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		<title><![CDATA[Rechti.de - Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht]]></title>
		<link>https://www.rechti.de/</link>
		<description><![CDATA[Rechti.de - https://www.rechti.de]]></description>
		<pubDate>Mon, 27 Jul 2026 11:26:38 +0000</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Gerichtsteilnahme per Video in Anwaltskanzlei - Fahrtkostenerstattung]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1868</link>
			<pubDate>Fri, 19 Jul 2024 07:07:22 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=980">Matsdhummels</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1868</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
ich werde demnächst einen Rechtsstreit vor einem Gericht in Köln führen. Mir ist die Teilnahme per Video gestattet und ich möchte gerne per Video gemeinsam mit meinem Anwalt aus seiner Kanzlei in Hamburg teilnehmen.<br />
Meine Frage wäre jetzt, ob ich die Kosten für die Reise zu meinem Anwalt nach Hamburg (ca. 600 KM Hin-und Rückweg) geltend machen kann oder ob ich nur Fahrtkosten bei einem persönlichen Erscheinen geltend machen kann?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
ich werde demnächst einen Rechtsstreit vor einem Gericht in Köln führen. Mir ist die Teilnahme per Video gestattet und ich möchte gerne per Video gemeinsam mit meinem Anwalt aus seiner Kanzlei in Hamburg teilnehmen.<br />
Meine Frage wäre jetzt, ob ich die Kosten für die Reise zu meinem Anwalt nach Hamburg (ca. 600 KM Hin-und Rückweg) geltend machen kann oder ob ich nur Fahrtkosten bei einem persönlichen Erscheinen geltend machen kann?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Callcenter, Arbeitszeit, Rüstzeit Was ist vor und nach der regulären Dienstzeit?]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1853</link>
			<pubDate>Mon, 03 Feb 2020 19:28:25 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=633">naturesalva</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1853</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich arbeite seit mehreren Jahren im Call Center (Telekommunikation) mit 3 verschiedenen Schichten (Mo-Fr / ggf. samstags zwischen 8-20 Uhr). Der Rechner und alle Programme sollen soweit gestartet sein, damit man direkt zum Dienstbegin verfügbar ist. Das ist natürlich nur möglich, entsprechend früher da zu sein.<br />
Zum Dienstende hin darf ich auch nicht kurz vorher aus der Hotline raus, um pünktlich Feierabend machen zu können. Wenn ich also eine Minute vor Dienstende ein Call reinbekomme, muss ich diesen annhemen. Bedeutet, dass ich i.d.Regel nie pünktlich Feierabend mache.<br />
<br />
Eine Zeiterfassung gibt es über die Callsoftware. Hier wird im Hintergrund unter anderem alles getrackt (Logbuch), wann ich mich eingloggt habe, wann und wie lang ich mich auf Pause stelle und wann ich mich ausgeloggt habe usw.<br />
<br />
Laut Vertrag habe ich eine 40 Stunden Woche.<br />
[Auzug aus dem Vertrag:...die in Abstimmung mit dem Vorgesetzten nach einem Plan in der Zeit von montags bis einschließlich sonntags jeweils zwischen 0:00 Uhr und 24 Uhr festgelegt wird.]<br />
Was ist mit der Zeit VOR und NACH meiner "regulären" Arbeitszeit?<br />
<br />
Bislang habe ich das alles so hingenommen aber weil ich in den letzten Wochen 2-3x mal für 1-2 Minuten zu spät war und mündlich, sowie per e-Mail eine entsprechende Info erhalten habe, werde ich das nicht mehr so akzeptieren.<br />
Pünktlichkeit ist selbstverständlich, keine Frage aber in dieser Situation steht das in keinem Verhältnis und ist aboslut lächerlich!<br />
<br />
Achja, einen Betriebsrat gibt es nicht ;-)<br />
<br />
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich arbeite seit mehreren Jahren im Call Center (Telekommunikation) mit 3 verschiedenen Schichten (Mo-Fr / ggf. samstags zwischen 8-20 Uhr). Der Rechner und alle Programme sollen soweit gestartet sein, damit man direkt zum Dienstbegin verfügbar ist. Das ist natürlich nur möglich, entsprechend früher da zu sein.<br />
Zum Dienstende hin darf ich auch nicht kurz vorher aus der Hotline raus, um pünktlich Feierabend machen zu können. Wenn ich also eine Minute vor Dienstende ein Call reinbekomme, muss ich diesen annhemen. Bedeutet, dass ich i.d.Regel nie pünktlich Feierabend mache.<br />
<br />
Eine Zeiterfassung gibt es über die Callsoftware. Hier wird im Hintergrund unter anderem alles getrackt (Logbuch), wann ich mich eingloggt habe, wann und wie lang ich mich auf Pause stelle und wann ich mich ausgeloggt habe usw.<br />
<br />
Laut Vertrag habe ich eine 40 Stunden Woche.<br />
[Auzug aus dem Vertrag:...die in Abstimmung mit dem Vorgesetzten nach einem Plan in der Zeit von montags bis einschließlich sonntags jeweils zwischen 0:00 Uhr und 24 Uhr festgelegt wird.]<br />
Was ist mit der Zeit VOR und NACH meiner "regulären" Arbeitszeit?<br />
<br />
Bislang habe ich das alles so hingenommen aber weil ich in den letzten Wochen 2-3x mal für 1-2 Minuten zu spät war und mündlich, sowie per e-Mail eine entsprechende Info erhalten habe, werde ich das nicht mehr so akzeptieren.<br />
Pünktlichkeit ist selbstverständlich, keine Frage aber in dieser Situation steht das in keinem Verhältnis und ist aboslut lächerlich!<br />
<br />
Achja, einen Betriebsrat gibt es nicht ;-)<br />
<br />
Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[KFZ Lackschaden durch Säureausstoß]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1852</link>
			<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 17:48:30 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=872">Brandi5689</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1852</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
<br />
Kurz zum Fall: <br />
<br />
Wir haben bei uns in der Firma mehrmals pro Jahr einen Sauren Ausstoß aus einem Kamin, diese anfallenden Säuretropfen landen dann auf dem Firmenparkplatz auf dem Lack der Autos und verursachen dort Schäden. Dieser Saure Ausstoß ist dem Arbeitgeber seit Jahren bekannt, woraufhin unser AG eine Firma / Gutachter beauftragt hat die betroffene KFZ untersucht und ein Gutachten erstellt. Man hat dann die Möglichkeit nach Gutachten abrechnen zu lassen oder den Wagen reparieren / lackieren zu lassen.<br />
<br />
Ich Fahre einen 4er BMW Baujahr 04/18<br />
<br />
Ich war im September 2019 zur Begutachtung bei o.g Firma und dort wurden auf meinem ganzen Fahrzeug vereinzelt Säureschäden festgestellt. Ich habe dann ein erstes Gutachten erhalten auf dem mir ein Haufen Abzüge für Steinschläge und angebliche Biologische Vorschäden abgezogen werden. ( Mein Fahrzeug ist ca 1 1/2 Jahre alt und hat knapp 22.000km gelaufen , immer per Hand gewaschen etc ) <br />
<br />
Desweiteren wurden sehr niedrige AWs berechnet . Gutachtenhöhe war netto bei ca 5700€<br />
