Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread)

Guten Abend,

und zwar wurde ich von einer Kanzlei wegen Bayern Tickets abgemahnt.
250€ + UE

Nun ist es aber so, es handelt sich um E-Tickets und ich habe die nicht bei Viagogo verkauft. Ich habe Sie Privat an einen Kollegen weitergegeben und der dann auch weiter, alles Privat.

Wie sollte ich vorgehen? Da ich die selber ja nicht verkauft habe, er sie auch weitergegeben hat oder vielleicht wurden sie ja auch geklaut oder öfters verkauft da ETicket.

Vielen Dank:)
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Hi,
es würde uns alle interessieren welche Kanzlei es war? Wahrscheinlich Lentze + Stopper?
Es hilft, wenn du mir deine Abmahnung mal als private Nachricht schickst?
 

ldb

Super-Moderator
Ich habe dieses Forum von @Rechti einrichten lassen, da Bayern München wohl nur noch über die Kanzlei Lentze und Stopper abmahnen lässt. Das Vorgehen scheint das Gleiche wie bei Becker und Haumann zu sein, jedoch könnten sich die Schreiben im weiteren Verlauf unterscheiden.

Anonymisierte Abmahnungen der Kanzlei gerne an mich per PN.
 

ldb

Super-Moderator
Die Kanzlei Lentze und Stopper aus München übernimmt wohl alle Fälle des FC Bayern. Die Abmahnungen sind mit denen von Becker+Haumann nahezu identisch, es kommt aber nun auch vermehrt zu Abmahnungen über Viagogo und andere Portale.

Wie stellen die das an? Viagogo und Co geben keine Daten raus wie beispielsweise eBay. Für einige Spiele des FC Bayern werden wohl mündliche Abfragen vor dem Einlass gemacht wo man die Karte gekauft hätte. Wer dort angibt die Karte im Internet zu einem höheren Preis gekauft zu haben, muss die Ticketdaten preisgeben und der Erstkkäufer wird abgemahnt.

Mir sind Fälle bekannt, da wurde von L+S behauptet sie hätten gesicherte Beweise das die Karte über Viagogo verkauft wurde. Dabei wurde sie in einem konkreten Fall vom Erstkäufer aber verschenkt. Trotzdem kam die Abmahnung und der Behauptung Beweise zu besitzen. Wer es letztlich war lässt sich aber damit nicht belegen, denn Verkäuferdaten gibt kein Ticketportal heraus.

Es lässt sich also auf L+S genau so reagieren wie auf B+H. Man kann aber auch ganz entspannt eine negative Feststellungsklage auf den Weg bringen, das sollte die Sache am schnellsten erledigen, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist.
 
Guten Abend,

auch ich wurde nun leider von Lentze + Stopper abgemahnt.

Das ist passiert:
Mir wurden Tickets für das Spiel Bayern - Arsenal zugeteilt. Nach der Zuteilung hat unser Vorstand zu einem Workshop geladen, der genau in dem Zeitslot des Spiels liegt -> ich bin beruflich verhindert und kann an dem Spiel nicht teilnehmen.

Anschließend habe ich die Tickets privat zum Originalpreis weitergegeben, der weitere Verlauf ist mir nicht bekannt.
Dies könnte ich auch bei Bedarf alles entsprechend nachweisen.

Heute habe ich dann per Mail die Abmahnung erhalten.

Anschuldigung:

  • Die ATGB wurden nicht einbezogen.
  • Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
  • Das Ticket ist öffentlich bei „viagogo“ angeboten worden.
Sie möchten, dass ich die beigefügte Unterlassungserklärung abgebe und 250€ bezahle.


Nun habe ich mich hier ein bisschen eingelesen und möchte nun wie folgt vorgehen:
Ich gebe die beigefügte UE nicht ab. Ich bezahle die 250€ nicht.

Folgende Erklärung würde ich zum einen auf die Mail antworten, zum anderen per Einschreiben an die Kanzlei schicken:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich war aufgrund eines beruflichen Termins verhindert und habe die Tickets privat zum Originalpreis weitergeben.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil AZ I ZR 74/06 vom 11.09.2008 gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.

Ich möchte von der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus den oben genannten Gründen Abstand nehmen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.

