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Kündigungswelle der Bausparkassen ( Verbraucherzentrale)
#2
Ich weiss noch, aus meiner Tätigleit als Bausparberater, dss wir Verträge die überspart waren gekündigt haben, da die Übersparung nicht dem Vertragszweck und den gesetzulichen vorschriften entsprachen.

Es ist daher darauf zu achten, dass die Bausparsumme nicht überspart wird. Die Bausparkasse n können m.W. bei Übersparung entweder den übersparten Betrag zurücküberweisen, oder den -Vertrag auflösen. Es sei denn, dass der übersparte Bertrag durch Wohnungsbauprämien und Zinsen entsteht.
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RE: Kündigungswelle der Bausparkassen ( Verbraucherzentrale) - von Krennz - 03-27-2015, 10:17 AM

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