11-05-2015, 05:48 PM
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe vor kurzem auch Post vom BH bekommen. Aus dem Forum schon einige Infos entnehmen können (Respekt für eure Leistung!!), bin mir aber unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe:
- 2 Karten für das Spiel Bayer 04-Barcelona von meinem Bruder geschenkt bekommen und im E-Bay eingestellt (Konto läuft auf Namen meiner Frau), weil wir persönlich verhindert sind.
- 1 Tag nach Auktionsende (Endpreis über 15 %) informierte mich E-Bay, dass die Auktion aus markenrechtlichen Gründen gelöscht wird. Die Info hatte E-Bay vom info@becker-haumann.de. Nach dem googlen, wusste ich, dass etwas kommt und habe den Käufer noch bevor die Post vom BH ankam kontakriert:
„Ich melde mich nochmal bezüglich meiner Auktion zu 2 Karten für das Spiel Leverkusen-Barcelona am 09.12.2015. Leider muss ich dir mitteilen, dass ich aus Markenrechtsgründen die Karten nicht verkaufen werde. Ich kann leider an dem Tag nicht zum Spiel hinfahren und wollte die Karten daher einfach privat verkaufen.
Allerdings habe ich mich während der Auktion infomiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ein Verkauf möglicherweise die Markenschutzrechte, bzw. die AGB´s von Bayer Leverkusen verletzen könnte. Dieses möchte ich auf keinen Fall.
Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten und bitte dich, den Betrag aus der Auktion NICHT zu überweisen.
Somit widerrufe ich den durch die Auktion entstandenen Kaufvertrag unwiderruflich. Ich bitte um eine Bestätigung des Widerrufs. MfG“
Daraufhin der Käufer:
„mit bedauern habe ich den Widerruf der Auktion zur Kenntnis genommen,kann aber den Grund nachvollziehen und werde diese Entscheidung respektieren. MfG“
Jetzt bekomme ich Post vom BH mit folgende Vorwürfe:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden
- Das Ticket ist öffentlich bei Ebay angeboten worden
Eine UE und 250 € werden bis zum 13.11.2015 verlangt
Nach meiner (nicht fachmännische) Einschätzung beruhen alle Vorwürfe auf eine „unzulässige Weitergabe“, die nicht stattgefunden hat. Das mit dem Logo, die Abbildung der ATGB und das Anbieten macht mir eher Bauchschmerzen. Ich weiß aber nicht, ob die Argumentation eine gerichtliche Prüfung standhält… Zudem habe ich gehört, dass bei Bayer04 die Lage etwas schwieriger ist, weil das bloße Einstellen untersagt und eine Tauschbörse angeboten wird.
Was würdet Ihr machen?
Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus
Ignacio
ich bin neu hier und habe vor kurzem auch Post vom BH bekommen. Aus dem Forum schon einige Infos entnehmen können (Respekt für eure Leistung!!), bin mir aber unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe:
- 2 Karten für das Spiel Bayer 04-Barcelona von meinem Bruder geschenkt bekommen und im E-Bay eingestellt (Konto läuft auf Namen meiner Frau), weil wir persönlich verhindert sind.
- 1 Tag nach Auktionsende (Endpreis über 15 %) informierte mich E-Bay, dass die Auktion aus markenrechtlichen Gründen gelöscht wird. Die Info hatte E-Bay vom info@becker-haumann.de. Nach dem googlen, wusste ich, dass etwas kommt und habe den Käufer noch bevor die Post vom BH ankam kontakriert:
„Ich melde mich nochmal bezüglich meiner Auktion zu 2 Karten für das Spiel Leverkusen-Barcelona am 09.12.2015. Leider muss ich dir mitteilen, dass ich aus Markenrechtsgründen die Karten nicht verkaufen werde. Ich kann leider an dem Tag nicht zum Spiel hinfahren und wollte die Karten daher einfach privat verkaufen.
Allerdings habe ich mich während der Auktion infomiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ein Verkauf möglicherweise die Markenschutzrechte, bzw. die AGB´s von Bayer Leverkusen verletzen könnte. Dieses möchte ich auf keinen Fall.
Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten und bitte dich, den Betrag aus der Auktion NICHT zu überweisen.
Somit widerrufe ich den durch die Auktion entstandenen Kaufvertrag unwiderruflich. Ich bitte um eine Bestätigung des Widerrufs. MfG“
Daraufhin der Käufer:
„mit bedauern habe ich den Widerruf der Auktion zur Kenntnis genommen,kann aber den Grund nachvollziehen und werde diese Entscheidung respektieren. MfG“
Jetzt bekomme ich Post vom BH mit folgende Vorwürfe:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
- Das Ticket ist mit einem Preiszuschlag über 10% verkauft worden
- Das Ticket ist öffentlich bei Ebay angeboten worden
Eine UE und 250 € werden bis zum 13.11.2015 verlangt
Nach meiner (nicht fachmännische) Einschätzung beruhen alle Vorwürfe auf eine „unzulässige Weitergabe“, die nicht stattgefunden hat. Das mit dem Logo, die Abbildung der ATGB und das Anbieten macht mir eher Bauchschmerzen. Ich weiß aber nicht, ob die Argumentation eine gerichtliche Prüfung standhält… Zudem habe ich gehört, dass bei Bayer04 die Lage etwas schwieriger ist, weil das bloße Einstellen untersagt und eine Tauschbörse angeboten wird.
Was würdet Ihr machen?
Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus
Ignacio

