Akte 2012 - Grosshandel-Angebote.de und melango

Regine12

Administratorin
Gestern in Akte 2012 wurde über die neuen Abzocker Arten gesendet.

http://www.sat1.de/tv/akte/video/aktuel ... mafia-clip


Hier noch einmal. Könnte ja sein, das es oben später bei sat 1 wieder weg ist.

http://www.dailymotion.com/video/xth4l9 ... s?start=84

Solltet ihr Euch echt ansehen.


Melango

Melango: Übertragung von Adressdaten ohne Vertragsschluss

Was war geschehen ? Lest bitte im Link



http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... daten.html

Der Mandant staunte nicht schlecht, als er nach Abbruch eines Anmeldevorgangs zwei Rechnungen von Melango über insgesamt EUR 403,41 wegen eines angeblichen Vertragsschlusses über deren Website erhielt........................................... .............Lest bitte im Link weiter

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Was kam bei Gericht raus.

Diese Frage wurde nun durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt: „Damit die Informationen aus der Erfassungsmaske (Seite 1) an den Server übertragen werden ist es nicht notwendig Aktivitäten auf der Seite 2 auszuführen. Die Informationen werden bereits nach Freigabe der ersten Erfassungsseite durch aktivieren des Schalters „weiter zu Schritt 2“ übertragen.“ Damit sollte klar sein, warum unser Mandant auch ohne Vertragschluss eine Rechnung erhalten konnte.

Klar sein dürfte damit ebenfalls, dass Melango als Diensteanbieter gem. § 13 TMG den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs zwar über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat, diese Unterrichtung aber bei Nutzung der Erfassungsmaske generell nicht erfolgt - schliesslich wurde die Datenerhebung im Prozess sogar verneint. Im Ergebnis eine vorzügliche Methode, um massenhaft Daten über potentielle Konsumenten zu erfassen - und ab und an auch mal ein wenig Geld lediglich für das Ausfüllen eines Anmeldeformulars zu verlangen.......................aus dem Link
 

Regine12

Administratorin
Urteil-"Privat"angegeben Grosshandel-Angebote

Der User hatte bei Firma "" Privat "" angegeben

Amtsgericht Lindau weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... weist.html

Das Amtsgericht Lindau am Bodenseee hat mit Urteil vom 01.10.2012 zum Az.: 2 C 247/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine von einer Mitgliedschaft abhängenden Forderung zusteht. Wie schon das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 16.04.2012 zum Az.: 47 C 59/12 festgehalten hat, setzt eine Mitgliedschaft auf der von Melango betriebenen Handelsplattform nämlich voraus, dass der Kunde Unternehmer ist. Fehlt diese Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist natürlich - entgegen anderer Behauptungen - auch keine Zahlung an Melango.de zu leisten. .................aus dem link

Die findet ihr im Link . Die Erklärung im Urteil vom Amtsgericht Bochum würde ich mir einmal durchlesen.
 

Regine12

Administratorin
Die Rückkehr der Abofalle im Internet - die Abzocker schlagen wieder zu

http://www.verbraucherzentrale-sh.de/di ... -wieder-zu

Nun gibt es eine traurige Renaissance! Hierbei geht es um Seiten im Internet, die vermeintliche Schnäppchen anbieten wie z.B. ein iPad für € 199,- anstatt für € 479,-. Das Perfide ist, dass diese Seiten eigentlich nur an gewerbliche Kunden gerichtet sind. Genau dies merken die Verbraucher jedoch oftmals nicht, da viele den Unterschied zwischen gewerblich und privat gar nicht kennen. Zudem sehen die Seiten auch nicht danach aus, als würden sie sich nur an gewerbliche Kunden richten. Meldet sich der Verbraucher an, schnappt die Falle zu. Dabei wird in alter Manier der Preishinweis (€ 238,80 zzgl. Mehrwertsteuer pro Jahr, Mindestlaufzeit 2 Jahre) geschickt am Rand versteckt, so dass der Verbraucher diesen nicht wahrnimmt.

