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IP-Addis müssen nicht zur Abmahnung gespeichert werden
#1
Regine schreibt Im Abofallen & Gratisdienste » News & Infos (Verbraucherschutz)

Folgendes:

IP-Adressen müssen nicht zur Auskunftserteilung gespeichert werden

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-03 ... 18-12.html

Zitat:Von Internetzugangsprovidern kann nicht gefordert werden, die IP-Adressen ihrer Kunden zu speichern, um diese später für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herauszugeben. Ein Löschungsverbot ist in § 101 UrhG nicht vorgesehen, so dass die Auskunftspflicht auf die vorhandenen Daten beschränkt ist. Da die Speicherung von IP-Adressen einen Eingriff in die Grundrechte der Nutzer auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und auf informelle Selbstbestimmung darstellt, bedarf die Annahme einer Pflicht zur Speicherung dynamischer IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen - gerade vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur „Vorratsdatenspeicherung“ – jedoch einer gesetzlichen Grundlage.



Oberlandesgericht Düsseldorf

Beschluss vom 07.03.2013

Az.: I-20 W 118/12...............................mehr im link
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#2
Damit dürfte ein Mittel gegen den Abmahnwahn gefunden sein.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob die ganzen Abmahnunge, die bisher erfolgten, überhaupt rechtmässig waren. Hier bedarf es, m.E., einer Prüfung auf Grundlage dieses Urteils.

Sollte es sich herausstellen, das die Abmahnungen zu unrecht erfolgten, könnte es zum Konkurs etlicher Anwaltsbüros führen, da die Einnahmen, zumindest während der Laufzeit des Prozesses, zurückzuzahlen wären.
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