Da ich nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe fordere ich Sie dazu auf, mich zukünftig nicht mehr zu kontaktieren. Bei Bedarf werde ich einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informieren und zukünftig alles Weitere nur noch über diesen Rechtsanwalt laufen lassen."

Kann ich das so machen oder soll ich weiter ausholen? Denn wenn ich mir die AGB genau durchlese


"4.2 / 5.2 Der Kunde verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Kunden insbesondere,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. über eBay) und/oder bei nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo) zum Kauf anzubieten,

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCB gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste. "

dann habe ich gegen keinen dieser Punkte verstoßen. Was Dritte mit den von mir weitergegeben Karten machen liegt nunmal außerhalb meines Einflussbereichs. Zumindest dem Vorstand des FCB werde ich meine Meinung dazu mitteilen.

Über Feedback dazu würde ich mich freuen.

Danke vorab und Gruß in die Runde, donnergurke
 

ldb

Super-Moderator
Das liest sich sehr gut, ich würde es so abschicken.
Hast du eine Ahnung wie die an deine Daten gekommen sind?
 
Hi,

danke für deine Antwort.
Ich weiß es nicht, sondern kann es nur vermuten:

- der FCB hat die Tickets selbst aufgekauft und kam darüber an meine Daten
- ein Leck bei viagogo

Gruß donnergurke
 
Ich habe ein ähnliches Problem, 2 Tickets gekauft, leider ist mir mein Arbeitgeber dazwischen gefunkt und ich konnte an dem Spiel nicht teilnehmen. Jetzt war der Zweitmarktverkauf nicht möglich da noch Tickets im Iffenen Verkauf frei waren. Ich sie bei Ebay zu sogar billigeren Preis wie eingekauft weiterverkauft. Nun flattert die Mahnung und 250€ Forderung. Was kann ich da machen, soll ich überhaupt dagegen vorgehen? Gibts ne Chance die Zahlung zu entgehen oder im schlimmsten Fall zu Reduzieren? Kann ich irgendwie den Käufer mit ins Boot nehmen zur entlastung!!
 

ldb

Super-Moderator
Was genau wird dir denn vorgeworfen?
 
Bei Ebay Karten verkauft zu haben.Wobei ein Foto der Karten gab es nicht. Auch nicht die genaue Platzangabe nur Block und Reihe
 

ldb

Super-Moderator
Lies dich mal im Thread von Becker und Haumann ein, dort sind es exakt die gleichen Fälle. Die meißten Leute gehen bei Lentze Stopper genau so vor wie dort beschrieben.
 
Das werfen die mir vor:
.

Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets des FCB in der Saison 2016/2017 im Rahmen der nachbenannten Auktion über den eBay-Account mit dem

Anbieternamen „1234567890“ mit der Artikelnummer 1234567890

auf der Internetplattform „eBay“ eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB- Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:

  •  Die ATGB wurden nicht abgebildet.

  •  Die Tickets sind öffentlich bei eBay angeboten worden.

    2.

    Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit noch von folgender Auktion mit der Artikelnummer 1234567890 Kenntnis erlangt, die allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.


    Meint ihr eine modifizierte
    Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
    Würde hier was bewirken? Wie gehts danach weiter?

 

ldb

Super-Moderator
Eine modUE bringt nur bei einer Urheberrechtsverletzunge etwas. Die hast du so wie du schreibst nicht begangen.

Aus meiner Sicht ist das was dir vorgeworfen wird nicht unterlassungspflichtig. Das bekannte BGH Urteil deckt deinen Fall aus meiner Sicht ab. Lies mal im Becker und Haumann Thread, dort wirst du alles nötige finden. Bei Detailfragen melde dich hier.
 
Ein Schreiben aufsetzen , dass Du die Karten aus privater Notlage (berufliche Verhinderung) heraus verkauft hast mit Verweis auf das BGH Urteil. Du brauchst sonst nichts weiter angeben. Für den Versand würde ich Einwurfeinschreiben empfehlen. Keinesfalls bezahlen.
 
Hi Zusammen !