<br />
Ich bin daraufhin zu BMW gefahren und habe mir dort eine Reparaturkalkulation auf Basis des erstellten Gutachtens ausrechnen lassen. <br />
Hier wurde weder ein Wertverlust, Leihwagen oder sonstiges mit einberechnet, lediglich die Vorschäden wurden vom Sachbearbeiter nach kurzer Besichtigung meines Fahrzeugs mit der Begründung neu für alt gibt es in so einem Fall nicht gestrichen .<br />
Desweiteren wurde die Lackierung des Carbondachs seitens BMW abgelehnt und hier wird nur der Austausch des Carbondachs akzeptiert.<br />
Die Gesamt Kalkulation beläuft sich auf ca netto 12.700€<br />
<br />
Die Kalkulation habe ich dann der Firma die meine KFZ Begutachtung durchgeführt hat zugesendet. Wenige Tage danach wollten Sie dann mein Fahrzeug erneut besichtigen. <br />
Nach dieser erneuten Besichtigung <br />
habe ich dann eine email mit folgenden Wortlauten erhalten :<br />
<br />
- Nachbesichtigung hat das Ergebnis der Erstuntersuchung vom xx.xx.xxxx bestätigt. <br />
<br />
- Besonders das Carbondach Ihres Autos weist zwar vereinzelte Säureschäden auf, es wurden allerdings auch erhebliche Vorschäden durch Steinschlag und biologische Einflüsse festgestellt.<br />
<br />
- eine Neukalkulation der im Gutachten festgestellten Schäden auf Basis von BMW-Verrechnungssätzen und unter Berücksichtigung der nicht durch Uns verursachten Vorschäden durchzuführen.<br />
<br />
Die Neukalkulation ergab eine Netto – Schadenssumme von 8080,94€<br />
<br />
Bisher habe ich Trotz mehrmaliger Anfrage, kein geändertes Gutachten erhalten. <br />
Heute kam dann die Info, dass ich das alte Gutachten im Original zurück senden soll und ich dann ein geändertes Gutachten erhalte.<br />
<br />
Ist die Vorgehensweise so korrekt ?<br />
<br />
Zu meinen Fragen :<br />
<br />
Ich bin mit der Differenz von rund 4000€ nicht einverstanden. <br />
<br />
Wo liegen meine Rechte ? Was kann ich vornehmen ?<br />
<br />
Ich wäre für jeden Rechtlichen Tipp dankbar <br />
<br />
<br />
Noch eine kurze Info am Rande. Mein AG zahlt die Schäden selber, keine Versicherung <br />
<br />
Ich möchte meinen Wagen ungern Lackieren lassen, da ich sonst nächstes Jahr wieder beim Gutachter sitze und das ganze Spiel von vorne anfängt. Möchte den Schaden Fiktiv abrechnen. <br />
<br />
<br />
Wenn weitere Infos benötigt werden, reiche ich diese gerne nach<br />
<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag,<br />
<br />
<br />
Kurz zum Fall: <br />
<br />
Wir haben bei uns in der Firma mehrmals pro Jahr einen Sauren Ausstoß aus einem Kamin, diese anfallenden Säuretropfen landen dann auf dem Firmenparkplatz auf dem Lack der Autos und verursachen dort Schäden. Dieser Saure Ausstoß ist dem Arbeitgeber seit Jahren bekannt, woraufhin unser AG eine Firma / Gutachter beauftragt hat die betroffene KFZ untersucht und ein Gutachten erstellt. Man hat dann die Möglichkeit nach Gutachten abrechnen zu lassen oder den Wagen reparieren / lackieren zu lassen.<br />
<br />
Ich Fahre einen 4er BMW Baujahr 04/18<br />
<br />
Ich war im September 2019 zur Begutachtung bei o.g Firma und dort wurden auf meinem ganzen Fahrzeug vereinzelt Säureschäden festgestellt. Ich habe dann ein erstes Gutachten erhalten auf dem mir ein Haufen Abzüge für Steinschläge und angebliche Biologische Vorschäden abgezogen werden. ( Mein Fahrzeug ist ca 1 1/2 Jahre alt und hat knapp 22.000km gelaufen , immer per Hand gewaschen etc ) <br />
<br />
Desweiteren wurden sehr niedrige AWs berechnet . Gutachtenhöhe war netto bei ca 5700€<br />
<br />
Ich bin daraufhin zu BMW gefahren und habe mir dort eine Reparaturkalkulation auf Basis des erstellten Gutachtens ausrechnen lassen. <br />
Hier wurde weder ein Wertverlust, Leihwagen oder sonstiges mit einberechnet, lediglich die Vorschäden wurden vom Sachbearbeiter nach kurzer Besichtigung meines Fahrzeugs mit der Begründung neu für alt gibt es in so einem Fall nicht gestrichen .<br />
Desweiteren wurde die Lackierung des Carbondachs seitens BMW abgelehnt und hier wird nur der Austausch des Carbondachs akzeptiert.<br />
Die Gesamt Kalkulation beläuft sich auf ca netto 12.700€<br />
<br />
Die Kalkulation habe ich dann der Firma die meine KFZ Begutachtung durchgeführt hat zugesendet. Wenige Tage danach wollten Sie dann mein Fahrzeug erneut besichtigen. <br />
Nach dieser erneuten Besichtigung <br />
habe ich dann eine email mit folgenden Wortlauten erhalten :<br />
<br />
- Nachbesichtigung hat das Ergebnis der Erstuntersuchung vom xx.xx.xxxx bestätigt. <br />
<br />
- Besonders das Carbondach Ihres Autos weist zwar vereinzelte Säureschäden auf, es wurden allerdings auch erhebliche Vorschäden durch Steinschlag und biologische Einflüsse festgestellt.<br />
<br />
- eine Neukalkulation der im Gutachten festgestellten Schäden auf Basis von BMW-Verrechnungssätzen und unter Berücksichtigung der nicht durch Uns verursachten Vorschäden durchzuführen.<br />
<br />
Die Neukalkulation ergab eine Netto – Schadenssumme von 8080,94€<br />
<br />
Bisher habe ich Trotz mehrmaliger Anfrage, kein geändertes Gutachten erhalten. <br />
Heute kam dann die Info, dass ich das alte Gutachten im Original zurück senden soll und ich dann ein geändertes Gutachten erhalte.<br />
<br />
Ist die Vorgehensweise so korrekt ?<br />
<br />
Zu meinen Fragen :<br />
<br />
Ich bin mit der Differenz von rund 4000€ nicht einverstanden. <br />
<br />
Wo liegen meine Rechte ? Was kann ich vornehmen ?<br />
<br />
Ich wäre für jeden Rechtlichen Tipp dankbar <br />
<br />
<br />
Noch eine kurze Info am Rande. Mein AG zahlt die Schäden selber, keine Versicherung <br />
<br />
Ich möchte meinen Wagen ungern Lackieren lassen, da ich sonst nächstes Jahr wieder beim Gutachter sitze und das ganze Spiel von vorne anfängt. Möchte den Schaden Fiktiv abrechnen. <br />
<br />
<br />
Wenn weitere Infos benötigt werden, reiche ich diese gerne nach<br />
<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Verjährung von Unfallkosten]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1847</link>
			<pubDate>Mon, 22 Oct 2018 00:11:20 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=855">Einstein</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1847</guid>
			<description><![CDATA[Hallo liebe Mitglieder, <br />
<br />
Ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall:<br />
<br />
Im Oktober 2014 hatte ich einen Autounfall mit einem Radfahrer. 2015 Februar und Oktober wurden von meiner Versicherung dazu Arztrechnungen beglichen. Nun soll ich jetzt im Oktober 2018 diese Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 200 Euro begleichen. Die Versicherung kann mir aber keinen Nachweis über die Kostenzusammensetzung geben, da die Rechnungen schon archiviert seien. Ich habe damals auch keinen Bescheid bekommen, dass noch Kosten auf mich zukommen würden. <br />
