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OLG-Urteil: Bei wesentlicher Vertragsänderung besteht Widerrufsrecht
Der Westerwälder Telekommunikationsanbieter 1&1 darf Bestandskunden bei einer Vertragsänderung das Widerrufsrecht nicht verweigern - zumindest dann nicht, wenn der Vertrag in wesentlichen Punkten geändert wird und die Änderung über "Fernkommunikationsmittel" (zum Beispiel per Telefon oder online) erfolgt ist. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 9 U 1166/11, Urteil vom 28.03.2012) und gab damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) in der Berufungsinstanz statt.
Im konkreten Fall hatte eine 1&1-Kundin einen DSL-Vertrag mit 6 MBit/s ("1&1 Service-Flat 6.000") genutzt und fristgemäß gekündigt. Kurz vor Ablauf des Vertrages wurde sie telefonisch von einem Mitarbeiter des Anbieters kontaktiert; der 1&1-Agent bot ihr daraufhin eine Vertragsverlängerung in einem neuen DSL-Paket ("1&1 Doppel-Flatrate 16.000") an, der die Kundin zunächst zustimmte. Im Laufe des Gesprächs informierte der 1&1-Angestellte die Kundin nicht über ein etwaiges Widerrufsrecht.
Hier liegt die Krux. Da der alte Vertrag fristgerecht gekündit wurde handelt es sich hier, aus Sicht des Gerichtes, um einen Neuvertrag mit ganz anderen Konditionen als der Alte. Es beginnen nach dem Widerrufsrecht die FRisten neu zu laufen. Da hier keine Belehrung vorgenommen wurde hat der Kunde ein unendliches Widerrufsrecht.
1&1 hätte seine Kundin daher über ihr Widerrufsrecht informieren müssen. "Da die Beklagte die Verbraucherin über dieses Widerrufsrecht nicht belehrt und später eine solche Belehrungspflicht verneint hat", gab das OLG Koblenz der Klage des vzbv daher statt und verurteilte den DSL-Anbieter dazu, ein solches Vorgehen zu unterlassen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
http://www.teltarif.de/1-und-1-kunden-w ... 46626.html
Tja 2,38 man sollte mal seine Hausaufgaben machen und nicht irgendwelche Gesetze so verbiegen, dass sie einem zu Pass kommen. Es geht nicht um die Gewinnoptimierung, sondern um die Kundenzufriedenheit. Diesntleistern, die das nicht kapieren, gehen die Kunden in Scharen vom Acker. Da hilft dann auch keine unwahre Werbung. Denn wenn die Kunden merken, dass das alles nur vorgegaukelte Märchen sind hauen sie schneller wieder ab als sie gekommen sind. (Richtig, wo anders heisse ich Kuerasser