04-26-2015, 10:31 AM
Hey, schonmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe mir mal verschiedene Zusammenfassungen des Urteils durchgelesen.
Soweit Ich das verstehe, ist der Weiterverkauf grundsätzlich zulässig, sofern die Tickets nicht personalisiert sind.
Nun verhält es sich bei mir so, daß auf den Karten mein Name steht (es handelt sich im Übrigen um Print@Home- Tickets).
Der Name steht allerdings auf beiden Karten, und wenn ich das korrekt interpretiere ist das nur der Fall, weil ich ja ohnehin Käufer der Karten bin.
Von daher würde Ich das nicht als Personalisierung einstufen, da Ich ja ohnehin nur eine Karte selbst hätte nutzen können, und im Vorfeld auch keine persönlichen Daten der Kartennutzer abgefragt wurden.
Noch eine weitere Frage: Was sind die Folgen einer ATGB/ AGB- Kontrollklage, bzw. einer negativen Feststellungsklage ?
Ich habe mir mal verschiedene Zusammenfassungen des Urteils durchgelesen.
Soweit Ich das verstehe, ist der Weiterverkauf grundsätzlich zulässig, sofern die Tickets nicht personalisiert sind.
Nun verhält es sich bei mir so, daß auf den Karten mein Name steht (es handelt sich im Übrigen um Print@Home- Tickets).
Der Name steht allerdings auf beiden Karten, und wenn ich das korrekt interpretiere ist das nur der Fall, weil ich ja ohnehin Käufer der Karten bin.
Von daher würde Ich das nicht als Personalisierung einstufen, da Ich ja ohnehin nur eine Karte selbst hätte nutzen können, und im Vorfeld auch keine persönlichen Daten der Kartennutzer abgefragt wurden.
Noch eine weitere Frage: Was sind die Folgen einer ATGB/ AGB- Kontrollklage, bzw. einer negativen Feststellungsklage ?

