03-19-2017, 11:37 AM
Ein Schreiben aufsetzen , dass Du die Karten aus privater Notlage (berufliche Verhinderung) heraus verkauft hast mit Verweis auf das BGH Urteil. Du brauchst sonst nichts weiter angeben. Für den Versand würde ich Einwurfeinschreiben empfehlen. Keinesfalls bezahlen.