Muss ich die Kosten tragen oder gilt hier die Verjährung?<br />
<br />
Liebe Grüße! <br />
<br />
Einstein]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo liebe Mitglieder, <br />
<br />
Ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall:<br />
<br />
Im Oktober 2014 hatte ich einen Autounfall mit einem Radfahrer. 2015 Februar und Oktober wurden von meiner Versicherung dazu Arztrechnungen beglichen. Nun soll ich jetzt im Oktober 2018 diese Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 200 Euro begleichen. Die Versicherung kann mir aber keinen Nachweis über die Kostenzusammensetzung geben, da die Rechnungen schon archiviert seien. Ich habe damals auch keinen Bescheid bekommen, dass noch Kosten auf mich zukommen würden. <br />
Muss ich die Kosten tragen oder gilt hier die Verjährung?<br />
<br />
Liebe Grüße! <br />
<br />
Einstein]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Aufforderung zum Rückschnitt des Überwuchses § 910 BGB / § 1004 BGB]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1843</link>
			<pubDate>Sat, 21 Jul 2018 23:05:53 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=633">naturesalva</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1843</guid>
			<description><![CDATA[Guten Abend,<br />
<br />
<br />
ich stehe vor einem kleinen und ärgerlichen Problem und komme nicht so richtig mit den Paragraphen weiter. Ich vermute, dass diese nicht so richtig zu meiner Situation passen, wegen der wechselnden Besitzer der Grundstücke.*<br />
<br />
<br />
Normal würde ich sagen: „Nachbar, bitte Überwuchs zurückschneiden - Danke und gut ist!“ Aber….<br />
<br />
<br />
Seit 2 Jahren besitze ich ein Haus mit Garten (in RLP). Alles ländlich alles etwas verwinkelt. Der Garten hat 3 Grenzen zu 3 verschiedenen Nachbarn. Ein Nachbar links mit Maschendrahtzaun (gehört Nachbar), ein Nachbar auf der Stirnseite mit Holzsichtschutz (gehört Nachbar) und ein Nachbar rechts mit einer Steinmauer (gehört mir).<br />
<br />
<br />
Nun habe ich das Problem, dass von dem Nachbargrundstück mit dem Holzsichtschutz ein sehr starker Baum/Busch/Unkraut Überwuchs über die gesamte Grundstücksgrenze besteht. Hierdurch wird ein Zugang zu meinem überdachten Abstellbereich hinter meinem Schuppen beeinträchtigt.<br />
<br />
<br />
Vor gut 5 Wochen sprach ich den Nachbarn darauf an, <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">welcher das Grundstück vor ca. einem Jahr erwarb</span>, und bat darum, den Überhang/Überwuchs zu beseitigen. (Von den Wurzeln möchte ich gar nicht anfangen). Das Gespräch verlief gut und ich gewährte dem Nachbarn den Blick aus meinem Garten, damit er sich ein Bild der Situation machen konnte. Wir einigten uns darauf, dass ein Bekannter des Nachbarn die Arbeit verrichtet. Ich gab an, dass jetzt keine Dringlichkeit bestehe, da ich nun für 3 Wochen ins Ausland verreise und die Arbeit gerne in dieser Zeit durchgeführt werden kann. Ich erlaubte dem Nachbarn für das Beseitigen des Überwuchses den Zugang zum Grundstück. So sind wir verblieben.<br />
<br />
<br />
Inzwischen sind wie erwähnt 5 Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Daraufhin sprach ich den Nachbarn erneut an, welcher nun abblockt und sich auf einen "Bestandsschutz" beruft. Es sei vorher nie was gemacht worden und somit wäre mein Recht verjährt.<br />
<br />
<br />
Weiter Aussagen des Nachbarn: Ich könne, nein ich dürfe gerne selbst alles wegmachen was mich stört. Ich wär der einzige der sich beschwert und der andere Nachbar über mir würde es auch selbst wegmachen. Warum mich das denn stören würde, der Jasminbusch wäre doch schön und Garten wär wohl nicht so mein Ding usw. usw.<br />
<br />
<br />
<br />
Wichtige Info*:<br />
<br />
<br />
Der <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Vorbesitzer</span> <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">meines</span> Grundstückes hatte auch diese Problematik mit dem <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Vorbesitzer</span> des <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">besagten</span> Grundstückes. Anfangs hatte mein Vorbesitzer selbst alles zurückgeschnitten, was ihm jedoch mit der Zeit zu viel wurde. (Aufwand, Zeit, Entsorgung, Kosten). Daraufhin einigten sie sich, dass der Nachbar selbst für diese Tätigkeiten verantwortlich ist und es wurde auch von dem Nachbarn jemand beauftragt, der regelmäßig den Überwuchs beschnitten hat.<br />
<br />
<br />
Ich frage mich, wie nun die Rechtslage ist, da ja nun auf den besagten Grundstücken die Besitzer wechselten und ob ich das so hinnehmen muss. Oder muss der Nachbar genau wie sein Vorbesitzer selbst für die Beseitigung Sorge tragen?<br />
<br />
<br />
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.<br />
<br />
<br />
Ergänzung:<br />
<br />
Ich war beim Bürgerbüro um mich zu Informieren. Dort habe ich lediglich eine Mappe erhalten "Nachbarschaftsrecht". Das Einzige, was für mich wichtig wäre, ist ja wie folgend angegeben. Aber ich werde nicht schlau daraus, ob das auf die oben beschrieben Situation passt.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden</span><br />
(1) Einzelne Bäume, Sträucher, Rebstöcke sowie Spaliervorrichtungen und Pergolen, die den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Das gilt auch für Hecken mit einem geringeren Grenzabstand als 0,25 m.<br />
(2) Hecken, die die aufgrund ihres Abstands zum Nachbargrundstück zulässige Höhe überschreiten, sind auf Verlangen des Nachbarn zurückzuschneiden. Die Verpflichtung zum Zurückschneiden muss nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März erfüllt werden.<br />
(3) Der Anspruch aus Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften auf das Anpflanzen oder die Errichtung folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Bei Bäumen, Sträuchern und Rebstöcken, die zunächst als Heckenbestandteil gezogen wurden, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anpflanzung das Erscheinungsbild einer Hecke verliert.<br />
(4) Für den Anspruch aus Absatz 2 gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Frist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Höhe der Hecke das nach diesem Gesetz zulässige Maß überschreitet.<br />
(5) Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Anpflanzungen und Anlagen an der Grenze eines Wirtschaftsweges.<br />
(6) Werden die in den Absätzen 1 und 2 genannten Anpflanzungen und Anlagen ersetzt, so gelten die §§ 44 bis 50.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen</span><br />
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung oder Anlage wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden.<br />
