02-13-2017, 07:00 PM
Guten Abend,
auch ich wurde nun leider von Lentze + Stopper abgemahnt.
Das ist passiert:
Mir wurden Tickets für das Spiel Bayern - Arsenal zugeteilt. Nach der Zuteilung hat unser Vorstand zu einem Workshop geladen, der genau in dem Zeitslot des Spiels liegt -> ich bin beruflich verhindert und kann an dem Spiel nicht teilnehmen.
Anschließend habe ich die Tickets privat zum Originalpreis weitergegeben, der weitere Verlauf ist mir nicht bekannt.
Dies könnte ich auch bei Bedarf alles entsprechend nachweisen.
Heute habe ich dann per Mail die Abmahnung erhalten.
Anschuldigung:
Nun habe ich mich hier ein bisschen eingelesen und möchte nun wie folgt vorgehen:
Ich gebe die beigefügte UE nicht ab. Ich bezahle die 250€ nicht.
Folgende Erklärung würde ich zum einen auf die Mail antworten, zum anderen per Einschreiben an die Kanzlei schicken:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich war aufgrund eines beruflichen Termins verhindert und habe die Tickets privat zum Originalpreis weitergeben.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil AZ I ZR 74/06 vom 11.09.2008 gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.
Ich möchte von der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus den oben genannten Gründen Abstand nehmen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Da ich nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe fordere ich Sie dazu auf, mich zukünftig nicht mehr zu kontaktieren. Bei Bedarf werde ich einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informieren und zukünftig alles Weitere nur noch über diesen Rechtsanwalt laufen lassen."
Kann ich das so machen oder soll ich weiter ausholen? Denn wenn ich mir die AGB genau durchlese
"4.2 / 5.2 Der Kunde verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Kunden insbesondere,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. über eBay) und/oder bei nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo) zum Kauf anzubieten,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCB gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste. "
dann habe ich gegen keinen dieser Punkte verstoßen. Was Dritte mit den von mir weitergegeben Karten machen liegt nunmal außerhalb meines Einflussbereichs. Zumindest dem Vorstand des FCB werde ich meine Meinung dazu mitteilen.
Über Feedback dazu würde ich mich freuen.
Danke vorab und Gruß in die Runde, donnergurke
auch ich wurde nun leider von Lentze + Stopper abgemahnt.
Das ist passiert:
Mir wurden Tickets für das Spiel Bayern - Arsenal zugeteilt. Nach der Zuteilung hat unser Vorstand zu einem Workshop geladen, der genau in dem Zeitslot des Spiels liegt -> ich bin beruflich verhindert und kann an dem Spiel nicht teilnehmen.
Anschließend habe ich die Tickets privat zum Originalpreis weitergegeben, der weitere Verlauf ist mir nicht bekannt.
Dies könnte ich auch bei Bedarf alles entsprechend nachweisen.
Heute habe ich dann per Mail die Abmahnung erhalten.
Anschuldigung:
- Die ATGB wurden nicht einbezogen.
- Das Ticket ist zu einem höheren als dem bezahlten Preis weitergegeben worden.
- Das Ticket ist öffentlich bei „viagogo“ angeboten worden.
Nun habe ich mich hier ein bisschen eingelesen und möchte nun wie folgt vorgehen:
Ich gebe die beigefügte UE nicht ab. Ich bezahle die 250€ nicht.
Folgende Erklärung würde ich zum einen auf die Mail antworten, zum anderen per Einschreiben an die Kanzlei schicken:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.
Ich war aufgrund eines beruflichen Termins verhindert und habe die Tickets privat zum Originalpreis weitergeben.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil AZ I ZR 74/06 vom 11.09.2008 gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.
Ich möchte von der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aus den oben genannten Gründen Abstand nehmen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.
Da ich nicht gegen geltendes Recht verstoßen habe fordere ich Sie dazu auf, mich zukünftig nicht mehr zu kontaktieren. Bei Bedarf werde ich einen fachkundigen Rechtsanwalt über diesen Sachverhalt informieren und zukünftig alles Weitere nur noch über diesen Rechtsanwalt laufen lassen."
Kann ich das so machen oder soll ich weiter ausholen? Denn wenn ich mir die AGB genau durchlese
"4.2 / 5.2 Der Kunde verpflichtet sich daher und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Kunden insbesondere,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. über eBay) und/oder bei nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo) zum Kauf anzubieten,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den FCB gewerblich oder kommerziell zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs (bei Auswärtsspielen an Fans von Heimclubs) weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste. "
dann habe ich gegen keinen dieser Punkte verstoßen. Was Dritte mit den von mir weitergegeben Karten machen liegt nunmal außerhalb meines Einflussbereichs. Zumindest dem Vorstand des FCB werde ich meine Meinung dazu mitteilen.
Über Feedback dazu würde ich mich freuen.
Danke vorab und Gruß in die Runde, donnergurke

