Alte Lebensversicherungen können widerrufen werden

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Krennz

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Kunden von Lebensversicherern, die vor einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2008 nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind, können dieses unbegrenzt lange ausüben. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Geklagt hatte ein Allianz-Versicherter, der sich erst nach zehn Jahren zur Kündigung entschlossen hatte und nun seine Prämien zurückverlangte. Die Bundesrichter setzten dem aber Grenzen: Da der Mann in diesem Zeitraum Versicherungsschutz genossen habe, müsse er sich diesen Vermögensvorteil anrechnen lassen. Auch gelte das unbefristete Rücktrittsrecht für Altfälle nicht für andere Versicherungssparten (Az.: IV ZR 76/11).

http://www.faz.net/aktuell/finanzen...icherung-kann-widerrufen-werden-12927779.html
 
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