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Legal Highs OLG Nür.bejaht Anwendung des Arzneimittelgesetz
#1
Endlich Schluss mit dem Begriff „Legal Highs“: OLG Nürnberg bejaht Anwendung des Arzneimittelgesetzes

http://blog.beck.de/2012/12/27/endlich- ... elgesetzes

Zitat:„Legal Highs“ oder „Neue Psychoaktive Substanzen (NPS)“: So werden vermeintliche Räuchermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer genannt, die tatsächlich als Rauschmittel missbraucht werden. Die Rauschwirkungen, die solchen klassischer Betäubungsmittel ähneln, beruhen auf synthetischen Zusätzen, wie z.B. JWH-Alkylindolen, Cathinon-Derivaten oder Piperazinen.

Mit dem Beimischen der synthetischen Zusätze versuchen die Hersteller gezielt das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auszuhebeln, da dieses nur anwendbar ist, wenn die Substanzen dort ausdrücklich genannt sind. Sie preisen die Produkte bewusst als „Legal Highs“ an, um vorzutäuschen, dass Händler und Konsumenten ansonsten keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten haben. Mit dem OLG Nürnberg hat nun erstmals ein Obergericht mit überzeugenden Gründen festgestellt, dass die „Neuen Psychoaktiven Substanzen“ dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfallen.

In dem Urteil des OLG Nürnberg vom 10.12.2012 (1 St OLG Ss 246/12) heißt es dazu wie folgt:........................weiter im link
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#2
[url]Wie legal sind Legal Highs: EuGH hat verhandelt[/url]


Zitat:Enthalten Neue psychoaktive Substanzen (sog. Legal Highs) Stoffe, die in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) enthalten sind, ist der Umgang hiermit nach dem BtMG strafbar.

Problematisch ist die Rechtslage aber dann, wenn die Neuen psychoaktive Substanzen keine dem BtMG unterstellten Zusätze enthalten. Zum Teil wird das Arzneimittelgesetz (AMG) für anwendbar gehalten, so dass das Inverkehrbringen nach § http://95 AMG strafbar wäre (s. zum Beispiel OLG Nürnberg, Urt. v. 10. Dezember 2012, 1 St OLG Ss 246/12 = BeckRS 2013, http://00099). Zum Teil wird die Anwendung des AMG aber auch mit der Begründung abgelehnt, die Neuen psychoaktiven Substanzen unterfielen nicht dem Schutzzweck dieses Gesetzes. Der BGH vermochte die Rechtsfrage nicht entscheiden, sondern legte sie wegen des europarechtlichen Hintergrundes dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor (s. dazu meinen http://Beitrag vom 1.7.2013)............................mehr im link






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#3
http://Legal Highs womöglich doch nicht illegal



Zitat:Jahrelang haben deutsche Staatsanwaltschaften und Gerichte die Verkäufer von http://Legal Highs verfolgt. Und zwar auf der Grundlage des Arzneimittelrechts. Nun zeichnet sich ab, dass dies rechtswidrig war. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält es nämlich schon für unzulässig, synthetische Cannabinoide als Arzneimittel einzustufen...............................weiter im link





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#4
Hat der den Knall nicht gehöt als er den Kopfschus bekommen hat?????????

Jede süchtig machende Substanz ist ein -Verstoss gegen das BTMG, ohne wenn und aber.

Wenn mir ein Typ sowas anbietet sitzt er eigentlich schon im Knast.
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#5
http://Legal Highs sind legal
Zitat:Zitat:
Lange wurde die Entscheidung erwartet, nun ist sie da. Der EuGH hat entschieden, dass die Inhaltsstoffe der sog. Legal Highs nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen. Hier hatte ich bereits über die Hintergründe berichtet.

Bisher hatten die Staatsanwaltschaften immer dann einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen, wenn die Inhaltsstoffe der jeweiligen Synthetischen Cannabinoiden noch nicht auf einer schwarzen Liste standen. Denn nur, wenn ein Stoff auf der schwarzen Liste steht, greift das Betäubungsmittelgesetz. Das Arzneimittelgesetz war sozusagen der Notnagel um überhaupt zu einer Strafbarkeit kommen zu können. Damit ist es nun wohl vorbei.

Das Urteil des EuGH dürfte auch Auswirkungen auf einige meiner Verfahren haben. Hier geht´s zum Urteil.......................................
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