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AG Bielefeld beschert Abmahnindustrie erneute Schlappe
#1
http://AG Bielefeld beschert Abmahnindus...e Schlappe

Zitat:http://Mit dem letzten Monat ergangenem Urteil des http://Amtsgericht Bielefeld AZ 42 C 36.... 6.3.2014 beschied dieses gegenüber der Klägerin – eine der führenden deutschen Tonträgerhersteller – , dass diese mangels konkreten Tatsachenvortrag hinsichtlich der Täterschaft des Beklagten, komplett unterliegt.

Der Beklagte wurde als Anschlussinhaber eines Internetanschlusses in einem Mehrpersonenhaushalt, aufgrund eines – von der Klägerin behaupteten – Anscheinsbeweises bzw. einer tatsächlichen Vermutung dahingehend, dass der Beklagte als Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen habe, in Höhe von 3.505,40 EUR aus §§ 97, 97a Abs. 1 S.2 UrhG in Anspruch genommen. Dem entsprach das AG Bielefeld nicht, vielmehr lehnte es den Vortrag der Klägerin mit folgender Begründung – begrüßend – ab.....................................................mehr im link
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