnitz GmbH bei Facebook......................................
....................Vertrag ist unwirksam

................................................Vertrag ist unwirksam
Eine Aussichtslose Lage? Nein, denn das Unternehmen ist als Nachfolger der JW Handelssystem, die als Abofallen Abzocke bekannt sind, schon gerichtsbekannt. Das Landgericht Berlin hat aufgrund der dubiosen Umstände des Vertragsschlusses bereits im Falle eines Unternehmers die Pflicht zur Zahlung verneint (Landgericht Berlin, Az: 84 S 132/13).

Als Grund gab das Gericht an, dass gar kein Vertrag zustande gekommen sei. Die wichtigste Voraussetzung für einen Vertragsabschluss sei, dass beide Parteien sich über den Umfang und die Art der Leistung einigen. Eine solche Einigung habe bei den vermeintlichen Verträgen mit der B2B Technologie Chemnitz GmbH jedoch nie stattgefunden: „ Was im vorliegenden Fall gewollt war, lässt sich den Informationen (…) auf der Anmeldeseite der Beklagten nicht mal im Ansatz bestimmen. Hinzukommt, nach Ansicht des Gerichts, dass der im Informationsfeld der Anmeldeseite im zweiten Satz erhaltene Hinweis auf die Zahlungspflicht als überraschend anzusehen sei und somit gem. §305 BGB unwirksam ist. Nicht zu vergessen ist auch, dass das Unternehmen in der Pflicht ist zu beweisen, dass eine Anmeldung überhaupt erfolgt ist.............................................................
 
K

Krennz

Guest
Verbraucherzentrale Sachsen geht gerichtlich gegen B2B Technologies Chemnitz GmbH vor.


Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die B2B Technologies Chemnitz GmbH wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken, unlauterer Werbung und Irreführung abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen wirbt das Unternehmen mit falschen Preisen, nebulösen Rabattversprechen und der unzutreffenden Bezeichnung als "Großhandel".

"B2B Technologies Chemnitz hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Deshalb werden wir unverzüglich gerichtlich vorgehen", informiert Hummel. "Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig vor solchen Geschäftspraktiken schützen."
 
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Regine12

Administratorin
Landgericht Leipzig untersagt B2B Technologies Chemnitz Werbung mit falschen Preisen

Verbraucherzentrale Sachsen mit Eilantrag erfolgreich

Die Firma B2B Technologies Chemnitz darf nicht mehr mit falschen Preisen im Internet werben. Dies hat das Landgericht Leipzig in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen eingeleiteten Eilverfahren entschieden. Das Verbot gilt auch für soziale Netzwerke wie Facebook, wo die Chemnitzer mit Werbeanzeigen und Firmenpräsenzen sehr aktiv waren.

"Die Entscheidung erging nicht nur gegen die Firma, sondern auch gegen ihren Geschäftsführer David Jähn persönlich", teilt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen mit. "Nach der Rechtsprechung haftet er als Geschäftsführer auch als Privatperson für das Verhalten seines Unternehmens." Seit die Verbraucherzentrale Sachsen die einstweilige Verfügung per Gerichtsvollzieher gestellt hat, sind die beanstandeten Lockangebote verschwunden................................mehr im link
 

Regine12

Administratorin
27.07.2015
Abofallenbetreiber muss Unrechtsgewinne herausgeben
Zitat
Landgericht Leipzig gibt Gewinnabschöpfungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen statt

Die B2B Technologies Chemnitz GmbH und ihr alleiniger Geschäftsführer David Jähn müssen unrechtmäßig erzielte Gewinne, die durch bestimmte unlautere Geschäftspraktiken entstanden sind, an die Staatskasse herausgeben. Das hat das Landgericht Leipzig unter anderem mit einem Urteil am 16. Juli 2015 entschieden (Aktenzeichen: 05 O 3496/14).
Das sächsische Unternehmen hatte mit falschen Preisen im Internet geworben. Zusätzlich verwendete es irreführend die Bezeichnung "Großhandel", gab in einigen Fällen Preise ohne Umsatzsteuer an und behauptete auf seinen Internetseiten nicht erzielbare Preisersparnisse von bis zu 90%. Die mit diesen rechtswidrigen Methoden erzielten Gewinne müssen nun herausgegeben werden.

Die Ermittlungen zur Höhe der unrechtmäßig erzielten Gewinne stehen noch aus...............................................
Können noch bis zum 27.08. in die Berufung gehen.
 
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