04-24-2008, 02:47 PM
Das sehe ich genauso...
Mein Rechtsanwalt sagt auch, das nun nach Ratenzahlungsvereinbarung ein gültiger Vertrag entstanden ist...
Selbst wenn vorher kein gültiger Vertrag bestand..mit der Vereinbarung auf Ratenzahlung ist einer akzeptiert worden...
Raus käme Syrincs01 nur , wenn er beweisen könnte , das er zur Vereinbarung genötigt worden ist , oder arglistig getäuscht wurde...
Also käme es nur drauf an, wie der Richter in der Verhandlung das sehen würde...
ob er dieser Sichtweise dann folgt , steht in den Sternen....
und allen anderen , die sich genervt fühlen ,würde ich sagen, wie Krennz schon vorgeschlagen hat, das immer wieder mit dem Verweis "Annahme verweigert" ungeöffnet zurückschicken
(Erfahrungsgemäß brauchen die ca 5-6 Briefe lang, bis die dann nichts mehr schicken)
oder eben jene , die schon einen Widerspruch auf einen gerichtlichen Mahnbescheid geschrieben haben und immer noch belästigt werden,
Erst den Inkis mit einer Beschwerde drohen um nach erfolgloser Drohung
Beschwerde ans Amtsgericht zu schicken..
Die setzen damit nämlich Ihr Inkassorecht (Zulassung) aufs Spiel....(das kann bei groben Mißbrauch wieder entzogen werden)
und das wollen die mit Sicherheit nicht verlieren...
Also werden die mit dem "SCHREIBEN" aufhören
sei es aus Einsicht oder Angst ums Inkassorecht (Zulassung) oder gezwungener Maßen , auf geheiß vom Amtsgericht
Reibold
Mein Rechtsanwalt sagt auch, das nun nach Ratenzahlungsvereinbarung ein gültiger Vertrag entstanden ist...
Selbst wenn vorher kein gültiger Vertrag bestand..mit der Vereinbarung auf Ratenzahlung ist einer akzeptiert worden...
Raus käme Syrincs01 nur , wenn er beweisen könnte , das er zur Vereinbarung genötigt worden ist , oder arglistig getäuscht wurde...
Also käme es nur drauf an, wie der Richter in der Verhandlung das sehen würde...
ob er dieser Sichtweise dann folgt , steht in den Sternen....
und allen anderen , die sich genervt fühlen ,würde ich sagen, wie Krennz schon vorgeschlagen hat, das immer wieder mit dem Verweis "Annahme verweigert" ungeöffnet zurückschicken
(Erfahrungsgemäß brauchen die ca 5-6 Briefe lang, bis die dann nichts mehr schicken)
oder eben jene , die schon einen Widerspruch auf einen gerichtlichen Mahnbescheid geschrieben haben und immer noch belästigt werden,
Erst den Inkis mit einer Beschwerde drohen um nach erfolgloser Drohung
Beschwerde ans Amtsgericht zu schicken..
Die setzen damit nämlich Ihr Inkassorecht (Zulassung) aufs Spiel....(das kann bei groben Mißbrauch wieder entzogen werden)
und das wollen die mit Sicherheit nicht verlieren...
Also werden die mit dem "SCHREIBEN" aufhören
sei es aus Einsicht oder Angst ums Inkassorecht (Zulassung) oder gezwungener Maßen , auf geheiß vom Amtsgericht
Reibold