<span style="font-size: 4pt;" class="mycode_size"><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"></span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Zwölfter Abschnitt</span></span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Verjährung</span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">§ 53 Verjährung</span>*)<br />
(1) Schadensersatzansprüche und andere, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche nach diesem Gesetz unterliegen in Bezug auf die Verjährung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.<br />
(2) Im Übrigen unterliegen die Ansprüche nach diesem Gesetz nicht der Verjährung.<br />
*) Artikel 2 Abs.2 des ersten Landesgesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2003 lautet: Die Verjährung der vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (6.8.2003) bestehenden und nicht verjährten Ansprüche nach dem Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 1970 (GVBl. S. 198) bestimmt sich nach dessen § 53 Abs. 1 und 2; hiervon abweichend verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, spätestens mit Ablauf des zehnten Jahres nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.<br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://www.rechti.de/images/attachtypes/image.png" title="JPG Image" border="0" alt=".jpg" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=53" target="_blank" title="">IMG_8857.JPG</a> (Größe: 526.04 KB / Downloads: 7)
<!-- end: postbit_attachments_attachment --><br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://www.rechti.de/images/attachtypes/image.png" title="JPG Image" border="0" alt=".jpg" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=54" target="_blank" title="">IMG_8858.JPG</a> (Größe: 413.94 KB / Downloads: 5)
<!-- end: postbit_attachments_attachment --><br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
<br /><!-- start: attachment_icon -->
<img src="https://www.rechti.de/images/attachtypes/image.png" title="JPG Image" border="0" alt=".jpg" />
<!-- end: attachment_icon -->&nbsp;&nbsp;<a href="attachment.php?aid=55" target="_blank" title="">IMG_8860.JPG</a> (Größe: 487.94 KB / Downloads: 4)
<!-- end: postbit_attachments_attachment -->]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Abend,<br />
<br />
<br />
ich stehe vor einem kleinen und ärgerlichen Problem und komme nicht so richtig mit den Paragraphen weiter. Ich vermute, dass diese nicht so richtig zu meiner Situation passen, wegen der wechselnden Besitzer der Grundstücke.*<br />
<br />
<br />
Normal würde ich sagen: „Nachbar, bitte Überwuchs zurückschneiden - Danke und gut ist!“ Aber….<br />
<br />
<br />
Seit 2 Jahren besitze ich ein Haus mit Garten (in RLP). Alles ländlich alles etwas verwinkelt. Der Garten hat 3 Grenzen zu 3 verschiedenen Nachbarn. Ein Nachbar links mit Maschendrahtzaun (gehört Nachbar), ein Nachbar auf der Stirnseite mit Holzsichtschutz (gehört Nachbar) und ein Nachbar rechts mit einer Steinmauer (gehört mir).<br />
<br />
<br />
Nun habe ich das Problem, dass von dem Nachbargrundstück mit dem Holzsichtschutz ein sehr starker Baum/Busch/Unkraut Überwuchs über die gesamte Grundstücksgrenze besteht. Hierdurch wird ein Zugang zu meinem überdachten Abstellbereich hinter meinem Schuppen beeinträchtigt.<br />
<br />
<br />
Vor gut 5 Wochen sprach ich den Nachbarn darauf an, <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">welcher das Grundstück vor ca. einem Jahr erwarb</span>, und bat darum, den Überhang/Überwuchs zu beseitigen. (Von den Wurzeln möchte ich gar nicht anfangen). Das Gespräch verlief gut und ich gewährte dem Nachbarn den Blick aus meinem Garten, damit er sich ein Bild der Situation machen konnte. Wir einigten uns darauf, dass ein Bekannter des Nachbarn die Arbeit verrichtet. Ich gab an, dass jetzt keine Dringlichkeit bestehe, da ich nun für 3 Wochen ins Ausland verreise und die Arbeit gerne in dieser Zeit durchgeführt werden kann. Ich erlaubte dem Nachbarn für das Beseitigen des Überwuchses den Zugang zum Grundstück. So sind wir verblieben.<br />
<br />
<br />
Inzwischen sind wie erwähnt 5 Wochen vergangen, ohne dass etwas passiert ist. Daraufhin sprach ich den Nachbarn erneut an, welcher nun abblockt und sich auf einen "Bestandsschutz" beruft. Es sei vorher nie was gemacht worden und somit wäre mein Recht verjährt.<br />
<br />
<br />
Weiter Aussagen des Nachbarn: Ich könne, nein ich dürfe gerne selbst alles wegmachen was mich stört. Ich wär der einzige der sich beschwert und der andere Nachbar über mir würde es auch selbst wegmachen. Warum mich das denn stören würde, der Jasminbusch wäre doch schön und Garten wär wohl nicht so mein Ding usw. usw.<br />
<br />
<br />
<br />
Wichtige Info*:<br />
<br />
<br />
Der <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Vorbesitzer</span> <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">meines</span> Grundstückes hatte auch diese Problematik mit dem <span style="text-decoration: underline;" class="mycode_u">Vorbesitzer</span> des <span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">besagten</span> Grundstückes. Anfangs hatte mein Vorbesitzer selbst alles zurückgeschnitten, was ihm jedoch mit der Zeit zu viel wurde. (Aufwand, Zeit, Entsorgung, Kosten). Daraufhin einigten sie sich, dass der Nachbar selbst für diese Tätigkeiten verantwortlich ist und es wurde auch von dem Nachbarn jemand beauftragt, der regelmäßig den Überwuchs beschnitten hat.<br />
<br />
<br />
Ich frage mich, wie nun die Rechtslage ist, da ja nun auf den besagten Grundstücken die Besitzer wechselten und ob ich das so hinnehmen muss. Oder muss der Nachbar genau wie sein Vorbesitzer selbst für die Beseitigung Sorge tragen?<br />
<br />
<br />
Ich bin für jegliche Hilfe dankbar.<br />
<br />
<br />
Ergänzung:<br />
<br />
Ich war beim Bürgerbüro um mich zu Informieren. Dort habe ich lediglich eine Mappe erhalten "Nachbarschaftsrecht". Das Einzige, was für mich wichtig wäre, ist ja wie folgend angegeben. Aber ich werde nicht schlau daraus, ob das auf die oben beschrieben Situation passt.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">§ 51 Anspruch auf Beseitigung oder Zurückschneiden</span><br />
(1) Einzelne Bäume, Sträucher, Rebstöcke sowie Spaliervorrichtungen und Pergolen, die den vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, sind auf Verlangen des Nachbarn zu beseitigen. Das gilt auch für Hecken mit einem geringeren Grenzabstand als 0,25 m.<br />
(2) Hecken, die die aufgrund ihres Abstands zum Nachbargrundstück zulässige Höhe überschreiten, sind auf Verlangen des Nachbarn zurückzuschneiden. Die Verpflichtung zum Zurückschneiden muss nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 15. März erfüllt werden.<br />