Mit der Masche "nur für Gewerbliche" wollen die Betreiber zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:

1. Sie schneiden damit dem Verbraucher das Widerrufsrecht ab.

2. Sie drohen mit einer Strafanzeige, falls man sich hier "widerrechtlich" als Verbraucher auf einer Seite für gewerbliche Kunden angemeldet hat.

Hier soll der Verbraucher wieder einmal massiv eingeschüchtert werden. Denn ob ein juristisch belastbarer Vertrag zustande gekommen ist, ist äußerst fraglich! Selbst wenn man davon ausgeht, dass dem Verbraucher hier kein Widerrufsrecht zusteht, kann er den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Eine Strafanzeige des Anbieters in diesem Zusammenhang entbehrt jeder Grundlage..................aus dem link
 

Regine12

Administratorin
Grosshandel-Angebote.de und melango Neue Maschen bei Abofall

Neue Maschen bei Abofalle & Co.

http://www.swr.de/marktcheck/multimedia ... index.html

Eigentlich sollte mit den Abofallen seit August 2012 Schluss sein, seit der Gesetzgeber die sogenannte Buttonlösung vorgeschrieben hat. Nutzer müssen nun ausdrücklich in ein kostenpflichtiges Angebot einwilligen. Doch die Anbieter dubioser Seiten haben sich auch dazu etwas einfallen lassen, wie der Fall eines MARKTCHECK-Zuschauers zeigt:

Anton R. suchte im Internet nach günstigen Fliesen und landet auf der Seite Großhandel-Angebote.de.
Verlockende Preise

Bevor er einkaufen kann, muss er sich erst mal anmelden. Statt Zugang zu einem Online-Shop bekommt er Tage später eine Rechnung über 284 Euro von einer Firma Vendis für "Dienstleistungen".

Wir gehen dem Fall nach und recherchieren. Die Seite wirkt auf den ersten Blick beeindruckend: 10.000 Produkte soll es bis zu 60 Prozent billiger geben, alles von Babyartikeln bis zu Unterhaltungselektronik. Doch egal wo man klickt - man landet immer in der Anmeldung. Nur wer sehr genau sucht, entdeckt ganz unten rechts auf der Seite die Kosten, gut versteckt und kleingedruckt.
Klassische Abofalle .............................weiter im link
 
K

Krennz

Guest
Bei diesen Angeboten handelt es sich eigentlich um B2B Angebote, das heisst von Händler zu Händler.

Echte B2B Angebote verlangen die HRB- Eintragsnummer und die Steuernummer ums sich da anmelden zu können. Betrügerseiten verzichten bewusst darauf um auch arglose Privatpersonen abzocken zu können.

Wenn ich, bewor ich das Angebot prüfen kann, schion zur Anmeldung aufgefordert werde klingeln bei mir alle Alarmglocken.

Auf der anderen Seite kann ich mich als Privatmann auf das für mich vorenthaltene Widerrufsrecht beziehen und Gleichzeitig den "Vertrag" wegen Irrtum in der Erklärung (§119BGB) wegen fehlerhafter Übermittlung (§120BGB) und Täuschung (§123BGB) anfechten. Das per Einschreiben mit Rückschein, zusammen mit einem Zeugen.

Vor allem: Nicht zahlen, auf Mahnschreiben nicht reagieren, bei Inkassoschreiben auf die Anfechtung hinweisen und bei einem Mahnbescheid (gelber Brief vom Antsgericht) sofort Widersprechen und zurück ans Gericht.
 

