Abzocke + Polizei

Hallo ihr Hilfsbereiten,

hab auch ein Problem mit der Firma Vision Communications GmbH. Leider ist bei mir die Polizei dabei. Ich habe auch eine paar mal diesen Dienst genutzt, bekamm nie eine Rechunung o.ä.. Leider meldete sich heute die örtlich Polizeidienstslelle. Die Idoten der Firma haben statt meiner Nummer die eines 60-jährigen Ehepaares genommen und dorthin meine Rechnungen geschickt. Diese haben, da sie ja nichts gemacht haben, die Staatsanwaltschaft und die Polizei eingeschalten und die haben dann wiederrum meine Nummer als den wahren “Täter” identiefiziert. So wurde ich heute bei der Polizei als Zeuge in diesem Fall verhört, da ich ja eigentlich nichts gemacht habe, außer das ich diese Nummern angerufen habe. Ich musste es natürlcih zugeben und so wird meinen Adresse an den Staatsan. weitergeleitet, damit das Ehepaar entlastet wird. Dieser misteriöse Richard Dean(der existiert wirklich, er war bei der Polizei zum Verhör)konnte eindeutig beweisen, das die Abzocke rechtens ist, da wenn man da anruft, kann man ja die AGB´s mit dem Abo abhören, wo ja die 72,00 € vorkommen. Die werden also demnächst ihre Forderungen gegen mich stellen(bzw. meine Mutter, da wie ich die Pre-Paid Karte gekauft habe, noch nicht 18 war, jetzt bin ich es). Was soll ich jetzt machen? Auch alles ignorieren, obwohl die Polizei sagt es ist alles rechtens? Oder weiß die Polizei zu wenig, obwohl sie sagt das ich zahlen soll?

Bitte um Hilfe, Danke :)
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich noch keine 18 war, als ich da angerufen habe kommt nur dann ein wirksamer Vertag zu stande, wenn meine Mutter dem zustimmt.

Ich würde meine Mutter nur folgenden Schrieb ausstellen oder unterschreiben lassen:

Etwa WIE FOLGT:

Als Mutter und alleinige Sorgeberechtigte erteile ich keine Zustimmung zu dem angeblichen Vertrag meines zum damaligen Zeitpunkt noch minderjährigen Sohnes.

Daneben würde ich den Polizisten fragen, ob er dieses Forum kennt und ihn bitten, hier mal nachztulesen.

Herr Dean verstösst meiner Meinung nach gegen etliche §§ der Preisangabenverordnung. Eine Nennung des Preises in den AGB ist nach Auffassung vieler Gerichte eine überraschende Klausel und damit unwirksam.
 
K

Krennz

Guest
Hier mal ein Artikel der Süddeutschen Zeitung bezüglich Abofallen

Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet

Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das OLG Frankfurt hat nun die Waffen der Justiz geschärft.

Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Urheber verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Bislang haben die Anklagebehörden häufig Ermittlungsverfahren gegen die Internet-Abzocker eingestellt, wenn irgendwo im Kleingedruckten die Preisangabe zu finden war. Das Gericht bestätigte am Dienstag eine entsprechende Mitteilung der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei FPS.

Im konkreten Fall sollen zwei Beschuldigte den Besuchern ihrer Webseiten kostenpflichtige Abonnements zum Beispiel von Routenplanern, Gedichten oder Grußkarten untergejubelt haben. Für drei bis sechs Monate Nutzung stellten sie laut Gericht in hunderten Fällen bis zu 69,95 Euro in Rechnung. Wenn die Nutzer nicht zahlten, wurden Mahnungen und rechtsanwaltliche Drohbriefe verschickt.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten - ein Mann und eine Frau - über Jahre in schneller Folge Firmen nach britischem Recht gegründet und aus verschiedenen hessischen Städten immer wieder ähnliche irreführende Seiten ins Netz gestellt. Für die Anklage seien die Fälle von 1000 Opfern gebündelt worden, die aber meist nicht bezahlt hätten, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu. Oft wurden die versteckten Abos mit einem Gewinnspiel verknüpft, für die zahlreiche persönliche Angaben abgefragt wurden. Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin.

Das Oberlandesgericht hat den konkreten Fall zwar im Detail bewertet, aber kein Urteil gegen die Beschuldigten gefällt. Es hat lediglich der Vorinstanz, dem Landgericht Frankfurt, aufgegeben, die zuvor abgelehnten Anklagen zu verhandeln. Ein Termin steht noch nicht fest. Die Staatsanwaltschaft hatte sich gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahren gewehrt.

