Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread)

lies dich mal ein hier im forum
ich bei meinem fall werde nichts unternehmen keine nachricht an die anwälte
bis jetzt wurde noch keine privatperson vor gericht gezerrt
auf nichts antworten
bevor die keinen mahnbescheid zuschicken ist alles nur heise luft
Ok. Dann lass uns alle hier mal bitte im Austausch bleiben.
Konnte niemanden finden, der nach dem gerichtlichen Mahnbescheid vor Gericht o.ä. gehen musste..
 
Ich hatte vor ein paar Monaten auch eine Abmahnung bekommen. Zwar nicht vom FC Bayern und auch nicht LentzeStopper, aber mehr oder weniger inhaltsgleich.

Bei mir war der Fall, dass ich aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus war und meine Freundin hat die Tickets auf Ebay Kleinanzeigen gestellt, ohne dass ich davon was wusste.

Ein paar Tage später war die Abmahnung im Briefkasten. Ich habe es einem guten Freund, der Rechtsanwalt ist, gesagt. Er hat direkt eine negative Feststellungsklage erhoben.

Der Verein fand das alles andere als gut und die Kanzlei hat direkt meinen Freund kontaktiert. Ende der Geschichte war folgender außergerichtlicher Vergleich:
Der Verein hat die Vorwürfe der Abmahnung zurückgenommen.
Ich wurde für wieder für das Ticketing freigegeben und der Verein hat noch 90% der Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.

Natürlich eine andere Konstellation, da die Abmahnung unberechtigt war. Zeigt mir aber auch, dass die Vereine und die Rechtsanwälte überhaupt keine Lust auf Klagen haben. Die Wirksamkeit der AGB sind nämlich gar nicht so eindeutig, wie es in den Abmahnschreiben dargestellt wird. Gerade gegenüber privaten Weiterverkäufern. Dieses Risiko will keiner eingehen. Entscheidet ein Gericht, dass die ATGB unwirksam sind, bricht sofort ein ganzer Geschäftszweig der Kanzlei zusammen.
 
Ich hatte vor ein paar Monaten auch eine Abmahnung bekommen. Zwar nicht vom FC Bayern und auch nicht LentzeStopper, aber mehr oder weniger inhaltsgleich.

Bei mir war der Fall, dass ich aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus war und meine Freundin hat die Tickets auf Ebay Kleinanzeigen gestellt, ohne dass ich davon was wusste.

Ein paar Tage später war die Abmahnung im Briefkasten. Ich habe es einem guten Freund, der Rechtsanwalt ist, gesagt. Er hat direkt eine negative Feststellungsklage erhoben.

Der Verein fand das alles andere als gut und die Kanzlei hat direkt meinen Freund kontaktiert. Ende der Geschichte war folgender außergerichtlicher Vergleich:
Der Verein hat die Vorwürfe der Abmahnung zurückgenommen.
Ich wurde für wieder für das Ticketing freigegeben und der Verein hat noch 90% der Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.

Natürlich eine andere Konstellation, da die Abmahnung unberechtigt war. Zeigt mir aber auch, dass die Vereine und die Rechtsanwälte überhaupt keine Lust auf Klagen haben. Die Wirksamkeit der AGB sind nämlich gar nicht so eindeutig, wie es in den Abmahnschreiben dargestellt wird. Gerade gegenüber privaten Weiterverkäufern. Dieses Risiko will keiner eingehen. Entscheidet ein Gericht, dass die ATGB unwirksam sind, bricht sofort ein ganzer Geschäftszweig der Kanzlei zusammen.
sehe ich genau so wie du
die werden niemanden verklagen
die 20 bis 25% die bezahlen reicht den abmahnanwälten
das risiko einen prozess zu verlieren ist denen und dem fussballverein viel zu groß
 
Guten Tag Leute,
bin jetzt auch fällig, am Freitag kam die Mail von den Bayern das ich 4 Karten für das Championsleaguespiel über eBay gewinnbringend verkaufen wollte, ich diese umgehend offline nehmen soll und das beigelegte Schreiben auszufüllen damit die Karten in den offiziellen 2 Markt gehen. Alles wie gewünscht erledigt, Tixkets sind über Bayern verkauft und jetzt warte ich das Schreiben ab. Werde sobald das kommt mich bei der Kanzlei Lentze. Stopper melden und denen mitteilen das ich den Forderungen von Bayern nachgekommen bin und nicht einsehe zu bezahlen da ich die Tickets lediglich angeboten habe aber nicht verkauft habe und den genannten Forderungen ohne wenn und aber nachgekommen bin.
Wie sind eure Erfahrungen? Bzw. gibts was neues?
Schon das bloße Anbieten ist nicht zulässig.
 
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