01-22-2017, 09:23 PM
Normalerweise nicht. Es sei denn man fragt explizit nach und die sind so dumm und machen das. Auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. Ich würde hier dem abmahnenden Verein schreiben das ich bei ihnen keinen Kauf getätigt habe. Die Atgb des Heimvereins habe ich nicht durch einen Ticketkauf beim Gastverein anerkannt. Ginge auch nicht da Atgb nur zwischen Verein (wo ich die Karte gekauft habe) und Erstkkäufer wirksam einbezogen werden können. Wenn überhaupt muss mich dann der Gastverein abmahnen, aber auch die kann man in der Luft zerreißen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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