Der 1. Strafsenat des OLG sah einen hinreichenden Tatverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs einer Vielzahl von Opfern. «Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen», erklärte FPS-Anwalt Hauke Hansen. Damit komme auch Schwung in den Kampf der Verbraucherschützer gegen Abofallen-Betreiber, die häufig aber letztlich wirkungslos zur Unterlassung verurteilt worden seien. «Die Verbraucherschützer haben eine Klage nach der anderen gewonnen, ohne dass der allgemein beklagte Missstand auch nur annähernd behoben werden konnte. Das dürfte sich nun radikal ändern», meinte der Jurist.

Dazu eine Info des Bundesjustgizministerium BMJ
d) Wie sieht es aus, wenn Minderjährige in eine Kostenfalle geraten?

Oft surfen Minderjährige selbständig im Internet und können daher ebenfalls leicht in eine Kostenfalle geraten. In diesen Fällen gilt: Wenn der Minderjährige das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist der Vertrag mit dem Internetanbieter in jedem Fall nicht zustande gekommen, da der Minderjährige überhaupt nicht geschäftsfähig ist.

Nach Vollendung des siebten Lebensjahres bis zur Volljährigkeit wird ein durch den Minderjährigen geschlossener Vertrag nur wirksam, wenn die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) dem Vertragsschluss zustimmen.

Dass der Internetanbieter für den Fall, dass der Minderjährige eine falsche Altersangabe gemacht hat, mit einer Anzeige wegen Betrugs droht, ist für die Frage des Vertragsschlusses unerheblich.

Hier kann man Internetanbieter durch Telefonanbieter ersetzten und erhält den richtigen Sinn.
 
Danke für die Hilfe Leute. Echt toll wie hilfsbereit ihr seid :)

Zumindest die Anrufe die ich getätigt habe bevor ich 18 wurde muss ich nicht zahlen, so werde ich es zumindest machen, da der Vertrag ja schwebend unwirksam ist etc...die Paragraphen schlag ich im Paragraphen-Schatz nach.

Und gegen gegen den erst schreib ich alles zusammen was falsch ist und schreib nen saftigen Brief als Einschreiben mit Rückschein. Wenn dann von denen noch was kommt schick ich es grad ungeöffnet zurück(was muss ich nochmal auf den Umschlag schreiben?)

Ist halt echt blöd das ich mehrere Anrufe getätigt habe, da ich ja nie was bekommen habe an Rechungen( Grund siehe Eingang).

Naja, mal schauen wann den ihre Forderungen im Briefkasten landen.
 
K

Krennz

Guest
Wenn ich das recht sehe wurdest Du ja nie über die Kosten aufgeklärt.

Vlt. kann ich daraus ja selber eine Anzeige basteln???

Guck mal bei 1629 und 1629a BGB nach, da ist so einiges für Minderjährige geregelt. :mrgreen:
 
Zum Thema die Polizei sagt es seil alles rechtens und fair:

http://www.dailymotion.com/video/xc2uge ... &start=181

bei 2:58 Minuten.

Wahrscheinlich ist das alles geprüft etc., heißt aber trotzdem nichtdas es einwandfri ist. Habe übrigens immer noch keine Post bekommen und zu meiner Aussage extra ninzugefügt, dass ich nichts von einem Abo gewusst habe.

Wann sperrt die Bundesnetzagentur endlcih Richard Dean und schickt ihn zurück nach England?

ich werde außerdem versuchen bei der Polizei eine Kopie der Aussage von Richard Dean zu bekommen um sie hier reinzustellen, lesen durfte ich sie ja.
 
K

Krennz

Guest
Hi Trigi,

was ist aus der Sache geworden?

Und, welche Nummer hattest Du den seinerzeit gewählt. Wenn es eine 069er Nummer war hat Mr.Dean mit Kohlen gehandelt, das hat nämlich das OVG Münster verboten.
 
Hey,

die Visionisten haben sich noch nicht gemeldet...nein es waren 03.. und 02...

Mal schaun wann was kommt oder ob überhaupt. Vielleicht haben die nachdem Stress mit der Polizei gar keinen Bock mehr Forderungen zu stellen.
 
K

Krennz

Guest
02 und 03 sind der Beginn von Ortsnetzrufnummern, das ist ja gerade das, was das OVG verboten hat.
Mr. Dean darf nur noch mit 0900er Nummern arbeiten. Du kannst die Nummern an die Bundesnetzagentur melden, dann bekommt Mr.Dean Ärger.
 
werde ich sofort machen...

ist immer noch nix gekommen...entweder sie lassen die Sache fallen oder es ist noch nicht durch die Staatsanwaltschaft...

falls was kommen sollte weis ich ja zum Glück was ich tun muss :recht:
 
Ich hätte da auch noch mal eine frage.
ich hab auch angerufen, 1. Rechnung bekommen, auf dieser war mein name falsch.
Dann habe ich per email (mit erfundenen namen) eine Vertragskündigung geschrieben und das ich minderjährig bin name total falsch ist usw... .
Jetzt kam ein schreiben nachweislich das ich da angerufen habe mit datum und uhrzeit und das ich da 7 mal hintereinander angerufen habe aber die gespräche nur durschnitweise 50 sec lang waren.
Ist das jetzt gefährlich das die alles wissen, und können das als Beweismittel vor gericht verwenden?
Zumal ich gerade hier gelesen habe das die 069 nummern verboten wurden, heißt das nicht das mir garnichtsmehr passeiren kann.
 