Regine12

Administratorin
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... weist.html

Samstag, 8. Dezember 2012
Amtsgericht Bremen weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Gewerbetreibenden zurück

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 31.10.2012 zum Az.: 13 C 0130/12 entschieden, dass der Melango.de GmbH gegenüber einem Gewerbetreibenden keine auf eine Mitgliedschaft begründete Forderung zusteht. Nachdem dessen Daten in die Eingabemaske eingetragen und auf den “Weiter-zu-Schritt2-Button“ geklickt wurde, wurde die Frage in einem neuen Bild gestellt ob die AGB akzeptiert würden. Diese hätte durch das Setzen eines Häkchens bestätigt werden müssen. Als auf den Link für die AGB mit der Maustaste geklickt wurde, öffnete sich ein neues Fenster ohne Inhalt. Nachdem der Ladevorgang des dann immer noch leeren Fensters abgeschlossen war, wurde dieses geschlossen. Ein anderer Knopf zum Akzeptieren wurde nicht gedrückt.

Die Frage der Adressdatenübertragung ohne Betätigen eines Knopfes zum Bestätigen der AGB wurde bereits durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt:.........................mehr im link
 

Regine12

Administratorin
Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag

Melango: Zahlungsaufforderungen auch ohne Vertrag

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspo ... -auch.html

Das Gerücht, wonach Melango.de auch ohne die Nutzung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ Zahlungsaufforderungen versendet, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Peine vom 24. Januar 2013 zum Az.: 5 C 440/11 bestätigt. Weil bereits nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Druck auf das Schaltfeld „weiter zu Seite 2" eine Speicherung der Daten auf dem Server von Melango stattfand und diese Daten für die Generierung von Zahlungsaufforderungen genutzt wurden, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger, der durch eine negative Feststellungsklage gegen die Zahlungsansprüche von Melango aktiv geworden war, keinen Vertrag mit Melango geschlossen hatte.........................mehr im link
 

Regine12

Administratorin
melango.de ist das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“ W

http://das-schwarze-schaf.com/index.php ... chafe.html

Das „Schwarze Schaf des Jahres 2013“

OpSec Security verleiht dem Betreiber der Website melango.de den Negativ-Preis für
die dreisteste Rechtsverletzung im Internet


Seit 2008 hat OpSec den Betreiber des Online-Shops melango.de, der Gewerbetreibenden hauptsächlich Restposten und Konkursware zu besonders günstigen Preisen anbietet, aufgrund anhaltender Verbraucherbeschwerden bereits dreimal zum „Schwarzen Schaf des Monats“ ernannt, zuletzt im Januar 2012. Nun wählte die diesjährige Fachjury aus allen noch aktiven Monatsschafen 2012 den Betreiber von melango.de zum „Schwarzen Schaf des Jahres 2013“. „Eine 2-jährige kostenpflichtige Bindung, nur um das Angebot überhaupt nutzen zu können, das ist selbst im B2B-Bereich unüblich und wirklich dreist“, sagt Christine Lacroix, Jurorin und Geschäftsführerin der Plagiarius Consultancy GmbH. „Da sich Melango zudem über Jahre rücksichtslos über Kundenbeschwerden und Negativauszeichnungen hinweggesetzt und seine betrügerischen Machenschaften unverändert fortgeführt hat, hat der Betreiber diesen Negativ-Preis zu Recht verdient.“.......................
 

Regine12

Administratorin
Grosshandel-Angebote.de Amtsg. Seligenstadt gab Eltern Rech

http://www.express.de/bonn/zwei-jahre-v ... 47648.html


Den ersten Erfolg können die Bonner schon verbuchen: Das Amtsgericht Seligenstadt gab der Klage eines Elternpaars recht (AZ 1 C 582/13). Dessen zwölfjährige Tochter war in die Rabatt-Falle gegangen. Weil man aber zur Nutzung der Internet-Datenbank Gewerbetreibender sein muss, war der „Vertrag“ mit der Minderjährigen ungültig.

Rader: „Allerdings ist schon die Registrierung an sich eine Farce. Trägt man als Firma »Du bist doof« ein, geht das auch durch.“

Gegen die Geschäftsführerin der Vendis laufen bereits etliche Ermittlungsverfahren. Auf mehrere EXPRESS-Anfragen meldete sich das Unternehmen nicht zurück....................mehr im link
 
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