04-26-2015, 09:47 AM
Ich gebe keine UE ab.
Ich schreibe an BH, dass ich die Karten gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 (kannst Du dir bei Google angucken) frei verkaufen durfte, dies zum Originalpreis tat, weil ich aus beruflichen Gründen am Besuch des Spiels verhindert war. Sollten sie mich weiter belästigen lasse ich es auf eine ATGB/AGB Kontrollklage bzw. eine negative Feststellungsklage mit Prüfung der ATGB/AGB ankommen.
Danach könnten noch ein zwei Bettelbriefe kommen, doch bitte die 250€ zu zahlen, wotrüber ich nur schmunzeln kann, dann dürfte es überstanden sein.
Von dem ganzen Schriftverkehr schicke ich Kopien, mit Kopie meiner Auktion/Angebots bei Ebay, an die Geschäftsleitung von Bayer, damit die mal sehen , was BH für einen Blödsinn verzapft.
Ich schreibe an BH, dass ich die Karten gemäss BGH-Urteil I ZR 74/06 (kannst Du dir bei Google angucken) frei verkaufen durfte, dies zum Originalpreis tat, weil ich aus beruflichen Gründen am Besuch des Spiels verhindert war. Sollten sie mich weiter belästigen lasse ich es auf eine ATGB/AGB Kontrollklage bzw. eine negative Feststellungsklage mit Prüfung der ATGB/AGB ankommen.
Danach könnten noch ein zwei Bettelbriefe kommen, doch bitte die 250€ zu zahlen, wotrüber ich nur schmunzeln kann, dann dürfte es überstanden sein.
Von dem ganzen Schriftverkehr schicke ich Kopien, mit Kopie meiner Auktion/Angebots bei Ebay, an die Geschäftsleitung von Bayer, damit die mal sehen , was BH für einen Blödsinn verzapft.
