Moin, da hier länger ruhig war und nichts mehr passiert ist.... Es gibt Neuigkeiten. Mich hat es jetzt auch erwischt. RA Haumann verschickt jetzt unter dem Namen "Ruhrkanzlei" weiter fleißig Abmahnungen.
Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass drei Tickets von Borussia Dortmund für das Spiel gegen RB Leipzig auf der Internetplattform eBay Kleinanzeigen eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).
Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das für anwaltliche Tätigkeiten spezielle Gebührensätze festschreibt. Entscheidend für die konkrete Höhe der Rechtsverfolgungskosten sind vor allem der anwaltliche Aufwand sowie der Streitwert. Im Falle Ihrer Nichtreaktion könnte in einem späteren Gerichtsverfahren ein anzusetzender Streitwert von 5.000,00 EUR bis zu 50.000,00 EUR angemessen sein, wonach sich allein für die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ein Nettobetrag in Höhe von bis zu 1.662,70 EUR ergeben kann. Unter Berücksichtigung der auch übrigen unter Ziffer II.2 aufgeführten Weiterverkäufe erklärt sich unsere Mandantin dazu bereit, einer vergleichsweisen Erledigung sämtlicher Kostenerstattungsansprüche auf Basis eines entsprechend erhöhten Streitwerts von 3.500,00 EUR zuzustimmen. Bei diesem Streitwert orientieren sich die unserer Mandantin entstandenen Kosten an der Höhe einer 1,2 Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 333,60 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR.Unter Zugrundelegung des vorstehend benannten Streitwerts macht unsere Mandantin für Rechtsverfolgung notwendige Kosten und Aufwendungen in Höhe von 353,60 EUR geltend.
Zusätzlich soll ich eine UE unterzeichnen.
Die Tickets wurden von privat erworben und mussten aufgrund einer Corona Erkrankung und der damit verbundenen Quarantäne verkauft werden.
Was ist zu tun? Ignorieren?
Hätte da die Sorge, die schicken dann eine einstweilige Verfügung......
Mfg