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Erste Facebook-Abmahnung – In 2 Wochen ist mündliche Verhand
#1
Nun ist es doch so weit gekommen.

Erste Facebook-Abmahnung – In 2 Wochen ist mündliche Verhandlung

http://www.lhr-law.de/lbr-blog/erste-fa ... von-lesern
Zitat:Vor ca. 3 Wochen hatten wir berichtet, dass der Abmahner in unserem Facebookfall tatsächlich einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hat. Der Abmahner meint es ernst.

Gericht hat Zweifel

Bemerkenswert war, dass das angerufene Landgericht die begehrte einstweilige Verfügung nicht sofort erlassen, sondern zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung geladen hat.

In zwei Wochen ist es nun soweit.........................weiter im link
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#2
Streit um die wohl erste Facebook-Abmahnung durch Vergleich

Seit April dieses Jahres hatten wir in zahlreichen Beiträgen darüber berichtet.

Streit um die wohl erste Facebook-Abmahnung durch Vergleich beendet

http://www.lhr-law.de/magazin/streit-um ... ch-beendet

Zitat:Einer unserer Mandanten wurde wegen eines Lichtbilds auf seiner Facebookseite abgemahnt. Die Besonderheit des Falles bestand darin, dass das betreffende Lichtbild von einem Dritten auf die Pinnwand hochgeladen wurde. Dieser konnte naturgemäß gar nicht überprüfen, ob derjenige auch Rechteinhaber ist, der es auf der Pinnwand postet.
.....................................

.........Die Streitparteien haben den Fall nun einvernehmlich beigelegt.

Eine Einigung ist natürlich einerseits immer erfreulich. Andererseits ist etwas schade, dass die rechtliche Frage, unter welchen Umständen und vor allem ab wann der Betreiber einer Facebookseite für fremde Inhalte haftet, vorerst ungeklärt bleibt. Das Landgericht Halle hatte sich nämlich nur zur formellen Voraussetzungen des einstweiligen Verfügungsantrags geäußert.Eine Stellungnahme des Oberlandesgerichts Naumburg bleibt nun aus.................mehr im link
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