Ich hatte mir vor 3 Wochen 2 Karten für das Buli Spiel Baye.. - Frank.... bei E-Bay gekauft.
Diese habe ich zu meiner früheren Adresse zu meiner Mu... nach deutschland schicken lassen, da der Verkäufer nur per Einschreiben versenden wollte.Donnerstags kam ne Meldung von E-Bay " Der Verkäufer hat die Transaktion abgebrochen ".Ich habe den Verkäufer angeschrieben und Ihn gefragt was das soll, aber keine Antwort erhalten. Da ich das gegebene Versprechen an meinen Sohnemann nicht brechen wollte, habe ich mir dann andere besorgt.
Freitags abends kam ne Nachricht der Verkäuferin, dass alles gut wäre.
Sie hatte die Karten geschickt und ist auf Transaktion abbrechen gegangen um die E-Bay Gebühren zu sparen. ( Da spielte ich aber nicht mit und der Fall ist noch offen )
Um mir den Ärger und Stress mit dem Verkäufer zu sparen und nur noch 1 Woche Zeit war, setzte ich die Karten selber bei E-Bay ein was sich im nachhinein als Fehler herausstellte da der Artikel wegen einer Markenrechtsverletzung entfernt wurde.
Gestern kam dann ne Mail von Lentze.Stopper München mit einer vorgefertigten Unterlassungserklärung welche ich ausfüllen und unterzeichnen sollte, so wie 250 Euro zahlen solle.
Verstoß gegen die ATB des Vereins.
Ausserdem noch gegen welche Gesetze ich verstoßen haben soll, aber ohne Beweise dabei.
Meine E-Mail Adresse und meine Postadresse in Deutschland haben Sie ja von E-Bay.
Da ich aber die Karten als Zweitperson gekauft habe und von dieser nicht auf die ATB hingewiesen worden bin, habe ich auch nicht dagegen verstoßen da ich mit den roten keinen Vertrag hatte.
Ich habe auch meine Mu.. informiert, welche mir heute gesagt hat dass ein ganz normaler Brief kam. Diesen hat Sie zur Post gebracht und zurückgeschickt " unzustellbar weil Empfänger unbekannt verzogen "

Jetzt interessiert es mich, wenn die Sache weitergeht ob die jetzt ne andere Möglichkeit haben mich zu greifen und meine Wohnadresse herauszubekommen. ( ist im anliegenden Ausland )
Und wenn ja ob das in Deutschland oder in meinem Wohnland vor Gericht geht.
Laut geltendem Recht muss mir auch dann das ganze in der Landessprache und per Einschreiben mit Rückschein geschickt werden.
Denn als in ......... wohnender habe ich in meiner Hausratversicherung eine Rechtschutzversicherung dabei.




Im vor aus danke für alle Hinweise
 

ldb

Super-Moderator
Hast du die Abmahnung auch per Mail bekommen?


Aber ich denke man wird dir nichts können. Denn erstens müssten sie beim Einwohnermeldeamt deine neue Anschrift erfragen und das ist mit Gebühren für L+S verbunden. Ich schätze das sie dir spätestens dann die Abmahnung per Mail schicken.


Ich würde da aber nicht drauf reagieren solange ich keine Urheberrechte verletzt habe (Stadionplan Vereinslogo etc).


Die ganzen atgb Punkte gegen die man verstoßen haben soll werden bei einer eventuellen Verhandlung aber geprüft und es gibt das bekannte BGH Urteil "bundesligakrten.de" welches mir erlaubt in Notsituationen meine Karte zu verkaufen. Und es wird auch auf geschenkt Eintrittskarten eingegangen bzw wenn ich sie vm Erstkäufer erworben habe. Denn dann habe ich wie du schon schriebst, keinen Vertrag mit dem Verein.

Selbst wenn mir mein Verkäufer die atgb vorlegt und ich zustimme ist das keine Vereinbarung zwischen Verein und mir. Das ist nämlich nicht möglich.


Das du die Abmahnung in Landessprache bekommen musst ist natürlich umso besser, weiß aber nicht wie es ist wenn man deutscher Staatsbürger mit "nur" ausländischem Wohnsitz ist.


Ich an deiner Stelle würde überhaupt nichts machen, denn es ist auch kein Fall bekannt wo Privatverkäufer verklagt wurden. Die Abmahnungen der Vereine über Becker und Haumann bzw Lenze und Stopper sind aus meiner Sicht zu 98% Dummenfang. Es geht um eine hübsche Einnahmequelle nebenbei, bzw. von Seiten der Vereine um, nennen wir es "Gefälligkeiten".

Bei Becker und Haumann zB durfte einer der beiden früher bei Gerd Niebaums Kanzlei die Briefe falten. Zufall?

