04-22-2008, 09:19 AM
@Syrincs01
Für Dich sehe ich aber schwarz
denn Du hattest ja mal mit denen eine Ratenzahlung vereinbart
so heißt es
Man hat Schreiben mit einem selbst nicht gesehenen Vertragseingeständnis an den angebl. Gläubiger geschrieben, das dieser jetzt ausnutzt (deswegen, der Rat, keine überflüssigen Erklärungen abzugeben).
das heißt
Mit der Vereinbarung, eine Forderung in Raten zu begleichen, erkennt man die Forderung an und bestätigt z.B. das Bestehen eines Vertrages.
Hier gibt es nun kein wenn und aber mehr....
damit bist Du dran...
und bei einer Zivilklage kommt Elink. damit ganz einfach durch....
Gruß
Indra
Für Dich sehe ich aber schwarz
denn Du hattest ja mal mit denen eine Ratenzahlung vereinbart
so heißt es
Man hat Schreiben mit einem selbst nicht gesehenen Vertragseingeständnis an den angebl. Gläubiger geschrieben, das dieser jetzt ausnutzt (deswegen, der Rat, keine überflüssigen Erklärungen abzugeben).
das heißt
Mit der Vereinbarung, eine Forderung in Raten zu begleichen, erkennt man die Forderung an und bestätigt z.B. das Bestehen eines Vertrages.
Hier gibt es nun kein wenn und aber mehr....
damit bist Du dran...
und bei einer Zivilklage kommt Elink. damit ganz einfach durch....
Gruß
Indra

