12-18-2016, 02:59 PM
Das habe ich geschrieben:
...wie sie sicherlich selber wissen ist ihre Forderung über 250€ sowie die damit verbundene Aufforderung zur Unterzeichnung der UE rechtlich nicht haltbar. Ich verweise hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofes ... aus dem klar hervor geht dass ihre AGB sowie die atgb auf meinen privaten Verkauf der Eintrittskarte keine Anwendung finden.
Bitte bestötigen sie mir die
Rücknahme ihrer Aufforderung da ich diese Angelegenheit sonst zur weiteren Klärung an meinem RA übermitteln werde dessen kosten ich Ihnen dann in Rechnung stelle
...wie sie sicherlich selber wissen ist ihre Forderung über 250€ sowie die damit verbundene Aufforderung zur Unterzeichnung der UE rechtlich nicht haltbar. Ich verweise hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofes ... aus dem klar hervor geht dass ihre AGB sowie die atgb auf meinen privaten Verkauf der Eintrittskarte keine Anwendung finden.
Bitte bestötigen sie mir die
Rücknahme ihrer Aufforderung da ich diese Angelegenheit sonst zur weiteren Klärung an meinem RA übermitteln werde dessen kosten ich Ihnen dann in Rechnung stelle