Bei Lentze und Stopper saßen einige bei der UEFA die ja auch mit dem FCB sehr gut können. Ein Schelm wer böses denkt.
 
HI Ldb !

Die Abmahnung habe ich als erstes per Mail bekommen, da ich aber keine Antwort gegeben habe ist auch kein Beweis erbracht dass ich diese erhalten habe.
Die Karten hatte ich bei E-Bay gekauft und da die Tante welche mir die Karten verkauft hat E-Bay bescheissen wollte ist Sie auf Transaktion abbrechen gegangen und hat die Karten Trotzdem geschickt. ( ohne mich zu informieren )
Da alles geregelt, Hotel u.s.w und ich meinem Sohn es versprochen hatte habe ich 2 andere Karten ersteigert.
Da ich mit 4 Karten da Stand, habe ich 2 wieder bei E-Bay reingesetzt.
Dummerweise mit dem Logo des Spiels Frankfurt-Bayern, aber nicht mit dem Ziel Geld zu verdienen sondern keinen Schaden zu haben.
Ob in diesem Fall Urheberrechte verletzt werden wenn jemand versucht schadfrei aus der Sache herauszukommen versucht oder ob dieses nur gegeben ist wenn jemand Geld damit verdient wird dann wohl ein Richter entscheiden.
Die Karten hatte ich letztendlich vorm Stadion, nachdem ich mehreren Schwarzmarkthändler gesagt habe sie sollen sich verpi.... für 60 Euro weniger an 2 Herren Verkauft die sich riesig gefreut haben.
Dieses habe ich auch der netten Dame welche mir die Karten verkauft habe geschrieben über E-Bay. ( 2 Wochen bevor die Mail der Kanzlei kam )
Nach einer Woche ohne Antwort habe ich dann E-Bay geschrieben was passiert war zur Bearbeitung des offenen Falles.
Jetzt ist ja Lentze und Stopper an durch eine Eides stattliche Versicherung dass sie sicher sind dass ich die Vergehen welche Sie mir vorwerfen auch begangen habe an meine Daten gekommen.
Wie können die ganzen Fakten kennen und das wissen ?!
Gegen die ATB habe ich schon mal nicht verstoßen und kommerziell habe ich auch nachweislich nicht gehandelt.
Das mit den Logos, war ich nicht da wurde mein Account gehackt !?

Das sieht in diesem Fall für Herrn Anwalt gar nicht gut aus.
Hoffentlich findet er mich nicht, denn dann müsste ich Ihn wegen Verleumdung verklagen und Ihn der Anwaltskammer melden dass er eine falsche Eides stattliche Versicherung abgegeben hat.
Ausserdem stand da noch drin wir haben noch von drei Anderen ... mit den Nummern ..... ,....,.... erhalten welche nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind. ( Eine weitere Verleumdung )
Aber um mich letztendlich zu finden bedarf es Anstrengungen die in keiner Relation stehen.
In Deutschland habe ich mich vor 16 Jahren abgemeldet ohne Folgeadresse, folglich fällt das mit dem Einwohnermeldeamt flach.
In meinem Personalausweis steht meine Adresse nicht drin.
Es gibt hier in der Nähe 3 mit gleichem Namen und Geburtsdatum.
Aber wo wollen die suchen, nach jemandem der unbekannt verzogen ist und ne Mail Adresse mit ...........@gmail.com ?
Wenn ich ne Antwort per Mail geschickt hätte wäre es vielleicht Möglich über die IP Adresse.
Aber ich habe ja nichts bekommen, könnte aber auch sein dass es in den Spam Ordner gewandert ist.
Die weiteren Daten müssten Sie beim Provider erfahren, welcher meine Daten nicht weitergeben darf.
Dieser ist verpflichtet mich beim ersten mal zu mahnen und beim 2 mal zu sperren.
Hat der ..... Staat in welchem ich wohne wegen solcher Abzockanwälte wie cap und capper gemacht.
So denken Sie vielleicht ich bin in Deutschland umgezogen und selbst wenn Sie auf das Ausland kommen.
Welches Land ist es denn jetzt ?:confused:

Un mir muss die ganze Sache in meiner Landessprache geschickt werden, das ist fakt und per Einschreiben mit Rückschein.
Das wird für die Kanzlei Cap und Capper aber sehr schwierig und es muss noch ohne Formfehler sein.:D

:p

Stellt sich nur noch die Frage ob ich noch mal nach München ins Stadion gehen soll.
Bin ich immer noch glühender Bayern Fan und stand trotz allem hinter unserem Ulli, was hier passiert enttäuscht mich doch sehr.

