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Ebay-Auktionsabbruch ggf. rechtens.
#6
Ich dachte das haben wir schon.
http://
[url]BGH entscheidet über die Voraussetzungen, unter denen der Verkäufers einer eBay-Auktion die Auktion vorzeitig abbrechen kann, ohne sich schadensersatzpflichtig zu machen[/url]

Zitat:..........................Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer einer eBay-Auktion, der die Auktion vorzeitig abbricht, dem im Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden Schadensersatz leisten muss, wenn die für den Abbruch kausal gewordenen Gründe den Abbruch nicht rechtfertigen. Dagegen bleiben objektiv vorhandene Gründe, die zwar den Abbruch gerechtfertigt hätten, von denen der Verkäufer im Zeitpunkt des Abbruchs aber gar keine Kenntnis hatte, außer Betracht (Urt. v. 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14)...................


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Nachrichten in diesem Thema
RE: Ebay-Auktionsabbruch ggf. rechtens. - von Krennz - 01-17-2013, 09:14 AM
RE: Ebay-Auktionsabbruch ggf. rechtens. - von Krennz - 11-12-2014, 07:03 PM
RE: Ebay-Auktionsabbruch ggf. rechtens. - von Regine12 - 10-12-2015, 06:25 PM

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