04-22-2015, 05:05 PM
Das ist nicht nur Geldwäsche.
Früher nannte man diese Art der zur Verfügung stellen des eigenen Bankkontos "Finanzagent"
Konten, deren Daten über dubiose Kanäle erlangt wurden, werden augeräumt. Daher habe ich meine Überweisungen und Barabhebungen jeweils auf bestimmte Beträge beschränkt, es sei denn, ich gehe persönlich zur Bank, weise mich per PA aus und unterschreibe mit der bekannten Unterschrift den Zahlungsauftrag. ( in meiner Unterschrift ist ein Code versteckt, den nur die Bank kennt).
Man sollte immer in sein Konto eine Sicherung einbauen und ggf. nur persönlich über hohe Beträge, nach Identifizierung durch das Personal, verfügen können.
Für mich geht Sicherheit vor Bequemlichkeit.
Ich kann z.b. an einem Tag nur 500€ von meinem Konto per Bankcard oder Scheckkarte an Automaten abheben. Das hat schonmal einen Betrüber zur Verzweiflung gebracht, denn beim dritten Versuch an einem Automaten wurde meine Karte eingezogen. Die Fotos, die mir von den Banken vorgelegt wurden haben mich zum Lachen gebracht. Da ich den Typen entfernt kannte wurde er kuze Zeit später verhaftet. Leugnen war zwecklos. Seine Fingerabdrücke waren noch auf der Karte.
Im übrigen lügen die ungeniert. Der Finazagent macht sich gegenüber den betrogenen Konteninhabern schadenersatzpflichtig und kann mitr sehr empfindlichen Strafen für seine Dummheit bestraft werden. (Ausserhalb der "Bewährungsfrist")
M.W. geht es hier um
Es kann sich auch um
in Verbibndung mit 263 handeln. Was im Strafmass dann zu einer Gesamtstrafe führt, die meist nicht unter 2 Jahren 1 Monat liegt und nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Also, bitte, bitte, sehr viel Vorsicht bei solchen dubiosen Angeboten.
Früher nannte man diese Art der zur Verfügung stellen des eigenen Bankkontos "Finanzagent"
Konten, deren Daten über dubiose Kanäle erlangt wurden, werden augeräumt. Daher habe ich meine Überweisungen und Barabhebungen jeweils auf bestimmte Beträge beschränkt, es sei denn, ich gehe persönlich zur Bank, weise mich per PA aus und unterschreibe mit der bekannten Unterschrift den Zahlungsauftrag. ( in meiner Unterschrift ist ein Code versteckt, den nur die Bank kennt).
Man sollte immer in sein Konto eine Sicherung einbauen und ggf. nur persönlich über hohe Beträge, nach Identifizierung durch das Personal, verfügen können.
Für mich geht Sicherheit vor Bequemlichkeit.
Ich kann z.b. an einem Tag nur 500€ von meinem Konto per Bankcard oder Scheckkarte an Automaten abheben. Das hat schonmal einen Betrüber zur Verzweiflung gebracht, denn beim dritten Versuch an einem Automaten wurde meine Karte eingezogen. Die Fotos, die mir von den Banken vorgelegt wurden haben mich zum Lachen gebracht. Da ich den Typen entfernt kannte wurde er kuze Zeit später verhaftet. Leugnen war zwecklos. Seine Fingerabdrücke waren noch auf der Karte.
Im übrigen lügen die ungeniert. Der Finazagent macht sich gegenüber den betrogenen Konteninhabern schadenersatzpflichtig und kann mitr sehr empfindlichen Strafen für seine Dummheit bestraft werden. (Ausserhalb der "Bewährungsfrist")
M.W. geht es hier um
Zitat:Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3.
eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4.
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5.
einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Es kann sich auch um
Zitat:Strafgesetzbuch (StGB)
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
in Verbibndung mit 263 handeln. Was im Strafmass dann zu einer Gesamtstrafe führt, die meist nicht unter 2 Jahren 1 Monat liegt und nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Also, bitte, bitte, sehr viel Vorsicht bei solchen dubiosen Angeboten.