Solte es in dieser Sache eine Verjährungsfrist geben und diese abgelaufen sein, werde ich mal nen netten Brief schreiben.
Denn wie soll es mir möglich sein außer bei E-Bay an Karten zu kommen.
Ein Mann welcher ich im Hotel traf hat bei via...... 600 Euro für drei karten Kategorie 2 bezahlt und ich für 2 Karten Kategorie 1
240 Euro bei E-Bay
Was soll daran fair sein die Karten bei einem Zertifizierten Händler zu Kaufen ?


Gruß
theolingen
 
Zuletzt bearbeitet:

ldb

Super-Moderator
Also wenn du seit 16 Jahren im Ausland wohnst wäre ich mal ganz entspannt :D

Würde die ganze Sache einfach aussitzen. Der Kanzlei gehts wie vielen anderen der Bundesligisten nur ums schnelle Geld. Bei Privatpersonen werden sie niemals klagen, das schmettert ein Richter am Ende wahrscheinlich ab.

Bei einem Logo oder Stadionplan kann man eine modUE schicken, die werden sie zwar ablehnen aber auch das wird spätestens ein Richter zu meinen Gunsten entscheiden. Dann geht es danach rein um den Schadenersatz, der fällt pro Bild bei vielleicht 50-200€ aus (Privater Verkauf). Den Aufwand betreibt keiner, das eigentliche was sie wollen ist die originale Unterlassungserklärung. Die einmal unterschrieben und beim kleinsten Fehltritt kostet es auf einen Schlag mehrere tausend Euro.
 
Schönen guten Abend zusammen :)

Ich bin neu hier und durch Zufall über Google auf das Forum gestoßen, da ich nach Infos zum folgenden Sachverhalt Suche: Falls ich hier unpassend bin, bitte sagen :)

Ich hab noch keine Mahnung von dem besprochen Anwalt bekommen, aber ähnliches:

Heute Abend habe ich da ich beruflich verhindert bin 2 Tickets für das Spiel Bayern-Real bei Ebay eingestellt. Jetzt bekomme ich bei Ebay von "Ticketkontrol" eine Nachricht mit folgendem Inhalt:
In Ihrem Angebot veräussern Sie kommerziell, heißt mit der Absicht der Gewinnerzielung Eintrittskarten für ein Fußballspiel.
Hiermit verstoßen Sie gegen die AGB.
Diese AGB haben Sie mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert.

Bitte beenden Sie das Angebot .

Sollte dies nicht geschehen wird ein Testkäufer die Karten ersteigern.
Danke im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Die entsprechende Passage finden Sie unter Punkt 4. der derzeit gültigen AGB."4. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe.""...der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ... untersagt."Bei einem Verstoß kann...Ihnen gegenüber ...ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 4.1. die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal Euro 2.500 fordern."

Hier meine Frage: Muss ich hier mit Konsequenzen rechnen, sollte ich das Angebot nicht rausnehmen? Ich habe weder Stadionpläne, noch Stadionbilder in meinen Angebot. Es handelt sich um E Tickets die ich über die Mitgliedschaft im Verein erhalten habe.

Danke euch im Voraus
 
Schönen guten Abend zusammen :)

Ich bin neu hier und durch Zufall über Google auf das Forum gestoßen, da ich nach Infos zum folgenden Sachverhalt Suche: Falls ich hier unpassend bin, bitte sagen :)

Ich hab noch keine Mahnung von dem besprochen Anwalt bekommen, aber ähnliches:

Heute Abend habe ich da ich beruflich verhindert bin 2 Tickets für das Spiel Bayern-Real bei Ebay eingestellt. Jetzt bekomme ich bei Ebay von "Ticketkontrol" eine Nachricht mit folgendem Inhalt:
In Ihrem Angebot veräussern Sie kommerziell, heißt mit der Absicht der Gewinnerzielung Eintrittskarten für ein Fußballspiel.
Hiermit verstoßen Sie gegen die AGB.
Diese AGB haben Sie mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert.

