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Obdachlosen-Tafeln - Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender
#1
Obdachlosen-Tafeln Fiskus greift sich Lebensmittel-Spender

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... ml#ref=rss


Zitat:Roland Ermer bezeichnet sich als ehrlich und gesetzestreu. Als das Finanzamt bei ihm vor der Tür steht, muss der Bäcker aus Sachsen nichts fürchten - glaubt er zumindest. Was der Bäckermeister nicht wusste: Er hatte sich des Schwarzspendens schuldig gemacht. Von den Tonnen an altem Brot und trockenem Gebäck, die er Bedürftigen schenkt, will der Staat auch noch ein paar Brocken haben: Sachspenden an gemeinnützige Organisationen unterliegen der Umsatzsteuer - Paragraf 3 des Umsatzsteuergesetzes. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Brötchen, die das Finanzamt mit der Hälfte des Verkaufspreises angesetzt hat. Und weil Ermer schon jahrelang unversteuerte Geschenke gemacht hat, muss er rückwirkend zahlen: Das macht zusammen 5000 Euro.

Denn auf seine Vorprodukte wie Mehl, Zucker oder Hefe zahlt der Bäcker ebenfalls eine Umsatzsteuer. Und die zieht er später von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld ab. Wenn aber Materialien und ihre Produkte nicht verkauft, sondern verschenkt werden, gilt dieser sogenannte Vorsteuerabzug nicht. An sich logisch, findet Ermer - und trotzdem ungerecht: "Wenn ich das Essen wegwerfe, dann muss ich gar nichts bezahlen.

Also nicht mehr Spenden sondern ab in den Müll
Das kann doch alles nicht sein. :recht:
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#2
Re: Obdachlosen-Tafeln - Fiskus greift sich Lebensmittel-Spe

Wenn der Verein, der das Brot bekommt, gemeinnützig ist, kann er Spendenquittungen ausstellen. Damit kann sich Herr Ermer dann, je nach Steuersatz, mehr vom Finanzamt wiederholen als er an Mwst hat zahlen müssen.

Oder so:

Zitat:Bis es aber soweit ist, schlagen die Bäcker dem Finanzamt eben ein Schnippchen. Sie verschenken ihre Ware nicht länger, sondern verkaufen sie. Eine Lieferung Brot, Brötchen und Kuchen für einen Euro. Ein Sonderpreis für den guten Zweck. "Dann liegt die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei diesem symbolischen Euro und nicht bei den Herstellungskosten für die Brötchen", sagt Steuerexperte Lefarth. Er rät seinen Betrieben, auf diese Art und Weise der Spendensteuer zu entgehen. Geld zu nehmen ist in diesem Fall fürs Finanzamt offenbar seliger denn Gutes zu geben
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