(3) Der Anspruch aus Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht bis zum Ablauf des fünften auf das Anpflanzen oder die Errichtung folgenden Kalenderjahres Klage auf Beseitigung erhoben hat. Bei Bäumen, Sträuchern und Rebstöcken, die zunächst als Heckenbestandteil gezogen wurden, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anpflanzung das Erscheinungsbild einer Hecke verliert.<br />
(4) Für den Anspruch aus Absatz 2 gilt Absatz 3 Satz 1 entsprechend, mit der Maßgabe, dass die Frist zu dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Höhe der Hecke das nach diesem Gesetz zulässige Maß überschreitet.<br />
(5) Die Absätze 3 und 4 gelten nicht für Anpflanzungen und Anlagen an der Grenze eines Wirtschaftsweges.<br />
(6) Werden die in den Absätzen 1 und 2 genannten Anpflanzungen und Anlagen ersetzt, so gelten die §§ 44 bis 50.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">§ 52 Nachträgliche Grenzänderungen</span><br />
Die Rechtmäßigkeit des Abstands einer Anpflanzung oder Anlage wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 51 Abs. 6 ist entsprechend anzuwenden.<br />
<span style="font-size: 4pt;" class="mycode_size"><span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"></span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Zwölfter Abschnitt</span></span><br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">Verjährung</span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b">§ 53 Verjährung</span>*)<br />
(1) Schadensersatzansprüche und andere, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche nach diesem Gesetz unterliegen in Bezug auf die Verjährung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.<br />
(2) Im Übrigen unterliegen die Ansprüche nach diesem Gesetz nicht der Verjährung.<br />
*) Artikel 2 Abs.2 des ersten Landesgesetzes zur Änderung des Nachbarrechtsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2003 lautet: Die Verjährung der vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes (6.8.2003) bestehenden und nicht verjährten Ansprüche nach dem Nachbarrechtsgesetz für Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 1970 (GVBl. S. 198) bestimmt sich nach dessen § 53 Abs. 1 und 2; hiervon abweichend verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, spätestens mit Ablauf des zehnten Jahres nach dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes.<br /><!-- start: postbit_attachments_attachment -->
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Sorgerecht für Väter?]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1842</link>
			<pubDate>Thu, 28 Jun 2018 16:40:02 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=844">Cyani</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1842</guid>
			<description><![CDATA[Hallöchen, <br />
Frage für einen Freund:<br />
Wie stehen gegenwärtig und durchschnittlich die Chancen für einen Vater, in einer unverheirateten und getrennt lebenden Partnerschaft, das Sorgerecht für sein Kind einzuklagen?<br />
Ich weiß, dass es da grundsätzlich vor nicht allzu langer Zeit eine Gesetzesänderung gab, bin mir aber nicht so ganz sicher, wie die im Detail aussieht. <br />
Kann mir / uns jemand weiterhelfen?<br />
Dankeschön.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallöchen, <br />
Frage für einen Freund:<br />
Wie stehen gegenwärtig und durchschnittlich die Chancen für einen Vater, in einer unverheirateten und getrennt lebenden Partnerschaft, das Sorgerecht für sein Kind einzuklagen?<br />
Ich weiß, dass es da grundsätzlich vor nicht allzu langer Zeit eine Gesetzesänderung gab, bin mir aber nicht so ganz sicher, wie die im Detail aussieht. <br />
Kann mir / uns jemand weiterhelfen?<br />
Dankeschön.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Beleidigung.]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1836</link>
			<pubDate>Fri, 27 Oct 2017 13:12:17 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=803">DonnaWedda</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1836</guid>
			<description><![CDATA[Ich habe im Internet einen Nicknamen der im realen Leben auch mein Spitzname ist. Auf Konzerten einer Band mit der ich befreundet war, werden beleidigende u erniedrigende spöttische Lieder über mich gesungen.Aber sie nennen mich in ihren Liedern stets beim Nicknamenbzw.Spitznamen. jeder der mich kennt weiß dass es um mich geht.<br />
Videos mit diesen Liedern wurden auf utube hochgeladen.<br />
Kann ich eine Anzeige wegen Beleidigung machen obwohl mein echter Name nicht genannt wird?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Ich habe im Internet einen Nicknamen der im realen Leben auch mein Spitzname ist. Auf Konzerten einer Band mit der ich befreundet war, werden beleidigende u erniedrigende spöttische Lieder über mich gesungen.Aber sie nennen mich in ihren Liedern stets beim Nicknamenbzw.Spitznamen. jeder der mich kennt weiß dass es um mich geht.<br />
Videos mit diesen Liedern wurden auf utube hochgeladen.<br />
Kann ich eine Anzeige wegen Beleidigung machen obwohl mein echter Name nicht genannt wird?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mobbing ...]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1829</link>
			<pubDate>Fri, 24 Feb 2017 11:53:42 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=747">JanJuliusHenke</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1829</guid>
			<description><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich möchte euch kurz meinen Fall schildern und fragen, ob ihr meint, dass ich durch rechtlichen Beistand aus dieser Misere herauskomme.<br />
<br />
Ich arbeite seit sechs Monaten als Grafik-Designer für den Online Shop eines mittelständigen Modeunternehmens.<br />
Am Anfang war noch alles super, aber mein Chef, der neben seiner cholerischen Art noch ein Drogenproblem hat, pöbelt mich seit ca. 12 Wochen permanent an. Er kritisiert nicht meine Arbeit, sondern mich als Person und wird dabei extrem beleidigend.<br />
Mein größter Wunsch ist, dass er mich kündigt, da ich dann ganz bequem in Alg1 wechseln kann und mich gut versorgt auf die Suche nach einer neuen Stelle machen kann. Leider hat er mir schon klar gemacht, dass er mich nicht feuern wird.<br />
<br />
Ich habe jetzt mal diese Anwaltskanzlei  für Arbeitsrecht rausgesucht und werde denen mein Anliegen schildern und fragen ob man meinen Chef, aufgrund seines Mobbings, zu einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung zwingen kann. Was meint ihr, hatte jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall?<br />
<br />
Wie geht man mit so etwas um?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo zusammen,<br />
<br />
ich möchte euch kurz meinen Fall schildern und fragen, ob ihr meint, dass ich durch rechtlichen Beistand aus dieser Misere herauskomme.<br />
<br />