Bitte beenden Sie das Angebot .

Sollte dies nicht geschehen wird ein Testkäufer die Karten ersteigern.
Danke im Voraus für Ihre Mitwirkung.
Die entsprechende Passage finden Sie unter Punkt 4. der derzeit gültigen AGB."4. Nutzung und Weiterveräußerung von Tickets, Vertragsstrafe.""...der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist ... untersagt."Bei einem Verstoß kann...Ihnen gegenüber ...ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach Ziffer 4.1. die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe iHv bis zu maximal Euro 2.500 fordern."

Hier meine Frage: Muss ich hier mit Konsequenzen rechnen, sollte ich das Angebot nicht rausnehmen? Ich habe weder Stadionpläne, noch Stadionbilder in meinen Angebot. Es handelt sich um E Tickets die ich über die Mitgliedschaft im Verein erhalten habe.

Danke euch im Voraus

hi
hatte ich vor wochen auch schon mal
ich glaube das ist so ein idiot der bei ebay leute erschrecken will
würde da garnichts machen bei mir ist nichts passiert
habe auch nichts mehr von dem typ gehört
 
Servus zusammen,

mich hat es dann jetzt per E-Mail auch erwischt. Ich bekam ein Schreiben von Lentze & Stopper per E-Mail, was ich ja schon mal total seriös finde. Nicht. Jedenfalls wird auch mir vorgeworfen, Karten für ein Bayernspiel bei eBay Kleinanzeigen angeboten zu haben. Wie auch bei meinen Vorrednern definieren sie nicht einen Verstoß, sondern sagen dass man keine ATGB beigefügt hat, dass sie überteuert verkauft wurden etc. pp.

Fakt ist, die eBay Kleinanzeigen Inseratnummer, die in der Abmahnung genannt wird, stimmt. Fakt ist auch, dass ich sie tatsächlich dort angeboten habe. Ich rede auch nicht um den heißen Prei herum, ich habe vier Karten (OP 80 Euro) jemandem per Chat für 130 Euro angeboten. Dieser kam aus meinem Ort. Dann fragte er mich nach einem Bild der Karten, welches ich ihm geschickt habe, leider jedoch ohne den Barcode zu verdecken. Ein Bild mit dem Barcode war nicht das Titelbild der Anzeige. Dann kam von dem Typ nie wieder was, daher gehe ich von aus, dass er mich beim FC Bayern gemeldet hat. Die Karten verkaufte ich dann privat an einen Bekannten, also NICHT dem Typ den ich sie für 130 Euro angeboten habe.

Das Ganze war vor zwei Monaten, jetzt das Schreiben der Kanzlei aus München, ich solle die Abmahnung unterschreiben und 250 Euro zahlen, ansonsten drohen Vertragsstrafen bis 2.500 Euro.

Jemand ein Tipp, wie ich mich verhalten soll? Ich habe natürlich auf die E-Mail in keiner Form reagiert, weder per Antwort noch per Anruf. Lohnt sich hier Rechtsberatung oder ist mein Fall aussichtslos und ich muss bezahlen?

Beste Grüße :)
 
Hi Azumlex,

nichts bezahlen einfach abwarten es steht ja wohl da nur zur Kenntnisnahme. Bei mir kam ein paar Tage danach das gleiche nochmal per Post (normeler Brief). Erst dann habe ich schriftlich reagiert.
Kam die mail direkt an deine email Adresse oder über ebay kleinanzeigen?

Grüße
 
Hallo zusammen
hab das gleich Problem! :(
Wie soll man den jetzt genau regieren?
Was soll man den schriftlich mitteilen?
Werde aus den Antworten nicht so schlau!
Über hilfe wäre ich dankbar!

MFG
 
dann kommt das gleiche noch per Post. Aber egal ob mit oder ohne zusätzlichem Postweg
folgendes tun

Modifizierte Unterlassungserklärung schreiben gibt es hier im Forum dazu noch ein Schreiben aufsetzen
mit Hinweis auf das BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 findest du auch hier musst du einfach
auf dich anpassen. Per Einschreiben verschicken.

Viel Glück
 
Danke Wilfi,
das hab ich auch schon gelesen! Aber bin zu blöd um hier die Vorlage zu finden! Sorry!
Kannst du mir die irgendwie zukommen lassen?!
Danke!
 
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