K
Krennz
Guest
Es gibt immer wieder Call-Center, die, trotz gesetzlichem Verbot, unerlaubte Abowerbung und Werbund für die Gewinnbimmelmafia betreiben. Wie kann ich dem entgehen?
Lasst Euch nicht von unwahren Behauptungen der Telefonterroristen einschüchtern. Solange ich keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung bekommne habe kann ich Jederzeit den, meist untergeschobenen, Vertrag entweder widerrrufen, oder ignorieren.
Ich tendiere zwar dazu, zu ignorieren, doch viele wollen tätig werden. Dazu guibt es dann die Anfechtungs und Widerrufsschreiben siehe meinen Anhang.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ13251812911002 ... 4671A.htmlVerträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Sie in der Regel nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt bei telefonisch geschlossenen Verträgen regelmäßig einen Monat. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und Sie in Textform (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder schriftlich mit der Rechnung) ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Andernfalls kann der Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden.
Den Widerruf müssen Sie nicht begründen und können ihn entweder schriftlich in so genannter Textform oder direkt durch Rücksendung der Ware erklären. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware aus. Dies müssen Sie im Streitfall aber auch beweisen können. Daher ist es ratsam, den Widerruf per Einschreiben (z.B. Einwurf-Einschreiben) zu verschicken und den Einlieferungsschein für Pakete aufzubewahren. Ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen genügt und der Unternehmer Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, ist häufig schwer festzustellen. Dies ist aber wichtig für die Länge der Widerrufsfrist.
Lasst Euch nicht von unwahren Behauptungen der Telefonterroristen einschüchtern. Solange ich keine ordnungsgemässe Widerrufsbelehrung bekommne habe kann ich Jederzeit den, meist untergeschobenen, Vertrag entweder widerrrufen, oder ignorieren.
Ich tendiere zwar dazu, zu ignorieren, doch viele wollen tätig werden. Dazu guibt es dann die Anfechtungs und Widerrufsschreiben siehe meinen Anhang.