Ich arbeite seit sechs Monaten als Grafik-Designer für den Online Shop eines mittelständigen Modeunternehmens.<br />
Am Anfang war noch alles super, aber mein Chef, der neben seiner cholerischen Art noch ein Drogenproblem hat, pöbelt mich seit ca. 12 Wochen permanent an. Er kritisiert nicht meine Arbeit, sondern mich als Person und wird dabei extrem beleidigend.<br />
Mein größter Wunsch ist, dass er mich kündigt, da ich dann ganz bequem in Alg1 wechseln kann und mich gut versorgt auf die Suche nach einer neuen Stelle machen kann. Leider hat er mir schon klar gemacht, dass er mich nicht feuern wird.<br />
<br />
Ich habe jetzt mal diese Anwaltskanzlei  für Arbeitsrecht rausgesucht und werde denen mein Anliegen schildern und fragen ob man meinen Chef, aufgrund seines Mobbings, zu einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung zwingen kann. Was meint ihr, hatte jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall?<br />
<br />
Wie geht man mit so etwas um?]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mietvertrag/Angehörige/Problem?!]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1823</link>
			<pubDate>Mon, 19 Dec 2016 21:02:59 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=246">BreakJoe</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1823</guid>
			<description><![CDATA[(BITTE LÖSCHEN WENN ES HIER FALSCH IST)<br />
<br />
Guten Tag Liebe Leute.<br />
Ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin und auch der Betreff ist nicht ganz so wie das Problem, aber ich versuche es dennoch.<br />
<br />
Meine Frage zu meinem Problem lautet:<br />
Ist sowas erlaub oder nicht?!<br />
<br />
Also:<br />
<br />
Personen A B und C haben sich einen Kredit genommen. Von dem Geld kaufen sich die Personen ein Haus.<br />
Person C ist der Bruder von B und wohnt mit den gemeinsamen Eltern in diesem Haus.<br />
Person A und B sind verheiratet und leben in ihrem eigenen Haus.<br />
Da es eine Familie ist hat man sich am Anfang mündlich drauf geeinigt dass man die Rate für den Kredit zusammen bezahlt. Ansonsten gab es keine Probleme.<br />
<br />
Im Grundbuch stehen alle 3 Namen.(ABC)<br />
<br />
Nun wie es oft so ist kommt irgendwann ein Streit.<br />
Die Rate wird weiterhin bezahlt von alle.<br />
Doch plötzlich möchte Person A die mit Person B verheiratet ist einen Mietvertrag unterschrieben haben von Person C.<br />
<br />
Warum man sowas braucht verstehe ich zwar nicht aber wie gesagt die Frage ist:<br />
Kann Personen A und B einen Mietvertrag von C verlangen wenn doch alle (auch C) im Grundbuch stehen und C auch den Kredit mit bezahlt.<br />
<br />
Ich hoffe hier ist jemand der sich mit dem Recht auskennt.<br />
<br />
<br />
LG<br />
Ich hoffe es ist verständlich was ich da geschrieben habe.<br />
Und ich bitte um Entschuldigung wenn ich hier falsch bin mit der Problem.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[(BITTE LÖSCHEN WENN ES HIER FALSCH IST)<br />
<br />
Guten Tag Liebe Leute.<br />
Ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin und auch der Betreff ist nicht ganz so wie das Problem, aber ich versuche es dennoch.<br />
<br />
Meine Frage zu meinem Problem lautet:<br />
Ist sowas erlaub oder nicht?!<br />
<br />
Also:<br />
<br />
Personen A B und C haben sich einen Kredit genommen. Von dem Geld kaufen sich die Personen ein Haus.<br />
Person C ist der Bruder von B und wohnt mit den gemeinsamen Eltern in diesem Haus.<br />
Person A und B sind verheiratet und leben in ihrem eigenen Haus.<br />
Da es eine Familie ist hat man sich am Anfang mündlich drauf geeinigt dass man die Rate für den Kredit zusammen bezahlt. Ansonsten gab es keine Probleme.<br />
<br />
Im Grundbuch stehen alle 3 Namen.(ABC)<br />
<br />
Nun wie es oft so ist kommt irgendwann ein Streit.<br />
Die Rate wird weiterhin bezahlt von alle.<br />
Doch plötzlich möchte Person A die mit Person B verheiratet ist einen Mietvertrag unterschrieben haben von Person C.<br />
<br />
Warum man sowas braucht verstehe ich zwar nicht aber wie gesagt die Frage ist:<br />
Kann Personen A und B einen Mietvertrag von C verlangen wenn doch alle (auch C) im Grundbuch stehen und C auch den Kredit mit bezahlt.<br />
<br />
Ich hoffe hier ist jemand der sich mit dem Recht auskennt.<br />
<br />
<br />
LG<br />
Ich hoffe es ist verständlich was ich da geschrieben habe.<br />
Und ich bitte um Entschuldigung wenn ich hier falsch bin mit der Problem.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kündigungswelle der Bausparkassen ( Verbraucherzentrale)]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1710</link>
			<pubDate>Fri, 27 Mar 2015 10:01:45 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=131">Regine12</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1710</guid>
			<description><![CDATA[<a href="http://Kündigungswelle%20der%20Bausparkassen" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://Kündigungswelle der Bausparkassen</a><br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Zitat :<br />
Kündigung nicht hinnehmen!<br />
Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Kunden müssen das nicht hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechtslage und gibt Hinweise, wie Betroffene sich gegen angedrohte und ausgesprochene Kündigungen wehren können.<br />
<br />
Kündigungswelle<br />
Wie können Betroffene sich wehren?...................Musterbrief im Link </blockquote>
<br />
<a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungswelle-bei-bausparvertraegen-bankrechtler-kritisiert-bausparkassen-und-bafin_065256.html" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendig...65256.html</a><br />
<br />
<a href="http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/kuendigungswelle-bei-bausparkassen-was-bausparer-wissen-muessen/11283410.html" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rech...83410.html</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<a href="http://Kündigungswelle%20der%20Bausparkassen" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://Kündigungswelle der Bausparkassen</a><br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Zitat :<br />
Kündigung nicht hinnehmen!<br />
Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Kunden müssen das nicht hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechtslage und gibt Hinweise, wie Betroffene sich gegen angedrohte und ausgesprochene Kündigungen wehren können.<br />
<br />
Kündigungswelle<br />
Wie können Betroffene sich wehren?...................Musterbrief im Link </blockquote>
<br />
<a href="http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigungswelle-bei-bausparvertraegen-bankrechtler-kritisiert-bausparkassen-und-bafin_065256.html" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendig...65256.html</a><br />
<br />
