07-09-2015, 09:59 AM
Hallo, folgende Frage:
Wer ist eigentlich der Verantwortliche bzw. der richtige Adressat für eine Abmahnung? Der Inhaber der Dauerkarte oder derjenige, der die Anzeige für die Dauerkarte geschaltet hat? In unserem Fall wurde die Abmahnung an den Eigentümer der DK gerichtet. Nachweislich hat aber ein Bekannter die Anzeige bei ebay-Kleinanzeigen geschaltet. Kann sich der Eigentümer der DK damit rausreden, dass er ja nicht die Anzeige schaltet hat? Muss er später "Ross und Reiter" nennen? Reicht in diesem Fall ein kurzer Hinweis an BH?
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße
Wer ist eigentlich der Verantwortliche bzw. der richtige Adressat für eine Abmahnung? Der Inhaber der Dauerkarte oder derjenige, der die Anzeige für die Dauerkarte geschaltet hat? In unserem Fall wurde die Abmahnung an den Eigentümer der DK gerichtet. Nachweislich hat aber ein Bekannter die Anzeige bei ebay-Kleinanzeigen geschaltet. Kann sich der Eigentümer der DK damit rausreden, dass er ja nicht die Anzeige schaltet hat? Muss er später "Ross und Reiter" nennen? Reicht in diesem Fall ein kurzer Hinweis an BH?
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen. Viele Grüße