Hi tpn18 :),

ich probier mal dir zu helfen so gut ich kann...sagen wir so wie ich es unter Krennz gelernt habe ;)

1. Das die dein Adresse, Name, blablabla wissen ist normal...weis der Geier wo die es herkriegen.

2. Vor Gericht wird diese Sache NIE kommen, da die vor keinem Gericht Deutschlands damit durchkommen, genau das wissen sie ja deswegen---> Einschüchterung statt Taten.

3. Da du minderjährig bist oder warst ist die Sache sowieso schwebend unwirksam, da deine Eltern zustimmen müssten, da keine der Ersatzklauseln zutrifft (weis sogar ich, lernst du in der ersten Woche Rechtslehre auf jeder weiteren Schule)...

4. Die Nummer war bei dir 100% auch eine Ortsnummer und keine 0900 Nummer, den nur durch diese dürfen Telefonsexgeschichten getätigt werden---> wieder ein Punkt für die Nichtigkeit.

5. Lass dich einfach nicht nervös machen, so habe ich es auch vor falls diese Vollpfosten soetwas schicken sollten. Da du eh schon eine Erklärung geschrieben hast (kannst ja noch eine offiziele Erklärung schreiben wie du sie überall findest, als Einschriben mit Rückschein schicken und die Sache ist geritzt...) bist du auf der sicheren Seite. Alles was jetzt noch kommt: Name unkenntlich machen und Annahme verweigert draufschreiben und ab damit in den gelben Kasten.

Fehlt noch was Krennz? Oder war alles richtig? :)

P.S. Ich habe immer noch nichts von ihnen gehört...langsam bin ich enttäuscht :)
 
vielen vielen vielen vielen dank!!!!!!!!!!!!
ich warte einfach jetzt ab bis diese besagten briefe vom Anwalt Herrn W. oder so kommen und dann sollte doch irgendwannn ruhe sein :) (hoffentlich)
 
K

Krennz

Guest
@trigi, alles korrekt

@tpn18, nur nicht bange machen lassen.

WQer sich nicht einschüchtern lässt und die Nerven bewahrt darf sein Geld in der Regel behalten.
Ausserdem bist Du noch keine 18 und damit nur bedingt geschäftsfähig. Wenn Briefe vom Anwalt oder Inklasso kommen werde ich sie entsorgen, die grüne oder blaue Tonne sind der richtige Aufbewahrungspülatz hierfür. Wenn ich die ärgern will kann ich auch, wie Trigi richtig schreibt, meinen Namen unkenntlich machen, "Annahme verweigert" draufschreiben und zurück in den gelben Kasten werfen.

In den letzten 5 Jahren ist mir kein Fall bekannt geworden, dass die einen Mahnbescheid beantragt haben. Warum wohl?

Sollten es auch be iDir Ortsnetzrufnummern gewesen sein, bitte der Bundesnetzagentur melden. Je mehr sich melden desto eher bekommt Herr Dean Ärger.
 
K

Krennz

Guest
Die Bundesnetzagentur möchte die Originalrechnungen von VB/VC als Beweismittel haben.

Kopiert Euch die Rechungen und schickt die Originale mit einem kleinen Anschreiben an:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0 228 14-0
Fax: 0 228 14-8872
E-Mail: info at bnetza.de

Ich würde so schreiben:

Wie Sie der beigefügten Rechnung entnehmen können stellt die Vison Communikation trotz Verbotes durch das OVG NRW auch weiterhin Abogebühren für Sexcalldienste über Ortsnetzrufnummern in Rechnung.

MfG
 
Hi Leute,

mal ne alllgemeine Frage; wie kommen die eigentlich an unsere Adressen und Namen? Geht das rechtens zu?

lg trigi
 
K

Krennz

Guest
Wenn die Deine Nummer haben können sie über Rufnummernrückverfolgung Deine Anschrift rauskriegen, es sei denn, Du hast es bei Deinem Provider abgewählt.

Eas Gibt auch immernoch Telefon-CDs mittels derer Du eine Rückverfolgung machen kannst.
 
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