<a href="http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/kuendigungswelle-bei-bausparkassen-was-bausparer-wissen-muessen/11283410.html" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rech...83410.html</a>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Regeln und Gesetze, die Sie kennen sollten]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1674</link>
			<pubDate>Wed, 28 Jan 2015 09:25:59 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=0">Krennz</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1674</guid>
			<description><![CDATA[<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Kostenpflichtige Kundenhotlines, massenweise Spam im Mail-Postfach oder Aufschläge bei Mahngebühren: Überall drohen Verbraucher-Fallen. Wer sich nicht abzocken lassen will, sollte diese Regeln und Gesetze kennen.<br />
<br />
Verbraucheranwalt Dr. Volker Kitz erklärt deshalb in seinem neuen Buch <a href="http://„Stimmt's%20oder%20hab%20ich%20Recht?“%20(Knaur%20TB)" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://„Stimmt's oder hab ich Recht?“ (Knaur TB)</a> die wichtigsten Alltagsrechte. Wir haben acht interessante Beispiele aus dem Ratgeber herausgepickt:</blockquote>
<br />
<a href="http://www.express.de/recht/schutz-vor-abzocke-regeln-und-gesetze--die-sie-kennen-sollten,4620958,29607858.html?regio=2860" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.express.de/recht/schutz-vor-a...regio=2860</a><br />
<br />
Ich finde, ein hilfreicher Ratgeber für Leute, die öfter Probleme mit den Abofallenstellern und Abzockern haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Kostenpflichtige Kundenhotlines, massenweise Spam im Mail-Postfach oder Aufschläge bei Mahngebühren: Überall drohen Verbraucher-Fallen. Wer sich nicht abzocken lassen will, sollte diese Regeln und Gesetze kennen.<br />
<br />
Verbraucheranwalt Dr. Volker Kitz erklärt deshalb in seinem neuen Buch <a href="http://„Stimmt's%20oder%20hab%20ich%20Recht?“%20(Knaur%20TB)" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://„Stimmt's oder hab ich Recht?“ (Knaur TB)</a> die wichtigsten Alltagsrechte. Wir haben acht interessante Beispiele aus dem Ratgeber herausgepickt:</blockquote>
<br />
<a href="http://www.express.de/recht/schutz-vor-abzocke-regeln-und-gesetze--die-sie-kennen-sollten,4620958,29607858.html?regio=2860" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.express.de/recht/schutz-vor-a...regio=2860</a><br />
<br />
Ich finde, ein hilfreicher Ratgeber für Leute, die öfter Probleme mit den Abofallenstellern und Abzockern haben.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kaution für Schaden einbehalten]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1672</link>
			<pubDate>Thu, 15 Jan 2015 20:15:05 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=413">nescobar</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1672</guid>
			<description><![CDATA[Hallo liebes Rechti - Team,<br />
im Oktober 2013 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Küche. Die Küchenzeile habe ich vom Vormieter übernommen. Hier ist nachts eine Dichtung kaputt gegangen und so lief Wasser aus. Die Küche hatte eine Größe von ca 8qm. Vom Schaden betroffen war etwa die Hälfte. Den Schaden hatte ich direkt meine Haftpflicht und Hausratversicherung (Cosmos) gemeldet. Diese sagten mir, dass die nicht für den Schaden aufkommen, da das Laminat Eigentum vom Vermieter bzw. Hausbesitzer sei,sie den Schaden aber aufnehmen, falls die andere Versicherung des Vermieters auf sie zu kommt. Der Hausverwaltung habe ich den Schaden ebenfalls mit Fotos gemeldet. Beide sagten mir, dass ich nun nichts mehr damit zu tun habe und die Sache läuft. Im November 2013 habe ich die Wohnung zum 28.2.2014 gekündigt. Zum Zeitpunkt meines Auszuges Ende Februar war die Küche bereits neu mit Laminat verlegt. Als ich mich nach meiner Kaution erkundigte, wurde mir gesagt, dass es laut Vertrag bis Ende 2014 für evtl Verrechnungen einbehalten wird. Mehr Auskünfte hat man mir nie gegeben. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem folgendes geschrieben steht :<br />
Für den Wasserschaden werden 250€ der insgesamt 960€ an Selbstbeteiligung einbehalten. Ich habe aber nie eine Rechnung o.ä. Gesehen, man hat mich auch nie darauf hingewiesen, dass ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen muss. Außerdem werden weitere 50€ für evtl NZ aus aus Abrechnung 2014 vorerst einbehalten werden. <br />
Ist das alles rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so richtig ist.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo liebes Rechti - Team,<br />
im Oktober 2013 hatte ich einen Wasserschaden in meiner Küche. Die Küchenzeile habe ich vom Vormieter übernommen. Hier ist nachts eine Dichtung kaputt gegangen und so lief Wasser aus. Die Küche hatte eine Größe von ca 8qm. Vom Schaden betroffen war etwa die Hälfte. Den Schaden hatte ich direkt meine Haftpflicht und Hausratversicherung (Cosmos) gemeldet. Diese sagten mir, dass die nicht für den Schaden aufkommen, da das Laminat Eigentum vom Vermieter bzw. Hausbesitzer sei,sie den Schaden aber aufnehmen, falls die andere Versicherung des Vermieters auf sie zu kommt. Der Hausverwaltung habe ich den Schaden ebenfalls mit Fotos gemeldet. Beide sagten mir, dass ich nun nichts mehr damit zu tun habe und die Sache läuft. Im November 2013 habe ich die Wohnung zum 28.2.2014 gekündigt. Zum Zeitpunkt meines Auszuges Ende Februar war die Küche bereits neu mit Laminat verlegt. Als ich mich nach meiner Kaution erkundigte, wurde mir gesagt, dass es laut Vertrag bis Ende 2014 für evtl Verrechnungen einbehalten wird. Mehr Auskünfte hat man mir nie gegeben. Nun habe ich einen Brief bekommen, in dem folgendes geschrieben steht :<br />
Für den Wasserschaden werden 250€ der insgesamt 960€ an Selbstbeteiligung einbehalten. Ich habe aber nie eine Rechnung o.ä. Gesehen, man hat mich auch nie darauf hingewiesen, dass ich mit einer Selbstbeteiligung rechnen muss. Außerdem werden weitere 50€ für evtl NZ aus aus Abrechnung 2014 vorerst einbehalten werden. <br />
Ist das alles rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles so richtig ist.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[EBay Schadensersatz, Carsten H. Rechtsanwalt Berhard S.]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1667</link>
			<pubDate>Sat, 03 Jan 2015 17:58:58 +0100</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=336">unimogfranz</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1667</guid>
			<description><![CDATA[Hallo ich Suche Personen die von einem EBay Abbruchjäger verklagt wurden<br />
Ebaynamen: Freki-Geri, Landundforstgut, Elbe Fläming Gbr, Name Carsten H. Mit seinem Rechtsanwalt Berhard Stähler<br />
es geht hier um Schadensersatz bei Auktionsabbruch<br />
