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Kündigungswelle der Bausparkassen ( Verbraucherzentrale)
#1
http://Kündigungswelle der Bausparkassen
Zitat:Zitat :
Kündigung nicht hinnehmen!
Die Kündigungswelle der Bausparkassen reißt nicht ab. Kunden müssen das nicht hinnehmen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über die Rechtslage und gibt Hinweise, wie Betroffene sich gegen angedrohte und ausgesprochene Kündigungen wehren können.

Kündigungswelle
Wie können Betroffene sich wehren?...................Musterbrief im Link

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendig...65256.html

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rech...83410.html
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#2
Ich weiss noch, aus meiner Tätigleit als Bausparberater, dss wir Verträge die überspart waren gekündigt haben, da die Übersparung nicht dem Vertragszweck und den gesetzulichen vorschriften entsprachen.

Es ist daher darauf zu achten, dass die Bausparsumme nicht überspart wird. Die Bausparkasse n können m.W. bei Übersparung entweder den übersparten Betrag zurücküberweisen, oder den -Vertrag auflösen. Es sei denn, dass der übersparte Bertrag durch Wohnungsbauprämien und Zinsen entsteht.
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