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Blitzer austricksen - Tipps aus dem Internet taugen nichts
#1
Blitzer austricksen - Warum die Tipps aus dem Internet nichts taugen.

http://www.ardmediathek.de/das-erste/ra ... d=14212742
Zitat:Es kursieren die wildesten Gerüchte, wie man die verhassten Blitzer angeblich austricksen und mit wenig Geld teure Knöllchen vermeiden kann. Ratgeber geprüft-Reporterin Susanne Gebhard hat die „billigen Tricks' getestet.
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#2
Re: Blitzer austricksen - Tipps aus dem Internet taugen nich

Man hat es mit Haarspray, Zahnpasta, Reflexfolien und vielem Anderen versucht dem Blitz zu entgehen.

Das einzige Mittel was hilft

Fahr vernünftig und halte Dich an die Regeln

Zitat:StVO § 3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.

Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m,

so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten,

muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.



(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.



(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen,

insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten,

dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.



(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen



1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,



2. außerhalb geschlossener Ortschaften



a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
für Personenkraftwagen mit Anhänger,

für Lastkraftwagen und Wohnmobile

jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger

sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger

80 km/h,



b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t,

für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger,

ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile

jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t,

sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen

60 km/h,



c) für Personenkraftwagen
sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

100 km/h.



Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1)

sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung,

die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind.

Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295)

oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.



(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten

auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
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#3
Wie verboten sind Blitzer-Apps?

Wie verboten sind Blitzer-Apps?

http://www.arag.de/rund-ums-recht/udo-vetter/#0

Zitat:Blitzer-Apps sind der Renner für Smartphones. Aber darf man sie auch benutzen? Und wie groß ist das Risiko, tatsächlich Ärger zu bekommen?

Diesen Fragen gehe ich in meiner neuen Kolumne auf der Webseite der ARAG nach...................weiter dazu im link
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#4
Ich halte mich da auch eher an die Devise: vernünftig Fahren, dann biste auf der sicheren Seite.
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#5
Manche Blitzer muss man gar nicht erst austricksen: http://www.tz.de/welt/tz-schlampige-rada...02423.html. Reicht daher auch, den Bußgeldbescheid mal richtig unter die Lupe zu nehmen. Hab hier auch noch eine Seite gefunden, wo steht, wie der Wortlaut des Bescheids sein muss, damit er wirklich gülitg ist: http://www.bussgeldbescheid-einspruch.co...d-pruefen/
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