vielen Dank vorab]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo ich Suche Personen die von einem EBay Abbruchjäger verklagt wurden<br />
Ebaynamen: Freki-Geri, Landundforstgut, Elbe Fläming Gbr, Name Carsten H. Mit seinem Rechtsanwalt Berhard Stähler<br />
es geht hier um Schadensersatz bei Auktionsabbruch<br />
vielen Dank vorab]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[LG Bonn: Nachweispflicht des TK-Anbieters bei Internet-Abrechnung]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1528</link>
			<pubDate>Fri, 22 Aug 2014 09:07:23 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=131">Regine12</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1528</guid>
			<description><![CDATA[<a href="http://LG%20Bonn:%20Nachweispflicht%20des%20TK-Anbieters%20bei%20Internet-Abrechnung" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://LG Bonn: Nachweispflicht des TK-A...Abrechnung</a><br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Zitat:<br />
Nimmt ein TK-Anbieter trotz entsprechender Beanstandungen keine technische Überprüfung vor, steht ihm kein Entgelt-Anspruch aus dem Zustandekommen von Internetverbindungen zu (LG Bonn, Urt. v. 12.03.2014 - Az.: 5 S 180/13).<br />
<br />
Die Klägerin machte einen Entgelt-Anspruch aus einem Mobilfunk-Vertrag wegen angeblich zustande gekommener Internet-Verbindung geltend. Der Beklagte bestritt dies.<br />
<br />
Das LG Bonn wies die Klage ab.<br />
<br />
Es fehle an einer technischen Prüfung durch den zuständigen Telekommunikations-Anbieter. Trotzdem der Beklagte mehrfach außergerichtlich die Rechnungen beanstandet habe, sei keine Überprüfung iSd. § 45 Abs.1 S.2 TKG erfolgt. .................................................</blockquote>
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<a href="http://LG%20Bonn:%20Nachweispflicht%20des%20TK-Anbieters%20bei%20Internet-Abrechnung" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://LG Bonn: Nachweispflicht des TK-A...Abrechnung</a><br />
<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Zitat:<br />
Nimmt ein TK-Anbieter trotz entsprechender Beanstandungen keine technische Überprüfung vor, steht ihm kein Entgelt-Anspruch aus dem Zustandekommen von Internetverbindungen zu (LG Bonn, Urt. v. 12.03.2014 - Az.: 5 S 180/13).<br />
<br />
Die Klägerin machte einen Entgelt-Anspruch aus einem Mobilfunk-Vertrag wegen angeblich zustande gekommener Internet-Verbindung geltend. Der Beklagte bestritt dies.<br />
<br />
Das LG Bonn wies die Klage ab.<br />
<br />
Es fehle an einer technischen Prüfung durch den zuständigen Telekommunikations-Anbieter. Trotzdem der Beklagte mehrfach außergerichtlich die Rechnungen beanstandet habe, sei keine Überprüfung iSd. § 45 Abs.1 S.2 TKG erfolgt. .................................................</blockquote>
]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Finger weg von Finanztransfer-Jobs]]></title>
			<link>https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1513</link>
			<pubDate>Thu, 14 Aug 2014 08:27:42 +0200</pubDate>
			<dc:creator><![CDATA[<a href="https://www.rechti.de/member.php?action=profile&uid=0">Krennz</a>]]></dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">https://www.rechti.de/showthread.php?tid=1513</guid>
			<description><![CDATA[<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Das Angebot klingt zu gut, um wahr zu sein: „Stellen Sie uns Ihr Konto für einen Finanztransfer zur Verfügung, und kassieren Sie dafür ein satte Provision.“ Das Problem: Wer auf eine solche Offerte einsteigt und sich als „Finanzagent“ zur Verfügung stellt, macht sich unter Umständen strafbar. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Die auf das eigene Konto überwiesenen Gelder stammen oft von Dritten, die Opfer betrügerischer Handlungen geworden sind. Werden die „Finanzagenten“ erwischt, drohen Strafen.</blockquote>
<br />
Ebenso kann es vorkommen, dass eine Überweisung auf meinem Konto landet. Dann meldet sich ein "Kaufmann" das dies eine Fehlüberweisung sei und bittet um Bartransfer ins ausland. einen Teil des Geldes darf ich dafür behalten.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite> Der Tipp: </blockquote>
</span><blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Erfolgen unerwartete Gutschriften auf das eigene Konto, sollten Betroffene unverzüglich mit dem Kreditinstitut Kontakt aufnehmen. Etwaige Rückbuchungen sollten grundsätzlich nur auf das Konto erfolgen, von dem der Betrag kam. Grundsätzlich sollten alle Angebote, bei denen das eigene Konto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen dienen soll, gründlich geprüft werden.</blockquote>
<br />
<a href="http://www.express.de/recht/dubioses-jobangebot-finger-weg-von-finanztransfer-jobs,4620958,28113896.html" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.express.de/recht/dubioses-job...13896.html</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Das Angebot klingt zu gut, um wahr zu sein: „Stellen Sie uns Ihr Konto für einen Finanztransfer zur Verfügung, und kassieren Sie dafür ein satte Provision.“ Das Problem: Wer auf eine solche Offerte einsteigt und sich als „Finanzagent“ zur Verfügung stellt, macht sich unter Umständen strafbar. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken in Berlin hin. Die auf das eigene Konto überwiesenen Gelder stammen oft von Dritten, die Opfer betrügerischer Handlungen geworden sind. Werden die „Finanzagenten“ erwischt, drohen Strafen.</blockquote>
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Ebenso kann es vorkommen, dass eine Überweisung auf meinem Konto landet. Dann meldet sich ein "Kaufmann" das dies eine Fehlüberweisung sei und bittet um Bartransfer ins ausland. einen Teil des Geldes darf ich dafür behalten.<br />
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<span style="font-weight: bold;" class="mycode_b"><blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite> Der Tipp: </blockquote>
</span><blockquote class="mycode_quote"><cite>Zitat:</cite>Erfolgen unerwartete Gutschriften auf das eigene Konto, sollten Betroffene unverzüglich mit dem Kreditinstitut Kontakt aufnehmen. Etwaige Rückbuchungen sollten grundsätzlich nur auf das Konto erfolgen, von dem der Betrag kam. Grundsätzlich sollten alle Angebote, bei denen das eigene Konto zur Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen dienen soll, gründlich geprüft werden.</blockquote>
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<a href="http://www.express.de/recht/dubioses-jobangebot-finger-weg-von-finanztransfer-jobs,4620958,28113896.html" target="_blank" rel="noopener" class="mycode_url">http://www.express.de/recht/dubioses-job...13896.html</a>]]></content:encoded>
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