Abmahngebühren Hin und Her beim Anti-Abzock-Gesetz

Regine12

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Hin und Her beim Anti-Abzock-Gesetz

http://www.hb-law.de/alle-beitraege/11- ... ock-gesetz

Nachdem zunächst es in der Koalition für heftige Auseinandersetzungen gesorgt hat, ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schon wieder in den Schlagzeilen. Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in erster Lesung im Bundestag. Die Opposition reagierte mit in meinen Augen berechtigter Kritik.

Im Gesetzentwurf ist die Deckelung der Abmahngebühren für eine urheberrechtliche Abmahnung beschränkt. Anstatt wie in § 97a II UrhG die Kosten auf 100,- EUR zu deckeln, versuchte man nun die Kosten auf den Gegenstandswert von 1.000,- EUR zu deckeln. Hieraus würden sich Anwaltsgebühren von 155,30 EUR ergeben. Allerdings nur, wenn dies den "besonderen Umständen des Einzelfalls" gerecht werden würde. Dies, so die Opposition, sei wiederum ein zu unbestimmter Begriff, der zuvil Interpretationsspielraum lässt und somit den Missbrauch nicht eindämmen könnte....................weiter im link
 
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