Achtung neues Widerreufsrecht ab 1.6.2015

K

Krennz

Guest
Haustürgeschäfte
Das Widerrufsrecht für Haustürverträge, die vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, endet am 27. Juni. Hintergrund: Seit Juni 2014 gilt in Deutschland die EU-Verbraucherrichtlinie.

Damit gilt für Geschäfte an der Haustür oder Verträge im Fernabsatz: Spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen erlischt das Widerrufsrecht – auch wenn es keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gegeben hat, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.

In der Vergangenheit galt bei fehlender oder falscher Widerrufsbelehrung ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht. "Die grundsätzliche Regel, dass für Altverträge altes Recht angewendet wird, findet nun in Sachen Widerrufsfrist bei fehlender oder falscher Belehrung zum 27. Juni ein Ende", erklärt Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale.
 
Oben